Bundesrecht
Ins Bundesrecht fallen Gesetze, Verordnungen, Kundmachungen und Staatsverträge, die allgemein in ganz Österreich gelten. Dies unterscheidet es vom Landesrecht, welches nur für das jeweilige Bundesland gilt.
Bundesverfassungsgesetze
Bundesgesetze
Verordnungen
Internationale Verträge
Kundmachungen
Art. 15a Vereinbarungen
Geschäftsordnungen
Entschließungen des Bundespräsidenten
Bekanntmachungen
Verfügungen
Bundesgesetzblätter
Abwasseremissionsverordnung Getränke
AEV Getränke · Verordnung
§ 1
(1) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen mit den Tätigkeiten: 1. Herstellen von Malz aus Getreide für Brauereien oder Brennereien; 2. Herstellen oder Abfüllen von Bier; 3. Herstellen oder Abfüllen von als alkoholfrei bezeichneten Hopfen- und…
§ 2
Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Kupfer, Zink, Chlor-Gesamtchlor, Ammonium, Sulfid und adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX).
§ 3
Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV anhand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV).
Konsularverordnung
KonsV · Verordnung
§ 1 Örtliche Zuständigkeit der Berufsvertretungsbehörden
(1) Die Berufsvertretungsbehörden haben ihre konsularischen Aufgaben gemäß § 3 Abs. 1 KonsG innerhalb ihres jeweiligen, in Anlage 1 angeführten, örtlichen Zuständigkeitsbereichs (sogenannter Konsularbezirk gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. b des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr.…
§ 2 Zuständigkeit der von Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln geleiteten Konsulate
Die von Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln geleiteten Konsulate haben 1. ihre Aufgaben im Rahmen der ihnen dafür unter Berücksichtigung des ehrenamtlichen Charakters ihrer Tätigkeit zur Verfügung stehenden zeitlichen und materiellen Möglichkeiten unter Aufsicht der jeweils örtlich zuständigen B…
§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (2) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 404/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (3) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 266/2021 treten mit Ablauf …
Emissionsregisterverordnung 2017
EmRegV-OW 2017 · Verordnung
§ 1 Emissionsregister
Im Emissionsregister für Oberflächenwasserkörper (EMREG-OW) sind alle wesentlichen Belastungen der Oberflächenwasserkörper durch Stoffe aus nach wasserrechtlichen Vorschriften bewilligten Punktquellen zu erfassen. Das Emissionsregister dient als Grundlage für 1. die Erstellung der Nationalen Gewäss…
§ 2 Registerpflicht
(1) Wer zur Wassernutzung durch eine der in Abs. 2 genannten Punktquellen berechtigt ist, ist verpflichtet, Emissionen zu messen und an das Emissionsregister zu melden (registerpflichtige Person). (2) Soweit die Einwirkungen der Punktquelle auf ein Oberflächengewässer (§ 32 Abs. 2 lit. a WRG 1959) …
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist: 1. eine Punktquelle: eine verortbare Einwirkung auf die Beschaffenheit eines Oberflächengewässers durch die direkte oder indirekte Einbringung von Schadstoffen unter Verwendung technischer Anlagen wie zB Abwassereinleitungen oder Einleitungen von Deponiesickerwasser;…
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von anorganischen Chemikalien
AEV Anorganische Chemikalien · Verordnung
§ 1
(1) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 4 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind die in Anhang A festgelegten Emissionsbegrenzungen vorzuschreiben. (2) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitu…
§ 2
Durch nachstehend genannte Parameter der Anhänge A bis C werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Toxizität (Nr. 2), Antimon (Nr. 6), Arsen (Nr. 7), Barium (Nr. 8), Blei (Nr. 9), Cadmium (Nr. 10), Chrom – Gesamt (Nr. 11), Chrom-VI (Nr. 12), Cobalt (Nr. 13…
§ 3
(1) Eine Einleitung gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV). (2) Bei einer Einleitung gemäß § 1 Abs. 1 aus der Herstellung…
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Reinigung von Verbrennungsgas
AEV Verbrennungsgas · Verordnung
§ 1
(1) Im Sinne dieser Verordnung ist: 1. Verbrennung(sprozess) : Schnell ablaufende chemische Vereinigung von Stoffen mit Sauerstoff (Oxidation) unter Entwicklung von hoher Temperatur und Licht. 2. Verbrennungsanlage : Technische Anlage zur Verbrennung von Stoffen mit oder ohne Rückgewinnung der ents…
§ 2
Durch folgende Parameter der Anlagen A bis C werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Toxizität, Abfiltrierbare Stoffe bei Abwasser aus der Wäsche von Verbrennungsgas aus der Verbrennung von Abfällen, Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom – Gesamt, Cobalt, …
§ 3
