1Nc115/06m—OGH Entscheidung
06. Dezember 2006
…ist, die Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz unverändert zu lassen und bloß ein anderes Oberlandesgericht (als das Oberlandesgericht Wien) als Rechtsmittelgericht zu bestimmen (RIS-Justiz RS0050128). Der Vollständigkeit wegen ist klarzustellen, dass der Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 20. 11. 2006, mit welchem das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom…