Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz (EFSlg 42752, EFSlg 50441 ua), dass ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen kann.
…gesetzmäßig ausgeführt. Im Übrigen bedarf der von den Vorinstanzen vorgenommene Abzug für das festgestellte überdurchschnittliche Kontaktrecht des Vaters keiner Korrektur durch den Obersten Gerichtshof (vgl RS0047452 [insb auch T17, T22]). 5. Ergebnis [24] Der Revisionsrekurs ist daher zurückzuweisen.…
…14tägiges Besuchsrecht zwei Tage am Wochenende zuzüglich vier Wochen Ferienbesuchsrecht: 6 Ob 20/97b) kann zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen (RIS Justiz RS0047452). Dabei ist nicht von den Aufwendungen des Geldunterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des betreuenden Elternteils auszugehen (8 Ob 1661/93; 2…
…Geldunterhalt zu reduzieren, wenn der Geldunterhaltspflichtige über ein übliches Kontaktrecht hinaus (welches mit etwa 80 Tagen pro Jahr angenommen wird) Naturalunterhalt leistet (RIS Justiz RS0047452 [T6]). Im Rahmen des für Unterhaltsentscheidungen geltenden Ermessens (RIS Justiz RS0047419 [T23]) wird nunmehr in der Regel der Unterhaltsanspruch altersunabhängig um 10 % pro wöchentlichem…
…Dritte er bezahlt (RS0116145). Der zu leistende Geldunterhalt ist dann zu reduzieren, wenn der Unterhaltspflichtige auch – über das übliche Kontaktrecht hinaus – Naturalunterhalt leistet (RS0047452 [T6]). Dabei ist aber nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des anderen Elternteils auszugehen (RS0047452 [T1, T9]; 5 …
…pro wöchentlichem Betreuungstag, der über ein übliches Ausmaß hinausgeht, zu reduzieren (8 Ob 62/04g, 10 Ob 11/04x; RIS Justiz RS0047452). Zu 7 Ob 178/06m wurde eine Reduktion der Geldunterhaltspflicht des Vaters um 20 % gebilligt, wenn die Kinder insgesamt in etwa 1…
…einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen, wobei aber nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des Sorgeberechtigten auszugehen ist (RIS Justiz RS0047452). An dieser Rechtsprechung wurde allerdings zum Teil in der Literatur Kritik geübt und ausgeführt, mit der gesetzlichen Einführung der gemeinsamen Obsorge müsse man sich von…
…Kontakte des geldunterhaltspflichtigen Teils hinausgeht und leistet dieser während der verlängerten Kontakte Naturalunterhalt, ist nach der jüngeren ständigen Rechtsprechung der Geldunterhalt zu reduzieren (RIS Justiz RS0047452). Pro wöchentlichem Betreuungstag, an dem sich das Kind über das übliche Ausmaß hinaus beim zahlenden Elternteil aufhält, wird in der Regel ein Abschlag von etwa…
…ob eine (weitere) Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung auch infolge eines die übliche Dauer überschreitenden Besuchsrechts (vgl zuletzt 12. 12. 2002, 6 Ob 182/02m; RIS-Justiz RS0047452) in Frage kommt. Weil auch diese Frage bisher ungeklärt blieb, ist dem Revisionsrekurs im Sinn einer Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen Folge zu geben.…
…22/18s ; 4 Ob 45/19z ). Eine diese übliche Dauer überschreitende Betreuung durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil kann zu einer Reduktion der Geldunterhaltspflicht führen ( RS0047452 ). Bei nahezu gleichwertigen Betreuungs- und sonstigen Naturalleistungen sowie annähernd gleichem Einkommen der Eltern kann der Geldunterhaltsanspruch auch entfallen ( RS0130655 ; RS0131785 ; RS0131331 ; „betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell“…
…ausgesprochen (und damit seine bereits bisherige Rechtsprechung wiederholt), dass Aufwendungen im Rahmen des üblichen Besuchsrechtes den Unterhaltsanspruch grundsätzlich nicht schmälern (weitere Nachweise siehe RIS-Justiz RS0047452). Nur eine längere Dauer solcher Besuche kann unter Umständen tatsächlich zu einer Reduktion der Unterhaltsverpflichtung führen, wobei aber nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern…