Eine Einleitung gemäß § 1 Abs. 2 bis 4 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen. Die höchstzulässige Tagesfracht für einen Abwasserinhaltsstoff der Anlagen A …
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten
AEV anorganische Pigmente · Verordnung
§ 1
(1) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind die in Anlage A festgelegten Emissionsbegrenzungen vorzuschreiben. Bei der Einleitung in ein Fließgewässer darf Abwasser gem…
§ 2
Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33a WRG 1959 erfaßt: Barium (Nr. 5), Blei (Nr. 6), Cadmium (Nr. 7), Chrom – Gesamt (Nr. 8), Chrom – VI (Nr. 9), Cobalt (Nr. 10), Kupfer (Nr. 12), Molybdän (Nr. 13), Nickel (Nr. 14), Quecksilber (Nr. 1…
§ 3
(1) Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV). (2) Bei einer Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 ergibt si…
Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz
Vertrag
Art. 1
Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, in ihren Gebieten das Einheitliche Wechselgesetz, das die Anlage I dieses Abkommens bildet, in einem der Urtexte oder in ihren Landessprachen einzuführen. Diese Verpflichtung kann von jedem Hohen Vertragschließenden Teil unter Vorbehalten einge…
Art. 2
Das Einheitliche Wechselgesetz findet in den Gebieten der Hohen Vertragschließenden Teile keine Anwendung auf Wechsel, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens schon ausgestellt waren.
Art. 3
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages. Nach diesem Tage kann es noch bis zum 6. September 1930 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.
Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)
Vereinbarung
Art. 1 Gegenstand der Vereinbarung
Der Bund und das Land stimmen überein, dass das Angebot an Studien in Verbindung mit den gesetzlich bestimmten Aufgaben der Donau-Universität Krems sowie in Ansetzung eines mittel- bis langfristigen Planungszieles von bis zu 3 000 Studierenden einen Mehrbedarf im Sinne des Artikels V der Gliedstaats…
Art. 2 Ausweitung der Landesverpflichtung
1. Die Verpflichtungen des Landes gemäß Artikel IV Z 1 und Z 3 der Gliedstaatsvereinbarung werden auf die in der Anlage zu dieser Vereinbarung dargestellten, vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten mit funktionszugehörigen Neben- und Außenanlagen, welche einschließlich der bereit…
Art. 3 Verpflichtungen des Bundes
1. Die Erhaltungsverpflichtung des Bundes umfasst die Deckung aller der Donau-Universität Krems aus ihrer rechtskonformen Aufgabenerfüllung erwachsenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht durch Einnahmen von dritter Seite gedeckt werden und die nicht nach Maßgabe dieser Vereinbarung vom Land Ni…
Bildungsdokumentationsgesetz 2020
BilDokG 2020 · Bundesgesetz
§ 1 Regelungszweck
(1) Dieses Bundesgesetz regelt 1. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und Studierenden im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 9…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind zu verstehen: 1. unter Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens (Schulen): a) Schulen einschließlich der Praxisschulen, Praxiskindergärten, -horte und -schülerheime gemäß dem Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, b) Schulen gemäß dem Land- un…
§ 3 Allgemeine Bestimmungen
(1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. (2) Den Le…
Gesundheitstelematikgesetz 2012
GTelG 2012 · Bundesgesetz
§ 1 Gegenstand
(1) Gegenstand dieses Bundesgesetzes ist die Verarbeitung (Art. 4 Z 2 der Verordnung [EU] 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung], ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten 1. „Gesundheitsdaten“: Gesundheitsdaten gemäß Art. 4 Z 15 DSGVO. 1a. „Genetische Daten“: Genetische Daten gemäß Art. 4 Z 13 DSGVO. 2. „Gesundheitsdiensteanbieter“: Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 7 und 8 DSGVO), die regelmäßig in einer Rol…
§ 3 Grundsätze der Datensicherheit
(1) Dieser Abschnitt gilt für alle Formen der elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten (gerichtete und ungerichtete Kommunikation) durch Gesundheitsdiensteanbieter (§ 2 Z 2). (2) Abs. 4 Z 3 bis 6, § 4 Abs. 4 und Abs. 5 Z 2 sowie die §§ 5 bis 7 sind auf Verarbeitungen n…
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
EU-JZG · Bundesgesetz
§ 1 Anwendungsbereich und allgemeine Verfahrensbestimmungen
CELEX-Nr.: 32022L0211, 32022L0228 § 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Republik Österreich und jenen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Strafverfahren gegen natürliche Personen und gegen Verbände (§ 1 Abs. 2 und 3 des Verbandsvera…
