Bundesrecht
Ins Bundesrecht fallen Gesetze, Verordnungen, Kundmachungen und Staatsverträge, die allgemein in ganz Österreich gelten. Dies unterscheidet es vom Landesrecht, welches nur für das jeweilige Bundesland gilt.
Bundesverfassungsgesetze
Bundesgesetze
Verordnungen
Internationale Verträge
Kundmachungen
Art. 15a Vereinbarungen
Geschäftsordnungen
Entschließungen des Bundespräsidenten
Bekanntmachungen
Verfügungen
Bundesgesetzblätter
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
EG-K 2013 · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diesem Bundesgesetz unterliegen ortsfeste Anlagen bestehend aus 1. einem Dampfkessel oder mehreren Dampfkesseln, der oder die mit Brennstoffen befeuert werden, 2. einem Dampfkessel oder mehreren Dampfkesseln, dem oder denen durch heiße Abgase Wärme zugeführt wird oder werden (Abhitzekessel), 3.…
§ 2 Aggregationsregel
(1) Werden die Abgase von zwei oder mehreren gesonderten Anlagen gemeinsam über einen Schornstein abgeleitet, so gilt die von solchen Anlagen gebildete Kombination als eine einzige Anlage und für die Berechnung ihrer Brennstoffwärmeleistung werden die Brennstoffwärmeleistungen der gesonderten Anlage…
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Ausdruck: 1. „Dampfkessel“ Anlagen, a) in denen Dampf erzeugt oder überhitzt wird, oder b) Wasser auf über 110 °C erhitzt wird (Heißwasserkessel), oder c) in denen sonstige Flüssigkeiten über ihren atmosphärischen Siedepunkt erhitzt werden, oder d) dene…
Mineralrohstoffgesetz
MinroG · Bundesgesetz
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieses Bundesgesetzes ist 1. „Aufsuchen“„ jede mittelbare und unmittelbare Suche nach mineralischen Rohstoffen einschließlich der damit zusammenhängenden vorbereitenden Tätigkeiten sowie das Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender ve…
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz gilt 1. für das Aufsuchen und Gewinnen der bergfreien, bundeseigenen und grundeigenen mineralischen Rohstoffe, 2. für das Aufbereiten dieser Rohstoffe, soweit es durch den Bergbauberechtigten in betrieblichem Zusammenhang mit dem Aufsuchen oder Gewinnen erfolgt, 3. für das S…
§ 3 Bergfreie mineralische Rohstoffe
(1) Bergfreie mineralische Rohstoffe sind: 1. alle mineralischen Rohstoffe, aus denen Eisen, Mangan, Chrom, Molybdän, Wolfram, Vanadium, Titan, Zirkon, Kobalt, Nickel, Kupfer, Silber, Gold, Platin und Platinmetalle, Zink, Quecksilber, Blei, Zinn, Wismut, Antimon, Arsen, Schwefel, Aluminium, Berylli…
Gewerbeordnung 1994
GewO 1994 · Bundesgesetz
§ 1
(1) Dieses Bundesgesetz gilt, soweit nicht die §§ 2 bis 4 anderes bestimmen, für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten. (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen w…
§ 2
(1) Dieses Bundesgesetz ist – unbeschadet weiterer ausdrücklich angeordneter Ausnahmen durch besondere bundesgesetzliche Vorschriften – auf die in den nachfolgenden Bestimmungen angeführten Tätigkeiten nicht anzuwenden: 1. die Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2 und 3); 2. die Nebengewerbe der Land- …
§ 3
(1) Auf die im § 31 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, genannten Personen sind hinsichtlich der Ausübung der Erfindung folgende Vorschriften dieses Bundesgesetzes nicht anzuwenden: 1. die Vorschriften über die Gewerbeanmeldung sowie die Vorschriften über die für die Gewerbeausübung erforderlic…
Preisgesetz 1992
Bundesgesetz
Art. 1 (Verfassungsbestimmung)
(1) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie im Artikel II des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145, in der Fassung des Bundesgesetzes, mit dem das Preisgesetz 1992 geändert wird, BGBl. I Nr. 92/2025, enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer da…
Art. 2 § 1 Geltungsbereich
Die Preise für Sachgüter und Leistungen unterliegen diesem Bundesgesetz. Es gilt aber nur insoweit, als nicht besondere bundesgesetzliche und europarechtliche Vorschriften bestehen.
