An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichtes ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden; es kann eine vom Ablehnungsgericht unterlassene Nichtigerklärung nicht nachträglich korrigieren.
…An den in Rechtskraft erwachsenen Umfang der Aufhebung von Prozesshandlungen eines abgelehnten Richters als nichtig durch das Ablehnungsgericht ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RS0042079), daher auch an eine unterbliebene Aufhebung (vgl 8 Ob 1604/91; 3 Ob 57/02g; 3 Ob 238/14t…
…Diesen Ablehnungsantrag hat der nach § 23 JN zuständige Senat des Rechtsmittelgerichts inzwischen rechtskräftig zurückgewiesen. An diesen Beschluss ist das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RS0042079 [T2]). Die von der Klägerin geltend gemachte Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO liegt somit nicht vor. 2. Die…
…zulässig . 1. Auch die in der Revision enthaltene Ablehnung des Erstrichters wurde inzwischen rechtskräftig zurückgewiesen. An rechtskräftige Beschlüsse des Ablehnungsgerichts sind die Rechtsmittelgerichte gebunden (RS0042079 [T1, T2]). 2. Die Drittbeklagte ist als juristische Person nicht jedenfalls mitversichert iSv § 2 Abs 2 KHVG (7 Ob …
…Ablehnungsantrag“ erhoben. Diese Ablehnung wurde inzwischen rechtskräftig zurückgewiesen (1 Ob 209/19w). An diesen Beschluss ist das erkennende Rechtsmittelgericht gebunden (RIS Justiz RS0042079 [T1]). Die von der Klägerin geltend gemachte Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO liegt somit nicht vor…
…Ablehnung zurückgewiesen wurde, fortzusetzen. Zu 2.: 2.1. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss über die Ablehnung ist das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079 [T2]). Die von der Klägerin geltend gemachte Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 (Z 1) ZPO liegt somit nicht vor. 2.2. …
…als befangen abgelehnt. Diese Ablehnung wurde inzwischen rechtskräftig zurückgewiesen (1 Ob 142/20v). An diesen Beschluss ist das erkennende Rechtsmittelgericht gebunden (RIS Justiz RS0042079 [T1]). [6] 2. In Ablehnungssachen richten sich das Rekursverfahren (soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen enthalten) und die Frage…
…Graz als befangen abgelehnt. Diese Ablehnung wurde mittlerweile rechtskräftig verworfen (vgl 1 Ob 70/21g). An diesen Beschluss ist das erkennende Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079 [T1]). [6] 2. Nach § 9 Abs 4 AHG ist ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung – auch über…
…Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des über die Ablehnung entscheidenden Gerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079). Das Revisionsverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen (3 Ob 215/17i mwN).…
…23 JN zuständige Senat des Rekursgerichts zu entscheiden. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen (vgl 3 Ob 102/15v).…
…Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RIS Justiz RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RIS Justiz RS0042079). Davor kann über den in der außerordentlichen Revision geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht erkannt werden. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen Senats des Berufungsgerichts ist…
…aufzuheben sind (RIS-Justiz RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des über die Ablehnung entscheidenden Gerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RIS-Justiz RS0042079). Das Revisionsrekurs- und Revisionsverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen (3 Ob 215/17i mwN).…
…und in welchem Umfang Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079). Davor kann über den in der außerordentlichen Revision geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht erkannt werden. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen Senats des Berufungsgerichts ist…
…und in welchem Umfang Verfahrenshandlungen der abgelehnten Richter aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079 [T1]). Davor kann über den im Rekurs geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht erkannt werden. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts Linz ist…
…17a; 1 Ob 10/17b mwN). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS-Justiz RS0042079; 1 Ob 10/17b). Das Revisionsverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Ablehnungsanträge zu unterbrechen (3 Ob 176/15a…
…vom 30. April 2019, 13 Nc *****, zurückgewiesen. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist das Rechtsmittelgericht gebunden (RIS Justiz RS0042079). Der weitere Vorwurf des Klägers, das Berufungsgericht habe aufgrund vielfältiger Aktenwidrigkeiten bzw von der Aktenlage nicht gedeckter Begründungen entschieden, weshalb die Grundsätze für ein faires…
…23 JN zuständige Senat des Rekursgerichts zu entscheiden. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079 [T1, T2]). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Ablehnungsanträge zu unterbrechen (vgl 7 Ob 126/14a).…
…und in welchem Umfang Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079). Davor kann über den in der Revision der Beklagten der Sache nach geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht erkannt werden. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen…