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetz bedeutet 1. „Europäischer Haftbefehl“ eine Entscheidung einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats, die auf die Festnahme und Übergabe einer Person durch die Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaats zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe od…
§ 2a Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten
Erklärungen der Mitgliedstaaten, auf die in diesem Bundesgesetz verwiesen wird, und die zuständigen Vollstreckungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten sind der Homepage des Europäischen Justiziellen Netzwerks (§§ 69 f) zu entnehmen.
Kinderbetreuungsgeldgesetz
KBGG · Bundesgesetz
§ 1
Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt: 1. das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto; 2. das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens; 3. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld; 4. der Partnerschaftsbonus. Der Bezug von pauschalem Kinderbetreuung…
§ 2 Anspruchsberechtigung
(1) Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil) für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind) bzw. eine Krisenpflegeperson für ein Krisenpflegekind, sofern 1. für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. N…
§ 2a
(1) Krisenpflegepersonen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Personen, die im Auftrag des zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträgers ausgebildet und von diesem mit der vorübergehenden Pflege und Erziehung eines Kindes für die Dauer der Gefährdungsabklärung betraut wurden. Krisenpflegepersonen sind k…
Strafregistergesetz 1968
Bundesgesetz
§ 1 Strafregister
(1) Zum Zwecke der Evidenthaltung strafgerichtlicher Verurteilungen wird für das gesamte Bundesgebiet ein Strafregister geführt. (2) Die Führung des Strafregisters obliegt der Landespolizeidirektion Wien als Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 24 der Verordnung (EU) 2016/679 zum…
§ 1a Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet: 1. „Verurteilung“ jedes Erkenntnis, mit dem wegen einer nach österreichischem Recht von den ordentlichen Gerichten nach der Strafprozessordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631/1975, abzuurteilenden Handlung in einem den Grundsätzen des Artikels 6 der Konvention z…
§ 2 Gegenstand der Aufnahme in das Strafregister
(1) In das Strafregister sind aufzunehmen: 1. alle rechtskräftigen Verurteilungen durch inländische Strafgerichte sowie die auf Grund solcher Verurteilungen im Zusammenhang mit einer Übernahme der Überwachung oder der Vollstreckung getroffenen Entscheidungen ausländischer Strafgerichte; 2. alle rec…
VfGH-Ausspruch, dass § 21 Abs. 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 verfassungswidrig war
Kundmachung
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. Oktober 2025, G 26/2025-18, dem Bundeskanzler zugestellt am 22. Oktober 2025, zu Recht erkannt: ,,§ 21 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz 2020 – BilDokG 2020), BGBI. I Nr. 20/2021, war …
Standortabsicherungsgesetz 2025
SAG 2025 · Bundesgesetz
§ 1 Ziel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Verringerung der Belastung von Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO 2 Kosten) besonders betroff…
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Ausdruck 1. „Anlage“ eine ortsfeste, technische Einheit, in der Produkte hergestellt werden, die unter einen der in Anhang 1 genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen; 2. „Emissionszertifikat“ das Zertifikat, das zur Emission von einer Tonne…
§ 3 Förderungsgegenstand; Art und Höhe
(1) Zur Erreichung des Ziels dieses Bundesgesetzes wird ein Ausgleich der indirekten CO 2 Kosten von ansuchenden Unternehmen gefördert. (2) Die Förderung erfolgt durch Gewährung von direkten Zuschüssen. Die Förderung umfasst einen Ausgleich der indirekten CO 2 Kosten für die Kalenderjahre 2025 un…
Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz
EUStA-DG · Bundesgesetz
§ 1 Grundsätze
(1) Dieses Bundesgesetz dient der Durchführung der EUStA VO (§ 2 Z 2). (2) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Europäische Staatsanwaltschaft, soweit sich aus der EUStA VO oder den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nichts anderes ergibt, nach den allgemeinen Vorschriften über das Strafver…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet: 1. „EUStA“: die Europäische Staatsanwaltschaft; 2. „EUStA VO“: die Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), ABl. Nr. L 283 vom 31.10.2017 S. 1; 3. „Mitgliedstaat“…
§ 3 Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind in Verfahren zur Aufklärung von Straftaten anzuwenden, für die die EUStA nach den Art. 22, 23 und 120 Abs. 2 EUStA VO zuständig ist und ihre Zuständigkeit nach Art. 25 Abs. 1 bis 4 dieser Verordnung ausüben kann.
