Rückverweise
Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf durchaus berücksichtigt werden, wenn die Abgabenschuld während der Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens nicht betreibbar ist (vgl. VwGH 22.6.2022, Ra 2021/13/0132).
…dass künftig neu hervorkommendes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben führen können (vgl. VwGH 22.6.2022, Ra 2021/13/0132 und 12.9.2023, Ra 2022/13/0116 ). Demnach spricht die vorgebrachte angespannte Vermögenslage des Bf. nicht gegen die Haftungsinanspruchnahme. Neben dem Bf. als eingetragenen handelsrechtlichen Geschäftsführer hätte die belangte Behörde auch den…
…geltend gemacht wurde. Eine allfällige Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116 ). Das pauschale Vorbringen des Beschwerdeführers in der Vorbehaltsbeantwortung gegenüber der belangten Behörde, wonach er obsorgepflichtig für seine Familie sei und deren wirtschaftliche Existenz zerstört werden…
…das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung steht (vgl. VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116 , mwN). Im Übrigen schuldet der Beschwerdeführer die Haftungssumme nicht allein, sondern gesamtschuldnerisch mit den zwei weiteren Geschäftsführern. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zu…
…das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung steht (vgl. VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116 , mwN). Im Übrigen schuldet der Beschwerdeführer einen Teil der Haftungssumme (€ 147.414,89) gesamtschuldnerisch mit zwei weiteren Geschäftsführern. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zu…
…angesichts lange verstrichener Zeit zu berücksichtigen ( Ritz/Koran , BAO 8 , § 7 Rz 5ff mwN). Allerdings steht nach der Judikatur des VwGH (zB VwGH 12.09.2023, Ra 2022/13/0116; 22.06.2022, Ra 2021/13/0132) eine Vermögenslosigkeit und/oder Arbeitslosigkeit des Haftenden bzw. das Fehlen von Einkünften in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der…
…eine aufenthaltsbeendende Maßnahme bzw. die Nichterteilung eines humanitären Aufenthaltstitels ausnahmsweise auch nach so langem Inlandsaufenthalt noch für verhältnismäßig angesehen (vgl. VwGH 9.12.2024, Ra 2022/17/0139, mwN). 16 Dass sich im gegenständlichen Fall der seit 2005 in Österreich aufhältige Revisionswerber überhaupt nicht integriert hätte, kann nicht gesagt…
…verwerfen, dass auch ein anderer Ablauf der Ereignisse bzw. ein anderer Sachverhalt schlüssig begründbar wäre (vgl. etwa VwGH 16.4.2024¸ Ro 2022/13/0017, mwN). 18 Entgegen dem Zulässigkeitsvorbringen hat das Bundesfinanzgericht ausgehend von den Ergebnissen des behördlichen Ermittlungsverfahrens sowie unter Berücksichtigung der in der durchgeführten mündlichen…