Ein Rechtskraftvorbehalt, dessen Begründung zwar erkennen lässt, dass das Berufungsgericht dabei den Zulassungsbereich vor Augen hatte, ersetzt die erforderlichen Aussprüche über die Bewertung des Streitgegenstandes nicht.
…über die Zulässigkeit wegen Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber – innerhalb bestimmten Grenzen – an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (RS0042544; RS0042429). Es war daher der aus dem Spruch ersichtliche Ergänzungsauftrag zu erteilen.…
…des Rechtsmittels wegen einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber - innerhalb bestimmter Grenzen - an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Rekursgericht gebunden ist (RIS Justiz RS0042544 [T8]; RS0042429). Der Akt ist daher dem Rekursgericht zwecks Bewertung des Entscheidungsgegenstands zurückzustellen. Nur im Fall einer 5.000 EUR übersteigenden Bewertung ist der Oberste…
…wohl aber innerhalb bestimmter Grenzen an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Rekursgericht gebunden ist (vgl 5 Ob 199/14x ua; RIS Justiz RS0042544 [T8]). Der Akt ist daher dem Rekursgericht zwecks Bewertung des Entscheidungsgegenstands zurückzustellen.…
…für zulässig erklärt hat. Nach der überwiegenden Rsp ersetzt der Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses den erforderlichen - hier gesonderten - Bewertungsausspruch nicht (RIS-Justiz RS0042296, RS0042544 und RS0042429). Ebensowenig macht der Umstand, dass die betreibende Partei in ihren Anträgen jeweils einen (hohen) Wert des Streitgegenstands angab, einen gesonderten Bewertungsausspruch entbehrlich (RIS…
…Gerichtshof uneingeschränkt für zulässig erklärt hat. Nach der überwiegenden Rechtsprechung ersetzt der Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision den erforderlichen Bewertungsausspruch nicht (RIS-Justiz RS0042296, RS0042544 und RS0042429; 3 Ob 324/00v). Ebensowenig macht der Umstand, dass die klagende Partei den Wert des Streitgegenstandes im Exekutionsantrag mit einem S 52.000, nicht…
…Zulässigkeit nur erfolgen kann, wenn der Wert des Entscheidungsgegenstandes den Schwellenwert des in § 528 Abs 2 Z 1 ZPO genannten Betrages übersteigt (RIS-Justiz RS0042544; RS0042429). Es war daher dem Rekursgericht die Berichtigung des Ausspruches gemäß § 171 KO iVm § 430 ZPO aufzutragen.…
…die Zulässigkeit des Rechtsmittels wegen einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber – innerhalb bestimmter Grenzen – an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Rekursgericht gebunden ist (RS0042544 [T8]; RS0042429). [8] 3. Der Akt ist daher dem Rekursgericht zur Nachholung der Bewertung des Entscheidungsgegenstands zurückzustellen. Nur im Fall einer 5.000 EUR…
…wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer Rekursbeantwortung selbst zu tragen. Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS-Justiz RS0042544) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß §…
…Gerichtshof ist gemäß § 526 Abs 2 ZPO an einen Ausspruch über dessen Zulässigkeit nicht gebunden (RZ 1984/87; 8 Ob 86/87; RIS-Justiz RS0042544 [T1]). B. Zur außerordentlichen Revision: In ihrer ao Revision macht die klagende Partei als erhebliche Rechtsfragen geltend: 1. Das Berufungsgericht weiche von der stRsp des…
…der Beklagten - die Begehren mangels Schlüssigkeit abzuweisen seien, jedenfalls aber nur mit Kostenfolgen präzisiert werden dürften. Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (RIS Justiz RS0042544) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist der Rekurs der Beklagten gegen den Aufhebungsbeschluss mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 519 Abs 2 iVm § 502…
…innerhalb bestimmter Grenzen - an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (Zechner in Fasching/Konecny2 § 519 ZPO Rz 60 mwN; RIS-Justiz RS0042544, RS0042429). Die Akten sind daher dem Berufungsgericht zur Ergänzung seiner Entscheidung zurückzustellen.…