Landarbeitsgesetz 2021
LAG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz regelt 1. das Arbeitsvertragsrecht der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen und Arbeiter (Landarbeiterrecht) und 2. den Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte handelt. (2) Land…
§ 2 Ausnahmen vom Geltungsbereich
(1) Auf land- und forstwirtschaftliche Angestellte sind die Abschnitte 2 bis 4, 6 bis 13, 15 und 22 sowie § 423 nicht anzuwenden. Weiters gilt Abschnitt 5 nicht für Angestellte, die unter das Väter Karenzgesetz, BGBl. Nr. 651/1989, fallen. (2) Von diesem Bundesgesetz ausgenommen sind die Arbeiteri…
§ 3 Freie Dienstnehmerinnen
Auf freie Dienstnehmerinnen im Sinne des § 4 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, sind § 170 sowie § 172 Abs. 1 und 3 anzuwenden.
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Island)
Vertrag
Art. 1 UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Art. 2 UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden. (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Ges…
Art. 3 ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert: a) bedeutet der Ausdruck „Island“ Island und, im geographischem Sinn verwendet, das Hoheitsgebiet Islands, einschließlich seiner Hoheitsgewässer und aller Gebiete, die außerhalb der Hoheitsgewässer liegen und in denen Is…
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
HSG 2014 · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Errichtung und die Organisation der Vertretung der Studierenden an folgenden Bildungseinrichtungen: 1. den Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, 2. den Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Hochschu…
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Der Begriff „ordentliche Studierende“ umfasst folgende Studierende: 1. an Universitäten alle ordentlichen Studierenden gemäß § 51 Abs. 2 Z 15 UG, welche zu einem ordentlichen Studium zugelassen sind (§ 63 UG) oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (§ 62 UG), 2. an Pädagogischen Hochsc…
§ 3 Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungsstrukturen an den übrigen Bildungseinrichtungen
(1) Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten sind Körperschaften öffentlichen Rechts und verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen dieses Bundesgesetzes selbst. (2) An den Bildungseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1…
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Albanien)
Vertrag
Art. 1 UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Art. 2 UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden. (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Ges…
Art. 3 ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a) bedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“, je nach dem Zusammenhang, Albanien oder Österreich; b) bedeutet der Ausdruck „Albanien“ die Republik Albanien und, im geographischen Sinn verw…
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
NAG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz regelt 1. die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Drittstaatsangehörigen, die sich länger als sechs Monate im Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen, 2. die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln „ICT“ (§ 58) und „Mobile ICT…
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist 1. Fremder: wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt; 2. Reisedokument: ein Reisepass, Passersatz oder ein sonstiges durch Bundesgesetz, Verordnung oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen für Reisen anerkanntes Dokument; ausländische …
§ 3 Sachliche Zuständigkeit
(1) Behörde nach diesem Bundesgesetz ist der örtlich zuständige Landeshauptmann. Der Landeshauptmann kann, wenn dies im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit oder Sparsamkeit der Verwaltung gelegen ist, die Bezirksverwaltungsbehörden mit Verordnung ermächtigen, alle oder bestimmte Fälle zu entsc…
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Armenien)
Vertrag
Art. 1 UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Art. 2 UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden. (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Ges…
Art. 3 ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a) bedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“, je nach dem Zusammenhang, Armenien oder Österreich; b) bedeutet der Ausdruck „Armenien“ die Republik Armenien; c) bedeutet der Ausdruck „Öster…
Außerstreitgesetz
AußStrG · Bundesgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz regelt das Verfahren außer Streitsachen (Außerstreitverfahren). (2) Das Außerstreitverfahren ist in denjenigen bürgerlichen Rechtssachen anzuwenden, für die dies im Gesetz angeordnet ist. (3) Soweit nichts anderes angeordnet ist, sind die Allgemeinen Bestimmungen dieses Bun…