…und ausgesprochen, dass der zu leistende Geldunterhalt dann zu reduzieren ist, wenn der Unterhaltspflichtige auch über ein übliches Besuchsrecht hinaus Naturalunterhalt leistet (vgl RIS-Justiz RS0047452 [T6]). 1.2. Zwar kann der Oberste Gerichtshof nicht allgemein verbindliche gleichsam rechenformelmäßige Prozentsätze für die Unterhaltsbemessung bzw Abschläge für übermäßige Betreuungsleistungen festlegen (8 …
…Besuchskontakte des geldunterhaltspflichtigen Teils hinausgeht und leistet dieser während der verlängerten Kontakte Naturalunterhalt, ist nach der jüngeren ständigen Rechtsprechung der Geldunterhalt zu reduzieren (RIS Justiz RS0047452 [T6]; 1 Ob 158/15i). Pro wöchentlichem Betreuungstag, an dem sich das Kind über den üblichen Durchschnitt von (ein Tag pro Woche) hinaus…
…ersparten Aufwendungen des anderen Elternteils auszugehen. An diesem Grundsatz habe auch die Einführung der gemeinsamen Obsorge durch das KindRÄG 2001 nichts geändert (RIS Justiz RS0047452). Auch im Fall der gemeinsamen Obsorge gebe es allerdings immer noch einen Haushalt, in dem sich das Kind hauptsächlich aufhalten solle (§ 177 Abs…
…der jüngeren Rechtsprechung der zu leistende Geldunterhalt zu reduzieren, zumal der Geldunterhaltspflichtige dann notwendigerweise – über ein übliches Kontaktrecht hinaus – Naturalunterhalt leistet (RIS Justiz RS0047452 [T6]). Unter Heranziehung des bei Unterhaltsentscheidungen grundsätzlich anzuwendenden Ermessens erfolgt die Berücksichtigung übermäßiger Betreuungsleistungen durch den Geldunterhaltspflichtigen im Allgemeinen in Form von prozentmäßigen Abschlägen, wobei…
…führen, wobei aber nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des Sorgeberechtigten auszugehen ist (2 Ob 319/99x; RIS-Justiz RS0047452). An dieser Rechtsprechung wurde im Schrifttum Kritik geübt. Gitschthaler (Unterhaltsrecht Rz 46) bemängelt für den Fall, dass - wie hier - im Betreuungsbereich faktisch eine gemeinsame Obsorge…
…Minderung der Geldunterhaltspflicht bleibt aber, ob durch die Betreuungsleistungen eine nennenswerte Ersparnis des anderen Elternteils eintritt, etwa für Lebensmittel, Taschengeld, Wäsche und Freizeitaktivitäten (RIS Justiz RS0047452 [T9]; 10 Ob 41/17b). Welche Aufwendungen für Taschengeld oder sonstige (außer )schulische Aktivitäten sich die Mutter in jener Zeit, in der sich…
…betont, dass hinsichtlich der Verminderung der Unterhaltspflicht nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des Sorgeberechtigten auszugehen sei (RIS-Justiz RS0047452). Der von einem Teil der Lehre an dieser Ansicht geübten Kritik wurde mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien wiederholt entgegengetreten (6 Ob 182/02m, JBl 2003…
…ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des anderen Elternteils auszugehen (2 Ob 293/03g; 4 Ob 4/04y; 8 Ob 62/04g; RIS Justiz RS0047452; zur Auseinandersetzung mit der Kritik im Schrifttum - insb Gitschthaler, Unterhaltsrecht Rz 46, Deixler Hübner, Zur Anrechnung von Geld- und Naturalunterhalt, ecolex 2001, 110 …
…ist nach der Rechtsprechung der zu leistende (nach der Prozentwertmethode bemessene) Geldunterhalt zu reduzieren, weil der Geldunterhaltspflichtige dann notwendigerweise über übliche Kontakte hinaus Naturalunterhalt leistet (RS0047452 [insb T6, T22]). Im Rahmen des Ermessens neigt die Rechtsprechung dazu, den Unterhaltsanspruch altersunabhängig um 10 % pro wöchentlichem Betreuungstag zu reduzieren, an dem sich…
…10; Schwimann / Kolmasch , Unterhaltsrecht 10 1 26 ). Wohl aber kann ein die übliche Dauer überschreitendes Kontaktrecht nach der Rechtsprechung zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen ( RS0047452 ). Dies erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung der jeweiligen Betreuungsleistungen ( RS0128043 [ T12, T18]). Ob die Besuchskontakte des Unterhaltspflichtigen eine Reduzierung des Geldunterhaltsanspruchs rechtfertigen, ist eine Ermessensentscheidung, die…
