Hat die unterlegene Partei ihre Berufung nicht auch auf den Berufungsgrund einer unrichtigen Sachbeurteilung gestützt, so kann sie die von ihr versäumte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachtragen (EvBl 59 Nr 283, EvBl 54 Nr 345).
…2.3. Hat die unterlegene Partei ihre Rechtsrüge in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführt, so kann dieses Versäumnis in der Revision nicht mehr nachgetragen werden (RS0043480; RS0043573 [T3, T5, T8, T30]). Die nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge entspricht einer Rechtsrüge, die vom Berufungsgericht wegen Verstoßes gegen das Neuerungsverbot nicht zu behandeln war (RS0043480…
…Revisionsrekurs nämlich nicht nachgeholt werden; dies gilt auch dann, wenn der Beschluss des Erstgerichts nur in einem bestimmten Punkt wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten wurde (RS0043573 [T29, T31, T33, T37]). [10] 5. Ihr Revisionsrekurs ist damit zurückzuweisen, ohne dass es einer weiteren Begründung bedarf (§ 71 Abs 3 AußStrG…
…Beklagten entsprechende Rechtsausführungen nicht erhoben wurden. Eine in einem selbständig beurteilbaren Teilbereich in zweiter Instanz unterlassene Rechtsrüge kann aber in der Revision nicht nachgeholt werden (RS0043573 [T33]; vgl RS0043480 [T22]). [8] 2.1 Aus dem gleichen Grund ist auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der behaupteten V erletzung der Obliegenheit nach Artikel…
…dass er – wie die Beklagte in ihrer Revisionsbeantwortung zutreffend entgegnet – zu diesem selbständig beurteilbaren Teilbereich eine Rechtsrüge in zweiter Instanz nicht ausgeführt hat (RS0043573 [T33]; vgl RS0043480 [T22]), die in der Revision nicht nachgeholt werden kann. [17] 5. Richtig zeigt der Revisionswerber allerdings auf, dass sich die „…
…selbständig beurteilbaren Teilbereich – hier in der Frage der (Höhe der) Zinsen – in zweiter Instanz unterlassene Rechtsrüge kann in der Revision nicht nachgeholt werden (RS0043573 [T33]). Die Frage, ob dem Kläger unternehmerische Zinsen zuzusprechen waren, kann die Zulässigkeit der Revision daher nicht begründen (vgl 2 Ob 204/20v…
…Punkten eine Rechtsrüge ausgeführt wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden, jedenfalls wenn es um mehrere selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen geht (RS0043573 [T43]). [3] 3. Die Beklagte hat sich in der Rechtsrüge in ihrer Berufung nur gegen die rechtliche Beurteilung des Erstgerichts im Zusammenhang mit der…
…den Beklagten entgegen, ist der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen: Eine in der Berufung unterbliebene Rechtsrüge kann nämlich in der Revision nicht nachgeholt werden (RS0043573 [T38, T47]). Das gilt (partiell) auch dann, wenn das Ersturteil nur in einem bestimmten Punkt wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten wurde (RS0043573 [T29, T31, T36…
…sich daher nicht“ zu lauten hat: „wurden in der Berufung der Beklagten nicht releviert und können daher in der Revision nicht nachgetragen werden ( RS0043573 [T4, T40–T43]).“ Begründung: [1] Das offenkundige und sinnstörende Versehen war gemäß § 419 ZPO zu berichtigen.…
…Ablaufdatum angegeben ist, sondern nur, ob es überschritten wurde. Dieser Aspekt wurde im Rekurs nicht geltend gemacht, er kann daher im Revisionsrekursverfahren nicht nachgeholt werden (RS0043573 [T50]). 2.3. Auch die Beurteilung des Rekursgerichts, dass es einem Verbraucher nicht gestattet sei, vor dem Kauf eines Produkts vom Händler angebrachte Aufkleber zu…
