§ 1 Regelungsgegenstand
In Kraft seit 20. Dezember 2025
Up-to-date
Diese Verordnung legt nähere Vorschriften über die Führung der Ärzteliste, die Form der Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste sowie den Inhalt und die Form des Ärztinnen-/Ärzteausweises fest.
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