(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen.
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse
1. zu Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden;
2. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287;
3. zum Bund, auf die dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, welche den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zwingend regeln;
4. zu Stiftungen, Anstalten oder Fonds, auf die das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, gemäß § 1 Abs. 2 VBG sinngemäß anzuwenden ist.
(3) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, anzuwenden ist.
(4) Auf Arbeitsverhältnisse, für die das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAG), BGBl. Nr. 235/1962, gilt, finden die §§ 2, 2c, 2d, 11, 11a, 12 bis 14b, für Hausgehilfen und Hausangestellte von physischen Personen finden auch die §§ 3 bis 6 keine Anwendung.
AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 21 Bemessung des Arbeitslosengeldes
…1) Für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes ist das Entgelt der letzten zwölf zum Zeitpunkt der Geltendmachung nach Ablauf der Berichtigungsfrist gemäß § 34…
Art. 2 § 30 Sonderbestimmungen für Dienstnehmer ohne Pensionsversicherung
…1) Abweichend von § 29 treten für Personen, die in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen und auf Grund des Dienstverhältnisses nicht der Pensionsversicherung…
Art. 2 § 31 Sonderbestimmungen für Dienstnehmer ohne Krankenversicherung
…1) Abweichend von § 29 treten für Personen, die in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen und auf Grund des Dienstverhältnisses nicht der Krankenversicherung…
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 238 Bemessungsgrundlage
…1) Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus der Pensionsversicherung ist die Summe der 480 höchsten monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen (§ 242) aus dem Zeitraum vom erstmaligen Eintritt in…
§ 143d Anspruchsberechtigung und Höhe
…1) Personen, die eine Wiedereingliederungsteilzeit nach § 13a AVRAG vereinbart haben, haben für deren Dauer, jedoch höchstens neun Monate, ab dem Tag des tatsächlichen Dienstantritts Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld. Voraussetzung hiefür ist, dass dieses durch…
§ 30a Beschlussfassung von Richtlinien
…1) Zur Förderung der Zweckmäßigkeit und der Einheitlichkeit der Vollzugspraxis der Sozialversicherungsträger sind folgende Richtlinien zu beschließen: 1. zur Erstellung von Dienstpostenplänen der Sozialversicherungsträger unter Berücksichtigung…
§ 162 Wochengeld.
…1) Weiblichen Versicherten gebührt für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der…
AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
Art. 79 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 14a und 14b, BGBl. Nr. 459/1993)
…1) Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs), Art. 3 (Änderung des Ehegesetzes), Art. 4 (Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes), Art. 6 (Änderung der…
BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 113 Bemessungsgrundlage
…erster Satz – entsprechend anzuwenden sind, sowie 2. um die Zahl der während der Zeit einer Familienhospizkarenz nach den §§ 14a und 14b AVRAG erworbenen Beitragsmonate. (3) Bei der Anwendung des Abs. 1 bleiben außer Betracht: 1. a) Beitragsmonate nach diesem Bundesgesetz, die vor dem 1. Jänner 1972 liegen, es sei denn, daß Beitragsmonate nur in…
GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 122 Bemessungsgrundlage
…erster Satz – entsprechend anzuwenden sind, sowie 2. um die Zahl der während der Zeit einer Familienhospizkarenz nach den §§ 14a und 14b AVRAG erworbenen Beitragsmonate. (3) Bei der Anwendung des Abs. 1 bleiben außer Betracht: 1. a) Beitragsmonate nach diesem Bundesgesetz, die vor dem 1. Jänner 1958 liegen, es sei denn, daß Beitragsmonate nur in…
EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 26 Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen
…Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: 1. Der Wert der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung und der Reinigung der Arbeitskleidung, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt (zB Uniformen). 2. Beträge, – die der…
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