…Punkten eine Rechtsrüge ausgeführt wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden, jedenfalls wenn es um mehrere selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen geht (RS0043573 [T43]). Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht, obwohl in der Berufung entsprechende Ausführungen nicht enthalten waren, die im Urteil des Erstgerichts enthaltene rechtliche Beurteilung…
…beruht somit nicht auf dem Rechtsgrund Vertrag, der mit der Berufung geltend gemacht wurde. Die Selbständigkeit dieser Rechtsfrage (vgl 8 Ob 120/06i; RS0043573 [T43]) ergibt sich auch daraus, dass die Berufung auf § 39 UGB auch als einziges Argument der Rechtsrüge grundsätzlich tauglich gewesen wäre, weil der…
…wegen Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs, weshalb die in der Rekursbeantwortung enthaltenen Ausführungen zur Berechtigung des Klagsanspruchs in materieller Hinsicht unbeachtlich sind (RIS Justiz RS0043352; RS0043480; RS0043573). Der Verweis der Erstbeklagten auf das Neuerungsverbot ist schon deshalb verfehlt, weil § 482 ZPO nicht für von Amts wegen zu beachtende Umstände gilt…
…in Rechberger ZPO² § 503 Rz 5; Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 503 Rz 56 iVm 191, je mwN; RIS-Justiz RS0043573 [T29, T36, T43]). 2.2. Die Berufung der Beklagten ließ die Aussprüche des Erstgerichts betreffend die Begehren auf Unterlassung (Punkt 1. des Spruchs) und Beseitigung/Übertragung…
…hinzuweisen, dass eine im zweitinstanzlichen Verfahren zu einer selbständigen Rechtsfrage unterbliebene Rechtsrüge im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr nachgeholt werden kann (RIS Justiz RS0043573 [T43 und T47]). Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsrüge im Rechtsmittel an die zweite Instanz nicht dem Gesetz entsprechend ausgeführt war (RS0043603 [T11]). 1.2…
…nicht mehr geltend gemacht werden. Sie können auch die Zulässigkeit der Revision nicht begründen (2 Ob 74/18y mwN; vgl auch RIS Justiz RS0043573 [T31, T36, T41, T42]). (c) Davon abgesehen geben die in der Revision als Schutzgesetze qualifizierten eisenbahnrechtlichen Vorschriften (in der zum Unfallszeitpunkt geltenden Fassung; die…
…503 Rz 5; Zechner in Fasching/Konecn y² IV/1 § 503 Rz 56 iVm 190 f, je mwN; RIS Justiz RS0043573 [T29, T36, T43]). 3. Dass die Klägerin durch die Verwendung der beanstandeten Unterlagen einen Schaden erlitten hat, konnten die Vorinstanzen nicht feststellen.…
…ihrer Berufung, in der sie sich auf Gewinnausschüttungen und Entnahmen vom Verrechnungskonto bezogen hat, nicht eingegangen; dies kann in dritter Instanz nicht mehr nachgeholt werden (RS0043573 [insb T2, T13, T33, T42 und T43]).“ Begründung: [1] Gemäß § 419 ZPO kann das Gericht jederzeit Schreib und Rechenfehler oder offenbare Unrichtigkeiten…
…der Revision nicht mehr nachholen (4 Ob 379/87; 4 Ob 122/88; 4 Ob 53/90; RIS Justiz RS0043573 [T28] ). E. Die Kostenentscheidung gründet auf den §§ 41 und 50 ZPO.…
…Rechtsgrund nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in dritter Instanz nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg aufgreifen (1 Ob 103/02g mwN; RIS-Justiz RS0043573). Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht ohne nähere Begründung die im Urteil des Erstgerichts enthaltene rechtliche Beurteilung billigte (s 8 ObA 43/99b). Bei…
…insoweit nicht erhobene Rechtsrüge wurde auch in dritter Instanz nicht nachgeholt, was nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ohnehin nicht zulässig gewesen wäre (RIS-Justiz RS0043573 [T33, T36, T43]). Zur Anfechtung nach dieser Norm sind somit keine Rechtsfragen, umso weniger aber iSd § 502 Abs 1 ZPO erhebliche, zu beantworten. Auf…