Art. 2 § 2 Bestimmung von Preisen für Sachgüter und Leistungen
(1) Für Sachgüter, für die Lenkungs- oder Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß den jeweils geltenden bundesgesetzlichen und europarechtlichen Vorschriften getroffen werden, kann die Behörde für die Dauer dieser Maßnahmen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise bestimmen. Dies gilt auch für mit solchen…
Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)
Vereinbarung
Art. 1 Gegenstand der Vereinbarung
Artikel I Gegenstand der Vereinbarung Der Bund und das Land stimmen überein, dass das Angebot an Studien in Verbindung mit den gesetzlich bestimmten Aufgaben der Donau-Universität Krems sowie in Ansetzung eines mittel- bis langfristigen Planungszieles von bis zu 3 000 Studierenden einen Mehrbedarf…
Art. 2 Ausweitung der Landesverpflichtung
Artikel II Ausweitung der Landesverpflichtung 1. Die Verpflichtungen des Landes gemäß Artikel IV Z 1 und Z 3 der Gliedstaatsvereinbarung werden auf die in der Anlage zu dieser Vereinbarung dargestellten, vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten mit funktionszugehörigen Neben- un…
Art. 3 Verpflichtungen des Bundes
Artikel III Verpflichtungen des Bundes 1. Die Erhaltungsverpflichtung des Bundes umfasst die Deckung aller der Donau-Universität Krems aus ihrer rechtskonformen Aufgabenerfüllung erwachsenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht durch Einnahmen von dritter Seite gedeckt werden und die nicht nac…
Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018
SNE-V 2018 · Verordnung
§ 1 Regelungsgegenstand
Regelungsgegenstand § 1. Diese Verordnung enthält Vorschriften über die Festlegung und Verrechnung von Systemnutzungsentgelten gemäß § 52 bis § 58 ElWOG 2010, ihre Verrechnungsmodalitäten, Vorgaben hinsichtlich der Netzebenenzuordnung der Anlagen und hinsichtlich temporärer Anschlüsse sowie der Kos…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen § 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. „Blindstromzählung“ die Messung von elektrischer Blindarbeit ohne Erfassung von Leistungswerten; 2. „Direkt Lastprofilzählung“ die Messung von elektrischer Arbeit unter zusätzlicher Erfassung aller einviertelstündl…
§ 3 Kostenwälzung
Kostenwälzung § 3. (1) Für die Bestimmung der Netzentgelte der Übertragungsnetze werden folgende Kostenanteile, nach Abzug der Kosten für Sekundärregelung, Netzverluste und Netzebene 3, im Verhältnis der Gesamtabgabe nach elektrischer Arbeit (kWh) nach dem Brutto-Wälzverfahren berücksichtigt: 1. f…
Kosten der schifffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung, Überwachung und Hilfeleistung auf Wasserstraßen
Verordnung
§ 1 Zweck der Norm
Zweck der Norm § 1. Zweck dieser Verordnung ist die Festlegung der für die schifffahrtspolizeiliche Verkehrsregelung, Überwachung oder Hilfeleistung auf Wasserstraßen, ausgenommen in die Landesvollziehung fallende, zu leistende Abgeltung für Personal- und Sachleistungen, die durch Organe des Bundes…
§ 2 Geltungsbereich
Geltungsbereich § 2. (1) Diese Verordnung gilt für Wasserstraßen, die nicht in die Landesvollziehung fallen. (2) Diese Verordnung gilt für die Festlegung und Tragung der Kosten (Anm.: Z 1 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 315/2025) 2. der schifffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung oder Überwachung du…
§ 3 Zusammensetzung und Berechnung der Kosten
Zusammensetzung und Berechnung der Kosten § 3. (1) Die Kosten gemäß § 2 Abs. 2 setzen sich zusammen aus 1. den direkten Personalkosten, 2. den Personalnebenkosten, insbesondere Arbeitgeberanteil, Pensionstangente und Sachaufwand, 3. dem Gemeinkostenbeitrag, 4. den Kosten für den Sachaufwand für im…
