Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht, also allein auf Grund der unfallbedingten Leiden, gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich.
…eines Gutachtens zu den psychischen Beeinträchtigungen des Klägers zu. 2. Die Feststellung der Funktionsbeeinträchtigung nach medizinischen Gesichtspunkten stellt eine Tatfrage dar (RIS Justiz RS0043525, RS0086443, RS0088964 [T9]). Es muss somit von den bindenden Feststellungen der Tatsacheninstanz ausgegangen werden, wonach die unfallskausalen Verletzungen eine Invalidität des Klägers von 21,9 % verursacht…
…RIS-Justiz RS0088972 {T 2}]; medizinische Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundlage für die rechtliche Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Allgemeinen [RIS-Justiz RS0086443 {T 4}]; Vorliegen eines Härtefalls usw) nicht anzustellen.…
…in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, eine tatsächliche Feststellung ist (10 ObS 122/00i, SSV NF 14/57; RIS Justiz RS0113678; RS0086443). Das Erstgericht hat, beruhend auf der ausführlichen Erörterung mit dem pulmologischen Sachverständigen, Feststellungen über die rein medizinisch funktionelle Minderung der Erwerbsfähigkeit wie auch über die…
…Revisionsverfahren nicht beteiligt. Die Revision ist nicht berechtigt. Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich (RIS-Justiz RS0086443, RS0043525) und ist im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar (SSV-NF 3/19, SSV-NF 11/130 uva). Diese medizinische Minderung der Erwerbsfähigkeit - im vorliegenden Fall…
…116 ua; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061). Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich (RIS-Justiz RS0086443, RS0043525) und ist im Revisionsverfahren ebensowenig überprüfbar (SSV-NF 3/19, SSV-NF 11/130 uva) wie die Frage der Kausalität zwischen dem Unfallgeschehen und…
…Tatfrage dar (10 ObS 8/11s, SSV NF 25/26 = DRdA 2012/24, 344 [zust S. Mayer ] mwN; RIS-Justiz RS0043525; RS0086443; RS0088964 [T9]; RS0113678; 10 ObS 97/05w; 7 Ob 152/12x). 3. Die im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung vom Erstgericht wiedergegebene…
…Berufskrankheit bedingten Leiden gemindert ist, gehört nach der Rechtsprechung zum Tatsachenbereich (10 ObS 8/11s, SSV NF 25/26; RIS Justiz RS0043525; RS0086443; RS0088964 [T9]; RS0113678) und ist im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar. Diese medizinische Minderung der Erwerbsfähigkeit – im vorliegenden Fall 15 vH – bildet im…
…69/234 = SSV-NF 10/107 uva; RIS-Justiz RS0088972 [T2]). Die sogenannte medizinische Minderung der Erwerbsfähigkeit, deren Feststellung eine Tatfrage darstellt (RIS-Justiz RS0043525, RS0086443, RS0088964 [T9]) und daher im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann (SSV-NF 3/19, SSV-NF 11/130 uva, zuletzt etwa 10 ObS 59/02b…
…Berufungsgerichtes im Ergebnis nicht zu beanstanden ist: Die Feststellung der sog "medizinischen Minderung der Erwerbsfähigkeit", stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Tatfrage dar (RIS Justiz RS0043525, RS0086443, RS0088964 [T9]; RS0113678), die im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann (10 ObS 266/02v mwN). Auch was die vorliegend zu beantwortende Frage nach…
…116 ua; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061). Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich (RIS-Justiz RS0086443, RS0043525) und ist im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar (SSV-NF 3/19, SSV-NF 11/130 uva). Diese medizinische Minderung der Erwerbsfähigkeit - im vorliegenden Fall…
…zuletzt jeweils 10 ObS 269/01h mwN), und dass - die Feststellung der sog „medizinischen Minderung der Erwerbsfähigkeit" eine Tatfrage darstellt (RIS Justiz RS0043525; RS0086443; RS0088964 [T9]; RS0113678), die im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann (zuletzt: 10 ObS 153/04d). Da der im Rechtsmittel zitierten Entscheidung 10 ObS…
…Berufskrankheit bedingten Leiden, gemindert ist, gehört nach der Rechtsprechung zum Tatsachenbereich (10 ObS 8/11s, SSV NF 25/26; RIS Justiz RS0043525; RS0086443; RS0088964 [T9]; RS0113678). Das Erstgericht hat die durch die Folgen der Berufskrankheit des Klägers bedingte medizinische Minderung seiner Erwerbsfähigkeit im Rahmen seiner Sachverhaltsfeststellungen mit weiterhin…
…aber, dass die von ihm angeführten arthrotischen Veränderungen und operativen Eingriffe, aus denen er eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ableitet, nach den irrevisiblen Tatsachenfeststellungen (RIS-Justiz RS0086443; SSV-NF 12/14 ua) nicht Folge eines Arbeitsunfalles sondern von degenerativen Vorschäden waren, für die allenfalls der bestehende Diabetes mitverantwortlich sein könnte. Damit wird…
…Folge zu geben. Die Revision ist nicht berechtigt. Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich (RIS-Justiz RS0086443, RS0043525) und ist im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar (SSV-NF 3/19, SSV-NF 11/130 uva). Vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz…
…gerichtliche Verfahren zu. Es ist daher entsprechend den im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbaren Feststellungen der Tatsacheninstanzen (vgl SSV-NF 5/37 mwN ua; RIS-Justiz RS0086443) davon auszugehen, dass aus medizinischer Sicht keine messbare Minderung der Erwerbsfähigkeit des Klägers für die Folgen seines Dienstunfalles vom 9. 2. 1999 für den hier…
…Rente im Wege steht (RS0084151; RS0084226). [7] 1.2. Die Frage, wie weit die Erwerbsfähigkeit aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört dem Tatsachenbereich an (RS0113678; RS0086443; RS0043525; RS0088964 [T9]) und ist im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar (RS0043525 [T1]). Die Vorinstanzen legten ihrer Beurteilung zugrunde, dass aus medizinischer Sicht die Minderung der…
…Versicherungsfällen in Summe nicht mehr als 100 betragen. Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich (RIS-Justiz RS0086443, RS0043525) und ist im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar (SSV-NF 3/19, SSV-NF 11/130 uva). Diese medizinische Minderung der Erwerbsfähigkeit - im vorliegenden Fall…
…zum Tatsachenbereich gehört, können diese Feststellungen im Revisionsverfahren nicht mehr überprüft werden (SSV-NF 5/37 mwN; jüngst 10 ObS 53/99p mwN; RIS-Justiz RS0086443). Damit liegen unabhängig von der Frage nach der Höhe der Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit (aus allen Unfällen) schon aus diesem Grunde die Voraussetzungen für die Bildung…
…bekämpft werden sollen. Das ist auch insoweit konsequent, als die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit aus medizinischer Sicht gemindert ist, zum Tatsachenbereich gehört (RIS-Justiz RS0043525; RS0086443 [T5]). Die sogenannte medizinische Minderung der Erwerbsfähigkeit bildet im Allgemeinen auch die Grundlage für deren rechtliche Einschätzung, wenn ein Abweichen davon unter besonderen Umständen nicht…
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