3Ob114/14g—OGH Entscheidung
21. August 2014
…T25, T32 und T56]). Weiters wird judiziert, dass ein formal einwandfreies Rechtsmittel, das mangels Verbesserungsbedarfs meritorisch erledigt werden kann, weiterhin dem Einmaligkeitsgrundsatz unterliegt (RIS Justiz RS0036673 [T7]). Jene Judikatur, auf die sich der Beklagte beruft, ist nicht einschlägig, weil sie sich mit der Möglichkeit der Ergänzung eines Berufungsschriftsatzes nach zwischenzeitlicher Berichtigung…