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013
GSNE-VO 2013 · Verordnung
§ 1 Regelungsgegenstand
1. Teil Allgemeines Regelungsgegenstand § 1. (1) Diese Verordnung bestimmt die folgenden Systemnutzungsentgelte für das Fernleitungsnetz: 1. Kapazitätsbasiertes sowie mengenbasiertes Netznutzungsentgelt; 2. Netzzutrittsentgelt sowie 3. Netzbereitstellungsentgelt. (2) Diese Verordnung bestimmt d…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen § 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. „Abrechnungsperiode“ grundsätzlich einen Zeitraum von 365 (bzw. 366) Tagen, sofern eine Leistungsmessung oder eine Messung mit einem Verbrauchsaufzeichnungsmessgerät gemäß § 2 Z 10 Lastprofilverordnung 2018 durchge…
§ 3 Netznutzungsentgelt für Einspeiser und Entnehmer
2. Teil Systemnutzungsentgelte im Fernleitungsnetz Netznutzungsentgelt für Einspeiser und Entnehmer § 3. (1) Für das Netznutzungsentgelt für die Einspeisung in das bzw. für die Ausspeisung aus dem Fernleitungsnetz werden auf Grundlage der Referenzpreismethode sowie des Abschnittes zu mengenbasier…
Ärzteliste-Verordnung 2025
Ärzteliste-V 2025 · Verordnung
§ 1 Regelungsgegenstand
Regelungsgegenstand § 1. Diese Verordnung legt nähere Vorschriften über die Führung der Ärzteliste, die Form der Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste sowie den Inhalt und die Form des Ärztinnen-/Ärzteausweises fest.
§ 2 Gliederung der Ärzteliste
Gliederung der Ärzteliste § 2. Die Ärzteliste ist nach 1. Fachärztinnen und Fachärzten, 2. Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, 3. approbierten Ärztinnen und Ärzten, 4. Ärztinnen und Ärzten mit partiellem Berufszugang, sowie 5. Turnusärztinnen und Turnusärzten gegliedert zu führen.
§ 3 Formblatt für die Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste
Formblatt für die Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste § 3. (1) Die Österreichische Ärztekammer hat für die Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste sowie für die Unterschriftsleistung gemäß Abs. 2 jeweils ein Formblatt aufzulegen. (2) Jede/r Ärztin/Arzt hat bei der Anmeldung zur Eintragun…
Zweite Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2025
Verordnung
§ 1
Diese Verordnung regelt die Leseberechtigungen in Leistungsangebote mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Ri…
§ 2
(1) Die Anlage 1 listet jene Leistungsangebote auf, deren Gewährung, Einstellung oder Rückforderung die Kenntnis einer Leistung mit „sensiblen Daten“ erfordert. (2) Die Anlage 2 listet die Leistungsangebote mit „sensiblen Daten“ auf.
§ 3
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2025, BGBl. II Nr. 41/2025, außer Kraft.
Niederlassungsverordnung 2025
NLV 2025 · Verordnung
§ 1 Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel
Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel § 1. Im Jahr 2025 dürfen höchstens 5 616 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden.
§ 2 Quotenpflichtige Aufenthaltstitel
Quotenpflichtige Aufenthaltstitel § 2. (1) Im Jahr 2025 dürfen im Burgenland höchstens 56 quotenpflichtige Aufenthaltstitel erteilt werden, hievon 1. 40 Aufenthaltstitel für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung in den Fällen des § 46 Abs. 1 Z 2 und Ab…
§ 3 Inkrafttreten
Inkrafttreten § 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit
Verordnung
§ 1
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit im Sinne des § 36 Abs. 1 AsylG 2005 sind gefährdet.
§ 2
Während der Gültigkeitsdauer dieser Verordnung findet § 36a AsylG 2005 Anwendung.
