1Nc39/14x—OGH Entscheidung
17. Juli 2014
…wird, der nach den Bestimmungen des AHG unmittelbar oder im Instanzenzug zuständig wäre. Dieser Delegierungstatbestand, der auch ein der Klagsführung vorangehendes Verfahrenshilfeverfahren erfasst (RIS Justiz RS0053097 [T2, T5]; RS0122241; vgl RS0050123 [T1, T2]), ist auch dann erfüllt, wenn jener Richter, dem ein amtshaftungsbegründendes Verhalten vorgeworfen wird, nunmehr bei einem Gerichtshof tätig…