§ 2 Parteien
(1) Parteien sind 1. der Antragsteller, 2. der vom Antragsteller als Antragsgegner oder sonst als Partei Bezeichnete, 3. jede Person, soweit ihre rechtlich geschützte Stellung durch die begehrte oder vom Gericht in Aussicht genommene Entscheidung oder durch eine sonstige gerichtliche Tätigkeit unmi…
§ 3
(1) Handlungen und Unterlassungen einer Partei wirken nicht unmittelbar für andere Parteien. (2) Jede Partei kann den anderen Parteien oder deren Vertretern, den Zeugen oder Sachverständigen Fragen durch das Gericht stellen lassen oder mit dessen Zustimmung unmittelbar selbst stellen. Unangemessene…
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Estland)
Vertrag
Art. 1 UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Art. 2 UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden. (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Ges…
Art. 3 ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a) bedeutet der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich; b) bedeutet der Ausdruck „Estland“ die Republik Estland und, im geographischen Sinn verwendet, das Hoheitsgebiet Estlands und alle an die Hoheitsgewässer Est…
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Aserbaidschan)
Vertrag
Art. 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden. (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Ges…
Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a) bedeutet der Ausdruck „Aserbaidschan“ das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan, des zur Republik Aserbaidschan gehörigen Teiles des Kaspischen Meeres, des über der Republik Aserbaidschan liegenden Luftraums, in de…
Bundesbahn-Pensionsgesetz
BB-PG · Bundesgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz regelt 1. die Versetzung in den dauernden Ruhestand der Angestellten der Österreichischen Bundesbahnen, für die § 67 Abs. 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) gilt bzw. die gemäß § 67 Abs. 7 oder 8 AVB übergelei…
§ 1a Übermittlung personenbezogener Daten über Einkünfte
(1) Die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und der Dachverband der Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, den dieses Bundesgesetz vollziehenden Einrichtungen auf Verlangen diejenigen personenbezogenen Daten über Einkünfte erforderliche…
§ 1b Eingetragene Partnerschaften
Folgende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Beamtinnen oder Beamten, auf eingetragene Partnerschaften und infolge deren Begründung und Auflösung nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG), BGB…
Arbeitsmarktservicegesetz
AMSG · Bundesgesetz
§ 1 Arbeitsmarktservice
(1) Die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes obliegt dem „Arbeitsmarktservice“. Das Arbeitsmarktservice ist ein Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. (2) Das Arbeitsmarktservice ist in eine Bundesorganisation, in Landesorganisationen für jed…
§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
§ 3 Organe
(1) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice sind 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand. (2) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice sind 1. das Landesdirektorium, 2. der Landesgeschäftsfüh…
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
AMPFG · Bundesgesetz
§ 1 Gebarung Arbeitsmarktpolitik
(1) Durch die Einnahmen aus 1. den Beiträgen der Dienstgeber und Versicherten gemäß § 2 in Verbindung mit § 3, 2. vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bereitgestellten Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Gemeinschaftsinitiativen, 3. Abgaben der Dienstgeber gemäß § 2b, …
§ 2 Arbeitslosenversicherungsbeitrag
(1) Zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes wird ein Arbeitslosenversicherungsbeitrag von allen Personen, die der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) oder der Arbeitslosenversicherung gemäß § 3 AlVG unterliegen, und den Dienstgeber…
§ 2a Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
(1) Abweichend von § 2 beträgt der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage 1. bis 1 648 € 0 vH, 2. über 1 648 bis 1 798 € 1 vH, 3. über 1 798 bis 1 948 € 2 vH. (2) Die Beträge gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 sind jährlich mit …
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
AVRAG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. (2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse 1. zu Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden; 2. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287; 3. z…
§ 2 Schriftliche Aufzeichnung des Inhalts des Arbeitsvertrages
(1) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen oder nach Wahl des Arbeitnehmers in elektronischer Form zu übermitteln. Solche Aufz…
§ 2a
Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.
