11Bs252/25h—OLG Innsbruck Entscheidung
20. November 2025
…traf, ist nicht zu beanstanden, weil § 152a Abs 1 StVG nur für den Vollzug von Freiheitsstrafen gilt, deren Strafzeit 18 Monate übersteigt (RIS-Justiz RS0131225). Die Strafregisterauskunft des Strafgefangenen weist zwei Eintragungen auf. Erstmals wurde er mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 20.8.2024, rechtskräftig am selbem Tag, AZ **, wegen der…