…2007, 8). 4. Es entspricht allerdings ebenso ständiger Rechtsprechung, dass ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht zu einer Reduzierung der Geldunterhaltspflicht führen kann (RIS Justiz RS0047452; Neuhauser in Schwimann , ABGB TaKomm, § 140 Rz 119 mwN). So wurde etwa für einen über einen üblichen Besuchstag pro Woche hinausgehenden weiteren…
…vgl RS0116443 [T2]). Überschreiten die Besuchskontakte bei diesem das „übliche Ausmaß“, kann dies nach ständiger Rechtsprechung zu einer Reduzierung der (Geld-)Unterhaltspflicht führen (RS0047452). Der sorgeberechtigte Elternteil wird dann nämlich nur einen Teil jener Aufwendungen haben, die der Geldunterhalt abgelten soll, sodass der Unterhaltsberechtigte zur Bestreitung seines vollständigen Unterhalts…
…Kontakte des geldunterhaltspflichtigen Teils hinausgeht und leistet dieser während der verlängerten Kontakte Naturalunterhalt, ist nach der jüngeren ständigen Rechtsprechung der Geldunterhalt zu reduzieren (RIS Justiz RS0047452 [T6]). Pro wöchentlichem Betreuungstag, an dem sich das Kind über den üblichen Durchschnitt von einem Tag pro Woche hinaus beim zahlenden Elternteil aufhält, wird in…
…Nach der jüngeren Rechtsprechung ist der zu leistende Geldunterhalt aber dann zu reduzieren, wenn der Unterhaltspflichtige über ein übliches Kontaktrecht hinaus Naturalunterhalt leistet (RIS Justiz RS0047452 [T6]). 3.2 Da Unterhaltsentscheidungen grundsätzlich Ermessensentscheidungen sind (RIS Justiz RS0047419 [T23]), ist es nicht möglich, allgemein verbindliche Prozentsätze für Abschläge für übermäßige Betreuungsleistungen des…
…3.1. Nach der jüngeren Rechtsprechung ist der zu leistende Geldunterhalt zu reduzieren, wenn der Geldunterhaltspflichtige – über ein übliches Kontaktrecht hinaus – Betreuungsleistungen erbringt (RS0047452 [T6]). Als üblich werden Kontakte von zwei Tagen alle zwei Wochen sowie von vier Wochen in den Ferien, also etwa 80 Tage im Jahr…
…der jüngeren ständigen Rechtsprechung ist der Geldunterhalt dann zu reduzieren, wenn der Unterhaltspflichtige auch – über ein übliches Besuchsrecht hinaus – Naturalunterhalt leistet (RIS Justiz RS0047452 [T6]). Teilen die Eltern daher die Betreuung in einem Ausmaß, das ganz klar über den Rahmen des üblichen Besuchskontakts des geldunterhaltspflichtigen Teils hinausgeht und leistet…
…Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen, wobei aber nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des Sorgeberechtigten auszugehen ist (RIS Justiz RS0047452; zuletzt: 2 Ob 293/03g). An dieser Rechtsprechung wurde zwar zum Teil in der Literatur Kritik geübt und ausgeführt, mit der gesetzlichen…
…RS0047419 [T17; s auch T12, T13]). So kann unter anderem ein die übliche Dauer überschreitender Kontakt zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen (vgl RIS Justiz RS0047452), wobei nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des betreuenden Elternteils auszugehen ist (RIS Justiz RS0047452 [T1]). Aufwendungen während der…
…Einkommen etwa gleich hoch ist, sodass kein Geldunterhaltsanspruch besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher regelmäßig keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung (RS0047452 [T14]; vgl auch [T19]). [3] In der jüngeren Rechtsprechung wurde die Rechtsansicht, ein Betreuungsverhältnis von 1 : 2 reiche für die Anwendbarkeit des „…
…nach der jüngeren Rechtsprechung der zu leistende Geldunterhalt zu reduzieren, zumal der Geldunterhaltspflichtige dann – über ein übliches Kontaktrecht hinaus – Naturalunterhalt leistet (RIS Justiz RS0047452 [T6]). Unter Heranziehung des bei Unterhaltsentscheidungen grundsätzlich anzuwendenden Ermessens erfolgt die Berücksichtigung übermäßiger Betreuungsleistungen durch den Geldunterhaltspflichtigen im Allgemeinen in Form von prozentmäßigen Abschlägen, wobei…