Bauern-Sozialversicherungsgesetz
BSVG · Bundesgesetz
Art. 34 Schluß- und Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1992 in Kraft. Es ist auf Exekutionsverfahren anzuwenden, in denen der Exekutionsantrag nach dem 29. Februar 1992 bei Gericht eingelangt ist. (2) Für Leistungen, die am Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes oder später fällig werden, gelten die neuen…
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken- und die Pensionsversicherung sowie die Unfallversicherung der im Inland in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen, sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension (Übergangspension) aus der Pensionsve…
§ 1a Umfang des Leistungsrechtes der Pensionsversicherung
(1) Auf Personen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2004 in der Pensionsversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz pflichtversichert sind, ist Abschnitt III des Zweiten Teiles nur so weit anzuwenden, als das Allgemeine Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. 142/2004, nichts anderes bestimm…
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
GSVG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken- und die Pensionsversicherung der im Inland in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen, der sonstigen im Inland selbständig erwerbstätigen Personen, soweit sie nicht auf Grund dieser Erwerbstätigkeit nach einem anderen Bundesgesetz pflichtversich…
§ 1a Umfang des Leistungsrechtes der Pensionsversicherung
(1) Auf Personen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2004 in der Pensionsversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz pflichtversichert sind, ist Abschnitt III des Zweiten Teiles nur so weit anzuwenden, als das Allgemeine Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. 142/2004, nichts anderes bestimm…
§ 1b Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
AlVG · Bundesgesetz
Art. 1 § 1 Umfang der Versicherung
(1) Für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert (arbeitslosenversichert) sind a) Dienstnehmer, die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigt sind, b) Lehrlinge, c) Heimarbeiter, d) Personen, die zum Zwecke der vorgeschriebenen Ausbildung für den künftigen, abgeschlossene Hochschulbildung er…
Art. 1 § 2
Für die Versicherung der in Heimarbeit beschäftigten Personen gilt § 1 Abs. 1 nur insoweit, als nicht durch Verordnung abweichende, die Eigenart dieser Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigende Bestimmungen getroffen werden. Diese können sich auf die Meldungen, den Beginn und das Ende der Versich…
Art. 1 § 3 Arbeitslosenversicherung selbständig Erwerbstätiger
(1) Erwerbstätige Personen, die auf Grund einer Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG unterliegen oder gemäß § 5 GSVG von dieser Pflichtversicherung ausgenommen sind, können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in die Arbeitslosenversicherung einbezoge…
Ausländerbeschäftigungsgesetz
AuslBG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Beschäftigung von Ausländern (§ 2) im Bundesgebiet. (2) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden auf a) Ausländer, denen der Status eines Asylberechtigten (§ 3 des Asylgesetzes 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005) oder der Status eines sub…
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Als Ausländer im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt, wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. (2) Als Beschäftigung gilt die Verwendung a) in einem Arbeitsverhältnis, b) in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, c) in einem Ausbildungsverhältnis, einschließlich der Tätigkeiten …
§ 3 Voraussetzungen für die Beschäftigung von Ausländern
(1) Ein Arbeitgeber darf, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung erteilt oder eine Anzeigebestätigung ausgestellt wurde oder wenn der Ausländer eine für diese Beschäftigun…
Arbeitsverfassungsgesetz
ArbVG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Bestimmungen des I. Teiles gelten – soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist – für Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. (2) Ausgenommen von den Bestimmungen des 1. bis 4. Hauptstückes sind 1. Arbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaft…
§ 2 Begriff und Inhalt
(1) Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits schriftlich abgeschlossen werden. (2) Durch Kollektivverträge können geregelt werden: 1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kollektivvertrags…
§ 3 Verhältnis zu anderen Rechtsquellen