§ 3
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und nach Ablauf von zwölf Monaten nach Inkrafttreten außer Kraft. (2) Soweit diese Verordnung auf bundesgesetzliche Vorschriften Bezug nimmt, sind diese in ihrer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (Abs. 1) geltenden Fassung anzu…
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, –krippen und –horten (Privatkindertagesheimen)
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
Mindestlohntarif für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, krippen und –horten (Privatkindertagesheimen) M 22/2024/XXII/96/2 Geltungsbereich § 1. Dieser Mindestlohntarif gilt für: 1. Fachlich: Privatkindergärte…
§ 2 Inhalt
Inhalt § 2. (1) Für eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden gebührt folgender monatlicher Bruttogehalt/-lohn: € 1. und 2. Berufsjahr 2 137,-- 3. und 4. Berufsjahr 2 178,-- 5. und 6. Berufsjahr 2 222,-- 7. und 8. Berufsjahr 2 264,-- 9. und 10. Berufsjahr 2 299,-- 11. und 12. Berufsjah…
§ 3 Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen § 3. (1) Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Kalenderjahr beim Antritt ihres gesetzlichen Urlaubes, falls dieser in Teilen gewährt wird, bei Antritt des längeren, bei gleich großen Urlaubsteilen bei Antritt des ersten Urlaubsteiles, spätestens aber am 30. Jun…
Erdgas-Clearingentgelt-Verordnung 2023
Verordnung
§ 1 Entrichtung des Clearingentgelts
Entrichtung des Clearingentgelts § 1. Nach Maßgabe dieser Verordnung hat der Bilanzgruppenverantwortliche dem Bilanzgruppenkoordinator auf Basis der Umsätze der Bilanzgruppe das in § 3 festgelegte Clearingentgelt zu entrichten.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen § 2. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. „Clearingentgelt“ das vom Bilanzgruppenverantwortlichen nach den Grundsätzen des § 89 GWG 2011 an den Bilanzgruppenkoordinator zu leistende Entgelt; 2. „entgeltpflichtiger Verbrauchsumsatz“ die Summe der Verbrauchswert…
§ 3 Entgelt
Entgelt § 3. (1) Das Entgelt beträgt für jeden entgeltpflichtigen Verbrauchsumsatz im Marktgebiet Ost 0,0429 € pro MWh und in den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg 0,0454 € pro MWh. (2) Das Entgelt beträgt für jeden entgeltpflichtigen Handelsumsatz 0,0079 € pro MWh im Marktgebiet Ost und in den M…
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
AVRAG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
Geltungsbereich § 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. (2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse 1. zu Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden; 2. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 198…
§ 2 Schriftliche Aufzeichnung des Inhalts des Arbeitsvertrages
Schriftliche Aufzeichnung des Inhalts des Arbeitsvertrages § 2. (1) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen oder nach Wahl des…
§ 2a
Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Klagenfurt
Verordnung
Art. 1
Im Sprengel des Landesgerichts Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2026 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.
IFI-Beitragsgesetz 2025
Bundesgesetz
§ 1
Der Bund übernimmt im Rahmen der generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB-GCCI) 37 739 zusätzliche Rufkapitalanteile in Höhe von je 10 000 SZR.
§ 2
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen: 1. 21. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-21) 488 480 000,00 € 2. Außerordentliche W…
§ 3
Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 3 200 000 €.
Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2025
Verordnung
§ 1
Der von allen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 75 Abs. 1 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 123/2024, zu entrichtende Erneuerbaren-Förderbeitrag wird für das Kalenderjahr 2025 mit 10,…
§ 2
(1) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Leistung) gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Beträge: 1. auf den Netzebenen 1 und 2 1,389 Euro/kW; 2. auf der Netzebene 3 5,774 Euro/kW; 3. auf der Netzebene 4 7,540 Euro/kW; 4. auf der Netzebene 5 6,796 Euro/kW; 5. auf der Netze…
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; zugleich tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2023, BGBl. II Nr. 498/2022, außer Kraft; sie ist auf für das Kalenderjahr 2024 zu entrichtende Erneuerbaren-Förderbeiträge weiterhin anzuwenden.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
Mindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen M 21/2024/XXII/96/1 Geltungsbereich § 1. Dieser Mindestlohntarif gilt für: 1. Fachlich: a) Privatkindergärten, kinderkrippen und horte (Privatkindertagesh…
§ 2 Entgeltbestimmungen für Angestellte von Privatkindergärten,kinderkrippen undhorten (Privatkindertagesheimen)
Entgeltbestimmungen für Angestellte von Privatkindergärten, kinderkrippen und horten (Privatkindertagesheimen) § 2. (1) Für eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden gebührt Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, Hortpädagoginnen und -pädagogen, diplomierte Kinderkrankenschwestern ( p…
§ 3 Tagesmütter(väter), die von Vereinen oder Privatkindergärten beschäftigt werden und im eigenen Haushalt, in betrieblichen Einrichtungen, in anderen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen oder in den Räumlichkeiten einer Gemeinde Kinder betreuen
Tagesmütter( väter), die von Vereinen oder Privatkindergärten beschäftigt werden und im eigenen Haushalt, in betrieblichen Einrichtungen, in anderen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen oder in den Räumlichkeiten einer Gemeinde Kinder betreuen § 3. (1) Tagesmütter( väter) erhalten als Mon…
Clearinggebühr-Verordnung 2023
Verordnung
§ 1 Entrichtung der Clearinggebühr
Entrichtung der Clearinggebühr § 1. Nach Maßgabe dieser Verordnung hat der Bilanzgruppenverantwortliche dem Bilanzgruppenkoordinator auf Basis der Umsätze der Bilanzgruppe die in § 3 festgelegte Clearinggebühr zu entrichten.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen § 2. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. „Gesamtenergieumsatz“ die Summe aus verkaufter Energie (Verkaufsfahrpläne), gelieferter Ausgleichsenergie und Verbrauch (Verbrauchszählwerte) auf der Sollseite, die der Summe aus eingekaufter Energie (Einkaufsfahrpläne…
§ 3 Gebührensätze
Gebührensätze § 3. (1) Die Gebühr beträgt für jeden gebührenpflichtigen Verbrauchsumsatz 0,0887 € pro MWh. (2) Die Gebühr beträgt für jeden gebührenpflichtigen Handelsumsatz 0,0079 € pro MWh.
Dienstleistungsbetriebe-Verordnung
DLB-V · Verordnung
§ 1
(1) Der für einen Dienstleistungsbetrieb vorgesehene Pauschalsatz von 20% ist anzuwenden, wenn der Betrieb einer der folgenden Branchen mit der jeweils zugehörigen Branchenkennzahl zuzuordnen ist: Branche Branchenkennzahl Dienstleistungen im Bereich freiberuflicher und wissenschaftlicher Tätigkei…
§ 2
Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für einen Dienstleistungsbetrieb ist in der Abgabenerklärung die für den Betrieb maßgebende Branchenkennzahl gemäß § 1 Abs. 1 anzuführen.
§ 3
Bei einem Betrieb, der branchenbezogen nicht ausschließlich dem § 1 zuzuordnen ist, muss aus den Aufzeichnungen klar erkennbar sein, welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 20% maßgeblich ist und welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfal…
Forschungsprämienverordnung
FoPV · Verordnung
§ 1
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1. (1) Der Geltendmachung einer Forschungsprämie sind Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne der Abs. 2, 2a und 3 im Bereich von Forschung und experimenteller Entwicklung (Anhang I) zu Grunde zu legen. Soweit sich aus den Abs. 2, 2a und 3 nichts anderes ergibt, sin…
§ 2
(1) Eine Forschungsbestätigung gemäß § 118a BAO kann für jeweils ein Forschungsprojekt ( Anhang I , Teil A, Punkt 5) beantragt werden. Ein Forschungsschwerpunkt ( Anhang I , Teil A, Punkt 6) kann nicht Gegenstand einer Forschungsbestätigung sein. (2) Die Forschungsbestätigung darf keinen Zeitraum b…