…Revisionsrekurswerbers aus. 3. Die Auffassung des Rekursgerichts, dass das Ausmaß des dem Vater eingeräumten Besuchsrechts keine Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung rechtfertigt (vgl dazu RIS Justiz RS0047452), beruht auf den konkreten Umständen des Einzelfalls und wirft ebenfalls keine erhebliche Rechtsfrage auf: Dabei ist hervorzuheben, dass sich der neben dem üblichen, 14-tägigen…
…RS0131331). Ob das Ausmaß der Betreuung (bei Vorliegen der weiteren genannten Voraussetzungen) einen Entfall der Geldunterhaltspflicht rechtfertigt, ist jeweils im konkreten Einzelfall zu beurteilen (vgl RS0047452 [T14, T16]). Der Oberste Gerichtshof verneinte das Vorliegen einer nahezu gleichwertigen Betreuung etwa bei einem Betreuungsverhältnis von 42 % zu 58 % (vgl 5 …
…der Kontaktzeiten eine Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung und in welchem Ausmaß rechtfertigt, beruht auf den konkreten Umständen des Einzelfalls und wirft keine erhebliche Rechtsfrage auf (vgl RS0047452 [T16]). 3.1. Eine solche vermag auch der Vater nicht aufzuwerfen, weil sich seine Rechtsrüge (entgegen § 65 Abs 3 Z 4 AußStrG…
…Ob das Ausmaß der Betreuung (bei Vorliegen der weiteren genannten Voraussetzungen) einen Entfall der Geldunterhaltspflicht rechtfertigt, ist dabei jeweils im konkreten Einzelfall zu beurteilen (vgl RS0047452 [T14, T16]). So verneinte der Oberste Gerichtshof das Vorliegen einer nahezu gleichwertigen Betreuung etwa bei einem Betreuungsverhältnis von 42 % zu 58 % (vgl 5…
…keine erhebliche Rechtsfrage auf. [9] 3.2.1 Es entspricht der Rechtsprechung, dass ein die übliche Dauer überschreitendes Kontaktrecht zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen kann (RS0047452). Es ist aber nicht möglich, allgemein verbindliche Prozentsätze für Abschläge für übermäßige Betreuungsleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils festzulegen (RS0047419 [T19]). Pro wöchentlichem Betreuungstag, an dem sich…
…des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des anderen Elternteils auszugehen ist (vgl etwa EFSlg 88.937, 2 Ob 293/03g, RIS Justiz RS0047452; zur Auseinandersetzung mit der Kritik - insb Gitschthaler Unterhaltsrecht, Rz 46, Deixler Hübner, Zur Anrechnung von Geld und Naturalunterhalt, ecolex 2001, 110 ff…
…ist nach der jüngeren Rechtsprechung der zu leistende Geldunterhalt zu reduzieren, wenn der Geldunterhaltspflichtige – über ein übliches Kontaktrecht hinaus – Naturalunterhalt leistet (RIS Justiz RS0047452 [T6]). Unter Heranziehung des bei Unterhaltsentscheidungen grundsätzlich anzuwendenden Ermessens erfolgt die Berücksichtigung übermäßiger Betreuungsleistungen durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil allgemein in Form von prozentmäßigen Abschlägen. Die…
…Rechtsprechung der zu leistende Geldunterhalt zu reduzieren, zumal der Geldunterhaltspflichtige dann notwendigerweise – über ein übliches Kontaktrecht hinaus – Naturalunterhalt leistet (RS0047452 [T6]). Die Berücksichtigung einer solchen übermäßigen Betreuungsleistung erfolgt im Allgemeinen in Form prozentmäßiger Abschläge, wobei die Rechtsprechung den Unterhaltsanspruch altersunabhängig um 10 % pro (regelmäßigem…
…nur insoweit zu reduzieren, als sich der andere Elternteil durch diese Betreuungsleistungen etwas erspart hat (zB durch Lebensmittel, Taschengeld, Wäsche und Freizeitaktivitäten) (vgl RIS Justiz RS0047452 [T1, T9]; RS0047460). Welcher Elternteil Hauptbezugsperson und welcher Mitbetreuender ist, ergab sich bei gemeinsamer Obsorge bereits aus der Vereinbarung über den hauptsächlichen Aufenthalt bzw die…
… Unterhaltsentscheidungen sind grundsätzlich Ermessensentscheidungen, weshalb es problematisch ist, allgemein verbindliche, gleichsam rechenformelmäßige Prozentsätze für Abschläge für übermäßige Betreuungsleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils festzulegen (RIS Justiz RS0047452 [T17]; RS0047419 [T19]; RS0047460 [T4]). Im Rahmen des Ermessens neigt die Rechtsprechung dazu, in der Regel den Unterhaltsanspruch altersunabhängig um 10 % pro wöchentlichen Betreuungstag…
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