Zur Herbeiführung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familie werden die nach diesem Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen gewährt.
SUG · Salzburger Sozialunterstützungsgesetz
§ 43 Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht
… 400/1988; Gesetz BGBl I Nr 7/2025; 11. Exekutionsordnung – EO, BGBl Nr 79/1896; Gesetz BGBl I Nr 136/2023; 12. Familienlastenausgleichsgesetz 1967 – FLAG, BGBl Nr 376/1967; Gesetz BGBl I Nr 97/2024; 13. Finanzausgleichsgesetz 2017 – FAG 2017, BGBl I Nr 116/2016; Gesetz BGBl I Nr…
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 79 Kinderbeitrag
… Lebensjahr vollendet hat, gebührt der Kinderbeitrag gemäß Abs. 1 nur dann, wenn 1. für das Kind Familienbeihilfe gemäß § 2 Abs. 1 lit. b bis lit. l FLAG gebührt oder nur deshalb nicht gebührt, weil für dieses Kind eine gleichartige ausländische Beihilfe bezogen wird, oder 2. das Kind, das das 26. Lebensjahr…
§ 59 Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes
…zur Pflege oder Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes, für das erhöhte Familienbeihilfe im Sinn des § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 – FLAG, BGBl. Nr. 376, bezogen wird, auch nach der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes herabzusetzen. Der gemeinsame Haushalt besteht weiter, wenn sich das behinderte…
FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 50g
…1) Die §§ 4 Abs. 6, 10 Abs. 3, 12 Abs. 2, 13, 25, 26 Abs. 1, 39 Abs. …
§ 6
…1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem…
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 93 Anspruch auf Abfertigung
…der bzw. des Anwartschaftsberechtigten zu gleichen Teilen, sofern für diese Kinder zum Zeitpunkt des Todes der bzw. des Anwartschaftsberechtigten Familienbeihilfe gemäß § 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG), BGBl. Nr. 376/1967, bezogen wird. Die anspruchsberechtigten Personen können nur die Auszahlung der Abfertigung verlangen. Diese haben den Auszahlungsanspruch innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Todes…
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