§ 3
2. Abschnitt Gutachten § 3. (1) Gutachten (§ 4 und § 5) der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (§ 1 FFG-G, BGBl. I Nr. 73/2004, im Folgenden: FFG) betreffen: 1. Die Beurteilung, inwieweit ein Forschungsschwerpunkt/Forschungsprojekt, aus dem für die Forschungsprämie maßgebliche …
Mitwirkungs-V Stadtgemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Marktgemeinden Lustenau, Rankweil und Gemeinde Zwischenwasser
Verordnung
§ 1
Bei der Ermittlung und Feststellung von Einheitswerten (einschließlich der Bewertungsgrundlagen) des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke gemäß § 60 Abs. 1 Z 1 des Bewertungsgesetzes 1955 sowie der davon abgeleiteten Grundsteuermessbetragsbescheide werden Bedienstete der Stadtgemeinden Bludenz…
§ 2
(1) Die Mitwirkung ist eingeschränkt auf wirtschaftliche Einheiten gemäß § 2 des Bewertungsgesetzes 1955 oder Betriebsgrundstücke, die jeweils zur Gänze auf dem Gebiet der zuständigen Gemeinde liegen. (2) Ausgenommen von der Anwendung dieser Verordnung sind übersteigende Wohnungswerte im Sinne des …
§ 3
(1) Die Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 373/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft. (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Mauttarifverordnung 2024
Verordnung
§ 1
Die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten werden nach folgenden Tarifgruppen differenziert: Tarifgruppe Kraftfahrzeuge E CO 2 -Emissionsklasse 5 A andere CO 2 -Emissionsklassen
§ 2
Die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten betragen in Cent ohne Umsatzsteuer: Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 E 5,47 7,66 11,49 A 21,86 30,60 45,91 Kat. 2 = Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen Kat. 3 = Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit drei Achsen Kat. 4 = Kraftfahrze…
§ 3
Die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten gemäß § 2 erhöhen sich gemäß § 9 Abs. 7 Z 2 des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 – BStMG, BGBl. I Nr. 109/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2023, für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsb…
Fahrtkostenersatzverordnung
Verordnung
§ 1
(1) Werden für eine Dienstreise vom Arbeitgeber nicht die tatsächlichen Aufwendungen einer vom Arbeitnehmer gekauften Fahrkarte für ein Massenbeförderungsmittel ersetzt, ist eine nicht steuerbare pauschale Berücksichtigung dieser Aufwendungen durch Ansatz der fiktiven Kosten für das günstigste Masse…
§ 2
(1) Die pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 ist in Summe pro Kalenderjahr mit den Kosten des Klimatickets Österreich Classic begrenzt. (2) Leistet der Arbeitgeber auch Kostenersätze gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988, sind nicht steuerbar ersetzte fiktive Reisekoste…
§ 3
(1) Diese Verordnung ist für Dienstreisen und berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden. (2) § 1 Abs. 1 und § 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 299/2025, sind für Dienstreisen und berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2026 anzuwenden.
Tabaksteuergesetz 2022
TabStG 2022 · Bundesgesetz
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand, zuständige Behörde
1. Allgemeines Steuergebiet, Steuergegenstand, zuständige Behörde § 1. (1) Tabakwaren, die im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht werden, unterliegen einer Verbrauchsteuer (Tabaksteuer). (2) Steuergebiet im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Bundesgebiet, ausgenommen da…
§ 2
Tabakwaren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind: 1. Zigaretten; 2. Zigarren und Zigarillos; 3. Rauchtabak (Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak); 4. Tabak zum Erhitzen.
§ 3
(1) Falls sie sich als solche zum Rauchen eignen und aufgrund ihrer Eigenschaften und der normalen Verbrauchererwartungen ausschließlich dafür bestimmt sind, gelten als Zigarren oder Zigarillos: 1. Tabakrollen, die ein äußeres Deckblatt aus natürlichem Tabak haben; 2. Tabakrollen, die mit gerissene…
Verlegung der Semesterferien im Bundesland Vorarlberg
Verordnung
Art. 1
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2026/2027 im Bundesland Vorarlberg am dritten Montag im Februar.
Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen
Verordnung
§ 1 Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen § 1. (1) Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (§ 3 Abs. 3 Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz–LLVG, BGBl. 244/1969) ist eine einsc…
§ 2 Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachpraxis an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachpraxis an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen § 2. (1) Bei einer Verwendung in fachpraktischen Unterrichtsgegenständen (§ 3 Abs. 3 LLVG) ist eine einschlägige Berufspraxis in folgendem Umfang erforderlich: 1. bei Verwendungen in fac…
§ 3 Verwendung in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinstieg) an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Verwendung in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinstieg) an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen § 3. (1) Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen, in denen eine Lehramtsausbildung nicht angeboten wird, sowie in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen, …
Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen
Verordnung
§ 1 Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie
Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie § 1. (1) Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (§ 38 Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG, BGBl. Nr. 86/1948) ist eine einschlägige Berufspraxis in folgendem Umfang erforderlich: 1. bei Verwendungen in fachlich…
§ 2 Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (Polyvalente Ausbildung)
Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (Polyvalente Ausbildung) § 2. (1) Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie, in denen eine polyvalente Ausbildung angeboten wird (§ 38 Abs. 2a VBG), ist eine einschlägige Berufspraxis mindestens im Umfang einer zweijährigen…
§ 3 Verwendung in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinstieg)
Verwendung in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinstieg) § 3. (1) Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen, in denen eine Lehramtsausbildung nicht angeboten wird, sowie in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen, für die neben dem Lehramtsstudium ein diesem inhaltlich ver…
Fremdenpolizeigesetz 2005
FPG · Bundesgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
1. Hauptstück Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich § 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung v…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen § 2. (1) Einreisetitel sind Visa gemäß dem Visakodex, nationale Visa (Visa D) gemäß § 20 Abs. 1 und die Besondere Bewilligung gemäß § 27a. (2) Fremdenpolizei ist 1. die Verhinderung der rechtswidrigen Einreise von Fremden, 2. die Überwachung des Aufenthalts Fremder im Bundesg…
§ 3 Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
2. Hauptstück Zuständigkeit und besondere Verfahrensregeln 1. Abschnitt Zuständigkeit Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes § 3. (1) Im Rahmen des 3. bis 6. und 12. bis 15. Hauptstückes dieses Bundesgesetzes werden die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für die Lande…
Übertragung von Buchhaltungsaufgaben
Verordnung
§ 1
Die in § 7 des Bundeshaushaltsgesetzes angeführten Buchhaltungsaufgaben des haushaltsleitenden Organs Bundesministerin für Gesundheit und Frauen werden auf die Buchhaltung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Schifffahrtsgesetz
SchFG · Bundesgesetz
§ 1 Geltungsbereich
1. Teil Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich § 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für öffentliche fließende Gewässer (§ 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215) sowie für die in der Anlage 1 zu diesem Bundesgesetz angeführten öffentlichen Gewässer und Privatgewässer. (2) Dieses Bundesgese…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen § 2. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten als 1. „ Fahrzeuge “: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge und Fähren sowie schwimmende Geräte und Seeschiffe (§ 2 Z 2 des Seeschifffahrtsgesetzes – SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981 in der gelte…
§ 3 Geltungsbereich
2. Teil Schifffahrtspolizei 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich § 3. (1) Dieser Teil gilt unter der Einschränkung des § 1 Abs. 4 für die im § 1 Abs. 1 genannten Gewässer. (2) Für sonstige schiffbare Privatgewässer gilt dieser Teil, soweit die über diese Privatgewässer Verfügu…
Abkommen über den Straßenverkehr
Vertrag
Art. 1
I. Kapitel Allgemeines Artikel 1 1. Unter Wahrung ihres Rechtes, die Benutzung ihrer Straßen zu regeln, vereinbaren die Vertragsstaaten, daß ihre Straßen unter den in diesem Abkommen festgelegten Bedingungen dem internationalen Verkehr dienen sollen. 2. Kein Vertragsstaat ist gehalten, die Vergü…
Art. 2
Artikel 2 1. Die Anhänge zu diesem Abkommen gelten als wesentliche Bestandteile des Abkommens; jedoch kann jeder Staat bei Unterzeichnung, Ratifikation oder Beitritt oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt erklären, daß er die Anhänge 1 und 2 nicht anwenden werde. 2. Jeder Vertragsstaat kann dem Ge…
Art. 3
Artikel 3 1. Maßnahmen, die alle oder einzelne Vertragsstaaten vereinbart haben oder noch vereinbaren werden, um den internationalen Straßenverkehr durch Vereinfachungen der Vorschriften für das Zoll-, Polizei- oder Gesundheitswesen oder auf anderen Gebieten zu erleichtern, entsprechen dem Sinne un…
Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns
Bundesgesetz
Art. 4
IV. Im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns, welches zum Sprengel des Oberlandesgerichtes in Wien gehört, werden als Gerichtshöfe erster Instanz: 1. das Landesgericht in Linz, 2. das Landesgericht in Ried, 3. das Landesgericht in Steyer, 4. das Landesgericht in Wels errichtet.