…Zulässigkeit wegen Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber – innerhalb bestimmter Grenzen – an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (RIS Justiz RS0042544; RS0042429). [6] Bei Fehlen eines Bewertungsausspruchs hat das Berufungsgericht eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen. Daran vermag auch der Umstand, dass die Klägerin ihr Begehren mit 10…
…erheblichen Rechtsfrage, wohl aber innerhalb bestimmter Grenzen an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (4 Ob 206/08k = RIS Justiz RS0042544 [T8], RS0042429 [T14]; 7 Ob 165/14m mwN). Die Akten sind daher dem Berufungsgericht zur Ergänzung seiner Entscheidung zurückzustellen.…
…bestimmter Grenzen – an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (1 Ob 234/15s mwN; RIS Justiz RS0042429 [T6, T15]; RS0042544 [T7]). Dem Berufungsgericht ist daher ein entsprechender Ergänzungsauftrag zu erteilen.…
…Ausspruch im Sinne der zitierten Gesetzesstelle in die Entscheidung aufzunehmen. Der Ausspruch bloß über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision ist dafür nicht genügend (RIS Justiz RS0042544). Sollte ausgesprochen werden, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000 nicht übersteigt, wäre die Revision als (jedenfalls) unzulässig zurückzuweisen (1 Ob 161…
…bestimmter Grenzen an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (5 Ob 199/14x mwN; vgl RIS Justiz RS0042429 [T6, T15]; RS0042544 [T7]). Dem Berufungsgericht ist daher ein entsprechender Ergänzungsauftrag zu erteilen. Im Fall eines Ausspruchs im Sinn des § 500 Abs 2 Z …
…Zulässigkeit wegen Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber – innerhalb bestimmter Grenzen – an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (RIS Justiz RS0042544; RS0042429). Es war daher der aus dem Spruch ersichtliche Ergänzungsauftrag zu erteilen.…
…samt Rekurs werden zurückgewiesen. Die Kosten der Revisionsrekurs- und Rekursbeantwortung sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS Justiz RS0042544 [T5]; zuletzt: 6 Ob 142/04v) Ausspruch des Berufungsgerichts einen Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1…
…anschließt, ersetzt der Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision den erforderlichen Bewertungsausspruch nicht, obwohl das Berufungsgericht vermutlich den Zulassungsbereich im Auge hatte (RIS-Justiz RS0042296, RS0042544 und RS0042429). Auch der Umstand, dass die klagende Partei den Wert des im Streitgegenstand gemäß § 56 Abs 2 JN mit einem S 52.000,--, nicht…
…der Prüfung der Zulässigkeit der Revision an einen Ausspruch des Gerichts zweiter Instanz nicht gebunden ist, wohl aber an dessen Bewertungsausspruch (vgl RIS-Justiz RS0042429; RS0042544; 1 Ob 39/98m; 8 Ob 61/07i ua). Das Fehlen eines Bewertungsausspruchs führt zu einer entsprechenden (allenfalls vom Obersten Gerichtshof aufzutragenden) Ergänzung (Kodek in…
…Ausspruch über die Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit eines Rechtsmittels an den Obersten Gerichtshof ersetzt jenen über die Bewertung nicht (vgl RIS Justiz RS0042429 [T4, T8, T15], RS0042544). 2. Gemäß § 502 Abs 2 ZPO ist die Revision jedenfalls unzulässig, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat (Entscheidungsgegenstand…
… 29/22y; [28. 4. 2022] 7 Ob 65/22t; 7 Ob 214/22d, jeweils mwN; RS0042429 [T17]; vgl RS0042544 [T7]). Der fehlende Bewertungsausspruch wird auch nicht durch die vom Kläger vorgenommene Angabe des Werts des Feststellungsbegehrens ersetzt (RS0042296). [7] Es ist daher der aus…
…Rz 60, § 526 Rz 29 je mwN; E. Kodek in Rechberger ZPO³ § 519 Rz 21; RIS-Justiz RS0042544, RS0042429). Die Akten sind daher dem Berufungsgericht zur Ergänzung seiner Entscheidung zurückzustellen.…