(1) Die Bestimmungen in Kollektivverträgen können, soweit sie die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln, durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden. Sondervereinbarungen sind, sofern sie der Kollektivvertrag nicht ausschließt, n…
Pensionsgesetz 1965
PG 1965 · Bundesgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen. § 27 bleibt unberührt. (2) Bundesbeamte im Sinn dieses Bundesgesetzes – im folgenden kurz „Beamte“ genannt – sind die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Bedienst…
§ 1a Übermittlung personenbezogener Daten über Einkünfte
(1) Die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und der Dachverband der Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, den dieses Bundesgesetz vollziehenden Einrichtungen auf Verlangen diejenigen personenbezogenen Daten über Einkünfte erforderliche…
§ 1b Eingetragene Partnerschaften
Folgende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Beamtinnen oder Beamten, auf eingetragene Partnerschaften und infolge deren Begründung und Auflösung nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG), BGB…
Bundestheaterpensionsgesetz
BThPG · Bundesgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Pensionsansprüche der in Vollbeschäftigung und ständiger Verwendung stehenden Bundesbediensteten österreichischer Staatsbürgerschaft, deren Dienstverhältnis durch a) das Schauspielergesetz, BGBl. Nr. 441/1922, oder b) den Kollektivvertrag für das technische Person…
§ 1a Übermittlung personenbezogener Daten über Einkünfte
(1) Die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und der Dachverband der Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, den dieses Bundesgesetz vollziehenden Einrichtungen auf Verlangen diejenigen personenbezogenen Daten über Einkünfte erforderliche…
§ 1b Eingetragene Partnerschaften
Folgende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Bundestheaterbediensteten nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG), BGBl. I Nr. 135/2009, sinngemäß anzuwenden: § 6a Abs. 6, § 17a und § 18d.
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
ASVG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich im allgemeinen.
Dieses Bundesgesetz regelt die Allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen einschließlich der den Dienstnehmern nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gleichgestellten selbständig Erwerbstätigen und die Krankenversicherung der Rentner aus der Allgemeinen Sozialversicherung.
§ 2 Umfang der Allgemeinen Sozialversicherung.
(1) Die Allgemeine Sozialversicherung umfaßt die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung mit Ausnahme der im Abs. 2 bezeichneten Sonderversicherungen. Die Pensionsversicherung gliedert sich in folgende Zweige: Pensionsversicherung der Arbeiter, Pensionsversicherung d…
§ 2a Umfang des Leistungsrechtes der Pensionsversicherung
(1) Auf Personen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2004 in der Pensionsversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz pflichtversichert sind, ist der Vierte Teil nur so weit anzuwenden, als das Allgemeine Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. 142/2004, nichts anderes bestimmt. (2) Auf Perso…
Reservenmeldungsverordnung
ResV · Verordnung
§ 1
Die Kreditinstitute haben der Oesterreichischen Nationalbank ihre stillen Reserven und Lasten getrennt und unabhängig von der Höhe zum Stichtag der zuletzt erstellten Bilanz in der Gliederung der Anlage zu dieser Verordnung innerhalb von sechs Monaten zu melden. Die Meldung an die Oesterreichische N…
§ 2
(1) Als stille Reserven oder Lasten sind zu melden: 1. bei börsenotierten Schuldverschreibungen und börsenotierten anderen festverzinslichen Wertpapieren, bei börsenotierten Aktien und börsenotierten anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Un…
§ 3
Meldungen zu einem Bilanzstichtag vor dem 1. Jänner 1995 sind nach der Reservenmeldungsverordnung, BGBl. Nr. 797/1993, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 917/1993 zu erstatten.
Einkommensteuergesetz 1988
EStG 1988 · Bundesgesetz
§ 1
(1) Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. (3) Beschränkt…
§ 2 Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen
(1) Der Einkommensteuer ist das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. (2) Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im Abs. 3 aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergebe…
§ 3 Steuerbefreiungen
(1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 1. Versorgungsleistungen an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene oder diesen gleichgestellte Personen auf Grund der versorgungsrechtlichen Bestimmungen sowie auf Grund des Heeresentschädigungsgesetzes, BGBl. I Nr. 162/2015. 2. Renten und Entschädigungen an …