Klage der A* GmbH in Liquidation gegen ehemaligen Gesellschafter wegen nicht gezahlter Steuern und Abgaben—OLG Wien Entscheidung
5R69/25s30. Juni 2025
…bestünden sekundäre Feststellungsmängel. 3.2 Sekundäre Feststellungsmängel liegen nur dann vor, wenn Feststellungen fehlen, nicht aber dann, wenn sie lediglich von den Vorstellungen des Rechtsmittelwerbers abweichen (RS0053317 [T1]). Das Erstgericht hat festgestellt, dass bereits zum Zeitpunkt der Gründung der Klägerin vereinbart war, dass der Beklagte die Klägerin als faktischer Geschäftsführer auch nach…