…sie nur mit Beweisrüge bekämpft. Die zu diesem selbständigen Streitpunkt unterbliebene Rechtsrüge kann sie in der Revision nicht nachholen (RIS-Justiz RS0043480 [T22]; RIS-Justiz RS0043573 [insb T2, T29, T36, T43]; zuletzt etwa 1 Ob 184/12h mwN). In Bezug auf diese Begehren muss die Revision daher jedenfalls scheitern…
…damit eine Rechtsrüge, die sie in zweiter Instanz unterlassen haben. Eine in zweiter Instanz unterbliebene Rechtsrüge kann aber im Revisionsrekurs nicht nachgeholt werden (RIS-Justiz RS0043573). Der Revisionsrekurs der Kläger war daher zurückzuweisen. Die Rechtsmittelbeantwortung der Beklagten war nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, da darin nicht auf den Zurückweisungsgrund hingewiesen wurde…
…unterlassene Ausführung einer Rechtsrüge (trotz formaler Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils) zu diesem Vertragspunkt verwies. Diese kann in der Revision nicht mehr nachgeholt werden (RIS-Justiz RS0043573), weshalb auf die Revisionsausführungen nicht weiter einzugehen ist. 4.17 Klausel 28 (Punkt 7.2 Satz 1 AGB): Bis zur Rückstellung des Leasinggegenstandes an die angegebene Adresse…
…siehe E. Kodek aaO § 503 Rz 5; Zechner in Fasching/Konecny² IV/1, § 503 Rz 56 iVm 191, je mwN; RIS-Justiz RS0043573 [T29, T36]). 1.3. Die Berufung der Beklagten enthält nur Ausführungen zur angeblich fehlenden Aktivlegitimation und zur Veröffentlichungsermächtigung, lässt jedoch das Unterlassungsgebot inhaltlich unbekämpft. Es ist…
…Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in zweiter Instanz unterbliebene oder nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge im Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof nicht nachgeholt werden (RIS Justiz RS0043573 [insb auch T3, T5, T8 und T30]). Eine unzulässigerweise nachgeholte Rechtsrüge liegt insbesondere dann vor, wenn der in erster Instanz unterlegene Beklagte, der in der…
…ausgeführt wurde, andere Punkte im Revisionsrekurs - jedenfalls wenn es um mehrere selbständig zu beurteilende Rechtsfragen geht nicht mehr geltend gemacht werden können (RIS Justiz RS0043573 [T43, T50]). Die Antragsgegnerin hat in ihrem Rekurs nur das nach § 382g Abs 1 Z 6 EO angeordnete Verbot der Kontaktaufnahme…
…Gerichtshof verwehrt, eine Überprüfung der Rechtsansicht des Erstgerichts, dass eine entsprechende Auskunftspflicht nach deutschem Recht nicht bestehe, vorzunehmen, unterblieb doch eine entsprechende Rechtsrüge (RIS Justiz RS0043573 [T2, T13]; RS0043650). Zudem ist auf Folgendes hinzuweisen: In Deutschland existiert keine mit § 18 Abs 4 ECG vergleichbare Bestimmung, die einen Anspruch…
…in der Berufung versäumte Rechtsausführungen (fehlende Kenntnis von der Insolvenz, keine Sperre der Tankkarte, Zahlung eines Vorschusses) können von ihr im Revisionsverfahren nicht nachgetragen werden (RS0043573 [T2, T29, T31, T33, T36, T43]; RS0043338 [T11, T27]; RS0043480 [T22]). 5. Einer weiteren Begründung bedarf es nicht (§ 510 Abs 3…
…hinausgehe, hat sie das Ersturteil in diesem Punkt nicht bekämpft. Eine in der Berufung nicht ausgeführte Rechtsrüge kann aber in dritter Instanz nicht nachgeholt werden (RS0043573). [54] B.II.2.2. Bei der Beurteilung der Vorinstanzen, dass sich Punkt 15.1. AGB ./A nicht anders verstehen lässt als das Festlegen von…
…durch den Obersten Gerichtshof beschränkt sich jedoch auf jene Umstände, die Gegenstand des Berufungsverfahrens gewesen sind (2 Ob 137/05v mwN; RIS Justiz RS0043573 [T41]). Wurde die Entscheidung erster Instanz wie hier - nur in einem selbständig beurteilbaren Teilbereich wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten, dann können andere Punkte in der…