…Verfahrenshandlungen, an denen der abgelehnte Richter beteiligt war, aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079). [5] Davor kann über den in der außerordentlichen Revision geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht erkannt werden. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen Senats des Berufungsgerichts…
…Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters (des abgelehnten Berufungsgerichts) aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Revisions gericht gebunden (RS0042079). Davor kann über den in der außerordentlichen Revision geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht erkannt werden. [5] Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen Senats des Berufungsgerichts…
…des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RIS Justiz RS0045994). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079). Von einer wiederholten, offenkundig rechtsmissbräuchlichen Pauschalablehnung, die überhaupt nicht mehr zum Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung gemacht werden müsste (RIS Justiz RS0046011) ist nach dem Akteninhalt…
…Umfang Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RIS-Justiz RS0045994). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RIS-Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Ablehnung zu unterbrechen.…
…und in welchem Umfang Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079). Davor kann über den in der Revision der Beklagten geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht erkannt werden. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen Senats des Berufungsgerichts…
…23 JN zuständige Senat des Rekursgerichts zu entscheiden. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079 [T1, T2]). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen.…
…§ 23 JN zuständige Ablehnungssenat des Berufungsgerichts zu entscheiden. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RIS Justiz RS0042079). Davor kann über den in der außerordentlichen Revision geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht erkannt werden. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen Ablehnungssenats des Berufungsgerichts ist…
…und in welchem Umfang Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts sind auch die Rechtsmittelgerichte im Hauptverfahren gebunden (RS0042079). [4] Sollte die Ablehnung rechtskräftig zurückgewiesen werden, wären die Akten danach nicht direkt dem Obersten Gerichtshof, sondern in Ansehung der beantragten Abänderung der Entscheidung über…
…wäre (3 Ob 102/15v mwN). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen.…
…14t mwN). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (7 Ob 49/16f; RIS Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen.…
…nichtig (§ 477 Z 1 ZPO). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079 [T1, T2]). Erst nach rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrags darf daher über das Rechtsmittel entschieden werden (6 Ob 70/01i mwN), bis zur rechtskräftigen…
…230/08g). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (1 Ob 668/85; RIS Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen.…
…behaftet wären (2 Ob 202/16v). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Ablehnung zu unterbrechen.…
…Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des über die Ablehnung entscheidenden Gerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079 [T1]). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen (RS0042028 [T7]).…
…Befangenheit der Erstrichterin liegt somit noch nicht vor. [11] 3. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts wäre das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RS0042079; 2 Ob 57/14t). Demgemäß führt die Ablehnung eines Richters im (oder wie hier während des) Rechtsmittelverfahren(s) zu dessen Unterbrechung bis zur…
…Rechtskraft erwachsenen Umfang der Aufhebung von Prozesshandlungen eines abgelehnten Richters als nichtig durch das Ablehnungsgericht ist aber auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079), daher auch an eine unterbliebene Aufhebung. 2.3. Da seinerzeit eine Aufhebung einzelner Akte der abgelehnten Richterin im vom (anwaltlich vertretenen) Vater unbekämpft gelassenen Beschluss vom…
…Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind (RS0045994 [T1]). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des über die Ablehnung entscheidenden Gerichts ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden (RS0042079). Das Revisionsverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen (7 Ob 213/19b) mwN).…
…welchem Umfang Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters aufzuheben sind. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS-Justiz RS0042079).…
…wären (2 Ob 57/14t mwN). An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen.…
… 4 Z 1 AußStrG behaftet wäre. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen.…
…Ablehnungsantrag des Klägers wurde mit Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 11.7.2024 zu ** rechtskräftig zurückgewiesen. An rechtskräftige Beschlüsse des Ablehnungsgerichts sind die Rechtsmittelgerichte gebunden (RS0042079 [T1, T2]). Schon aufgrund dieser Bindungswirkung darf auch das Rekursgericht nicht von der Mitwirkung einer befangenen Richterin am angefochtenen Beschluss ausgehen. Der geltend gemachte Verfahrensmangel…
Rückverweise