Vorwort
(1) § 1 dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden, BGBl. II Nr. 118/2022, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.