…über die Zulässigkeit wegen Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber innerhalb bestimmter Grenzen an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (RIS Justiz RS0042544 [T8]; RS0042429 [T14]; Zechner in Fasching/Konecny 2 § 519 ZPO Rz 60, § 526 Rz 29; E. Kodek in…
…Ausspruch im Sinne der zitierten Gesetzesstelle in die Entscheidung aufzunehmen. Der Ausspruch bloß über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision ist dafür nicht genügend (RIS Justiz RS0042544). Sollte ausgesprochen werden, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000 nicht übersteigt, wäre die Revision als (jedenfalls) unzulässig zurückzuweisen (1 Ob 161/05s). Sollte das…
…der Prüfung der Zulässigkeit der Revision an einen Ausspruch des Gerichts zweiter Instanz nicht gebunden ist, wohl aber an dessen Bewertungsausspruch (vgl RIS Justiz RS0042429; RS0042544; 1 Ob 39/98m; 8 Ob 61/07i ua). Bei Fehlen eines Bewertungsausspruchs hat das Berufungsgericht (allenfalls über Auftrag des Obersten…
…§ 508 Abs 1 ZPO einen 20.000 EUR nicht übersteigenden (1 Ob 574, 575/94 u.v.a.; RIS Justiz RS0042296; RS0042544; 6 Ob 253/00z = EFSlg 94.563; 1 Ob 299/01d). Schon mehrfach wurde eine Ergänzung der angefochtenen Entscheidung dann…
…Beschluss gefasst: Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rekursbeantwortung sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS-Justiz RS0042544; zuletzt: 6 Ob 142/04v) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) mangels Vorliegens…
…über die Zulässigkeit wegen Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber innerhalb bestimmter Grenzen an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (RIS Justiz RS0042544; RS0042429; zuletzt 5 Ob 127/11d). Es war daher der aus dem Spruch ersichtliche Ergänzungsauftrag zu erteilen.…
…gebunden ist (7 Ob 225/18s; 7 Ob 29/22y; 7 Ob 65/22t, jeweils mwN; RS0042429 [T17]; vgl RS0042544 [T7]). Der fehlende Bewertungsausspruch wird auch nicht durch die vom Kläger vorgenommene Angabe des Werts des Feststellungsbegehrens ersetzt (RS0042296). [7] Es ist daher der aus…
…über die Zulässigkeit wegen Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber innerhalb bestimmter Grenzen an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (RIS Justiz RS0042544; RS0042429; zuletzt 8 Ob 77/13a). Es war daher der aus dem Spruch ersichtliche Ergänzungsauftrag zu erteilen.…
…diesen Beschluss unangefochten. Der dagegen erhobene Rekurs des Klägers ist mangels erheblicher Rechtsfrage unzulässig. Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS Justiz RS0042544) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 519 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO…
…innerhalb bestimmter Grenzen – an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (7 Ob 225/18s mwN; vgl RIS Justiz RS0042429; RS0042544 [T7]). Der fehlende Bewertungsausspruch wird auch nicht durch die vom Kläger vorgenommene Angabe des Werts des Feststellungsbegehrens ersetzt (RS0042296). [6] Es ist daher der aus…
…Beschluss gefasst: Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rekursbeantwortung sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS Justiz RS0042544) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage…
…aber – innerhalb bestimmter Grenzen – an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (7 Ob 225/18s mwN; vgl RS0042429; RS0042544 [T7]). Der fehlende Bewertungsausspruch wird auch nicht durch die vom Kläger vorgenommene Angabe des Werts des Feststellungsbegehrens ersetzt (RS0042296). [6] Es ist daher der aus…
…erheblichen Rechtsfrage, wohl aber – innerhalb bestimmter Grenzen – an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist (RIS Justiz RS0042544 [T7], RS0042429 [T2, T15]; Kodek in Rechberger ZPO 4 § 500 Rz 8 mwN). Gemäß § 502 Abs 5 Z …
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