…Neuerungsverbot unterliegt (RIS Justiz RS0041725, RS0041820). Insoweit kann eine in zweiter Instanz verabsäumte Rechtsrüge nicht mehr in dritter Instanz mit Erfolg nachgeholt werden (RIS Justiz RS0043573). Da eine Verletzung der Vorschriften über das Quotenvorrecht hier nicht mehr in der Revision aufgegriffen werden kann (RIS Justiz RS0084869) liegt auch keine erhebliche Rechtsfrage…
…durch den Obersten Gerichtshof beschränkt sich jedoch auf jene Umstände, die Gegenstand des Berufungsverfahrens gewesen sind (1 Ob 14/01t mwN; RIS Justiz RS0043573 [T 31, 36, 41 und 42]). Mit ihren erstmaligen Ausführungen zur Haftungsbeschränkung nach den §§ 333 ff ASVG zeigt die…
…zurückgezogen habe. Diese Rechtsansicht ließ die Klägerin in ihrer Berufung unbekämpft, sodass sie deren behauptete Unrichtigkeit in dritter Instanz nicht mehr relevieren kann (RIS Justiz RS0043573 [T2, T29, T31, T33, T36, T43]), auch wenn das Berufungsgericht diese – in überschießender Weise – überprüft (und verneint) hat (RS0043573 [T14, T45]). Wenn die…
…Klauseln in seiner Berufung nicht bekämpft. Eine in der Berufung zu einer selbständigen Rechtsfrage unterlassene Rechtsrüge kann in dritter Instanz aber nicht mehr nachgeholt werden (RS0043573 [T43 und T47]; 4 Ob 21/21y). Dies gilt auch für den Fall, dass in einem Klauselprozess die vom Erstgericht festgesetzte Leistungsfrist vom…
…allerdings Unklarheiten zu Lasten des Rechtsmittelwerbers (RS0041761). 2. Die zu einem bestimmten, abgrenzbaren Rechtsgrund nicht erstattete Rechtsrüge kann im Revisionsverfahren nicht mehr nachgetragen werden (RS0043573 [T13, T29, T33, T43]). 3. Die Beurteilung, ob Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern am Arbeitsplatz ein Mobbing zugrunde liegt, das den Dienstgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht zu…
…beurteilbare Teilbereich von der Rechtsrüge in der Berufung nicht umfasst war, die unterlassene Rechtsrüge aber in der Revision nicht mehr nachgeholt werden kann (RIS-Justiz RS0043573 [T31, T33, T36, T43]). Im Übrigen hält sich die Entscheidung des Berufungsgerichts im Rahmen der zu Auflösungsvereinbarungen bei Dauerschuldverhältnissen und damit verbunden Generalvergleichen ergangenen Judikatur…
…durch den Obersten Gerichtshof beschränkt sich jedoch auf jene Umstände, die Gegenstand des Berufungsverfahrens gewesen sind (2 Ob 137/05v mwN; RIS-Justiz RS0043573 [T31, T36, T41 und T42]). Auch insoweit zeigt der Zweitbeklagte in der Revision daher keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO…
…ZPO² § 503 Rz 5; Zechner in Fasching/Konecny ² IV/1 § 503 Rz 56 iVm 190 f je mwN; RIS-Justiz RS0043573 [T29, T36, T43]). 1.2. Die Fragen, ob ein Unterlassungsgebot ausreichend bestimmt und in seinem Umfang berechtigt ist, berühren keine Rechtsgründe, denen in sich geschlossene, also…
…Die allseitige Überprüfung der rechtlichen Beurteilung des Berufungsurteils durch den Obersten Gerichtshof ist nämlich auf jene Umstände beschränkt, die Gegenstand des Berufungsverfahrens waren (RIS-Justiz RS0043573 [T41]). Die Feststellungen des Erstgerichts zum Gegenstand des von den Klagevertretern verrechneten Honorars sind zusammenfassend dahin zu verstehen, dass zumindest die Hälfte in keinem Zusammenhang…
…§ 879 Abs 3 ABGB, blieb ohne jede Begründung und ist daher als Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt (vgl RIS Justiz RS0043603; RS0043480 [T14]; RS0043573). Klausel 3: 3.2. Der Leasingnehmer hat alle rechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme und den Betrieb des Leasingfahrzeuges zu schaffen und dem Leasinggeber vor der Übernahme…
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