Art. 5
V. Der Sprengel des Landesgerichtes zu Linz umfaßt den Mühlkreis und die Landeshauptstadt Linz. In wieferne seine Gerichtsbarkeit in bestimmten Rechtssachen sich über das ganze Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns erstreckt, ist in den einzelnen Vorschriften der Civil-Jurisdictionsnorm vom 20. No…
Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren in bestimmten Fällen an die Bundesrechenzentrum GmbH
Verordnung
§ 2
(1) § 1 dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. (2) Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werde…
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wals-Siezenheim
Verordnung
Art. 1
Im Sprengel des Landesgerichts Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2026 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wals-Siezenheim errichtet.
Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und von IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit an die Bundesrechenzentrum GmbH
Verordnung
§ 1
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Betrieb und Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Bundesministerium für Arbeit betraut, die grundsätzlich in die Zuständigkeit von IT-Abteilungen eines Ressorts fallen. Das sind folgende IKT-Lösungen und IT-Verfahren: 1. standardisierter I…
§ 2
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Betrieb, Entwicklung und Anpassung folgender IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Bundesministerium für Arbeit betraut: 1. IKT-Outsourcing-Projekt, 2. IT-Service-Center-Leistungen (1 st , 2 nd und 3 rd Level Support) und Unterstützung bei Störungen, 3. Datenha…
§ 3
Weiters wird die Bundesrechenzentrum GmbH mit Betrieb und Wartung der Inter- und Intranetwebsite des Bundesministerium für Arbeit betraut.
PNR-Gesetz
PNR-G · Bundesgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
Anwendungsbereich § 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen gemäß § 165 Abs. 3 zweiter Fall, §§ 278b bis 278g und § 282a Strafgesetzbuch – StGB, BGBl. Nr. 60/1974, sowie solche…
§ 2 Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen
Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen § 2. (1) Luftfahrtunternehmen, die über eine gültige Betriebsgenehmigung oder eine gleichwertige Genehmigung, die es gestattet Fluggäste auf dem Luftweg zu befördern, verfügen und die Personen mit einem Luftfahrzeug aus einem Staat, der nicht Mitgliedsta…
§ 3 Fluggastdaten
Fluggastdaten § 3. (1) Fluggastdaten nach diesem Bundesgesetz sind: 1. Angaben zum Fluggastdaten-Buchungscode, 2. Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung, 3. planmäßiges Abflugdatum oder planmäßige Abflugdaten, 4. Familienname, Geburtsname und Vornamen des Fluggastes, 5. Anschrift und Kont…
Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption
Vertrag
Art. 1
Kapitel I – Begriffsbestimmungen Artikel 1 – Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls 1. ist der Ausdruck „Schiedsrichter“ entsprechend dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten dieses Protokolls zu verstehen, muss aber in jedem Fall auch eine Person umfassen, die aufgrund einer Schie…
Art. 2
Kapitel II – Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen Artikel 2 – Bestechung inländischer Schiedsrichter Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um folgende Handlungen, wenn vorsätzlich begangen, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschr…
Art. 3
Artikel 3 – Bestechlichkeit inländischer Schiedsrichter Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um folgende Handlungen, wenn vorsätzlich begangen, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben: das unmittelbare oder mittelbare Fordern…
Strafrechtsübereinkommen über Korruption
Vertrag
Art. 1
Kapitel I – Begriffsbestimmungen Artikel 1 – Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens a. wird der Ausdruck „Amtsträger“ entsprechend der Bestimmung des Begriffs „Beamter“, „Bediensteter im öffentlichen Dienst“, „Bürgermeister“, „Minister“ oder „Richter“ im innerstaatlichen Recht des …
Art. 2
Kapitel II – Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen Artikel 2 – Bestechung inländischer Amtsträger Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um folgende Handlungen, wenn vorsätzlich begangen, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschr…
Art. 3
Artikel 3 – Bestechlichkeit inländischer Amtsträger Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um folgende Handlungen, wenn vorsätzlich begangen, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben: das unmittelbare oder mittelbare Fordern ode…