Ein Inbegriff von mehreren besondern Sachen, die als Eine Sache angesehen, und mit einem gemeinschaftlichen Nahmen bezeichnet zu werden pflegen, macht eine Gesammtsache aus, und wird als ein Ganzes betrachtet.
Warenlager sind Gesamtsachen im Sinn des § 302 ABGB.…
Übersicht der Entscheidungen zu § 302 ABGB A Allgemeines B Das Unternehmen als Gesamtsache C Der (Immaterielle) Unternehmenswert Informationen zu § 302 ABGB Verweisungen: Entscheidung zum Zubehör eines Unternehmens (insbesondere Bestandrechte) siehe…
Rechtsfolgen nach § 1409 ABGB nicht genügt. Die Haftung der Gesellscahfter der oHG für die Schulden der GesmbH ist in einem solchen Fall nach § 302 ABGB zu beurteilen.…
…2000 nicht gilt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass Rechte und Pflichten verwaltungsrechtlicher Natur, die sich auf ein Unternehmen, also eine Gesamtsache im Sinne von § 302 ABGB, beziehen, durchaus im Wege der Gesamtrechtsnachfolge pauschal übertragen werden. Gegenüber dem Rechtsvorgänger erlassene Bescheide wirken grundsätzlich als unternehmensbezogen ('dinglich') auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, anhängige Verfahren…
…Entscheidung liegt daher im wesentlichen in der Begründung, die von den praktisch nicht mehr bedeutsamen Unterschieden der Haftung nach § 1409 und der nach § 302 ABGB. absieht. Man kann aber auch nicht, wie die Entscheidung vom 3. Dezember 1929, Rspr. 1930 Nr. 54, getan hat, durch analoge Anwendung des § 1409…
…Reichsautobahnen übernommenen Vermögenswerten kraft Gesetzes übergegangen. Keine Haftung nach § 1409 ABGB., weil diese Bestimmung eine rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Vermögens betrifft. Keine Haftung nach § 302 ABGB. Entscheidung vom 18. September 1968, 7 Ob 173/68. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien. Die Kläger begehren von der beklagten…
…der Preise bei der Ermittlung des "Gesamtkaufpreises" im Sinne des Ratengesetzes begrundet erscheinen läßt. Gesamtsachen werden schon nach dem Gesetz "als ein Ganzes betrachtet" (§ 302 ABGB). Im vorliegenden Fall betraf aber der Kaufvertrag zwei völlig selbständige Hauptsachen. Es ist daher in diesem Fall bei der Ermittlung der für die Anwendung des…
…1409 ABGB auf die kraft hoheitlicher Verfügung erfolgte Vermögensübertragung (zwischen erst- und zweitbeklagter Partei) geboten sei, allenfalls eine Haftung als Erwerber einer Gesamtsache nach § 302 ABGB und hiezu keine (gesicherte) Rechtsprechung existiere. Hiezu ist Folgendes zu erwidern: Der als zweitbeklagte Partei in Anspruch genommene Krankenanstaltenverband wurde zufolge des niederösterreichischen Landesgesetzes über…
…beziehen, wobei der zur Erzielung einer sachenrechtlichen Wirkung erforderliche Modus für jede Einzelsache gesetzt werden muss (vgl nur Eccher / Riss in KBB 6 § 302 ABGB Rz 2 mwN). Dass das Berufungsgericht eine wirksame – Eigentum des Klägers begründende – Tradition des Transformators verneinte, wird von der Revisionswerberin aber gerade…
…die Antragsteller von der Antragsgegnerin die im Kaufvertrag ./C einzeln aufgelisteten Gegenstände gekauft haben. Auf die Veräußerung einer Gesamtsache im Sinn des § 302 ABGB – die im Fall einer zufälligen Wohnungseinrichtung ohnedies nicht vorliegen würde ( Eccher/Riss in KBB 5 § 302 ABGB Rz 1 mwN) –…
…§ 1111 ABGB an den Bestandgeber kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn dem Bestandgeber das Bestandobjekt vollständig übergeben wird. Insbesondere bei Gesamtsachen (§ 302 ABGB; zum Unternehmen als Gesamtsache vgl Helmich in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.00 § 302 Rz 7 mwN; G. Kodek in Schwimann , ABGB…
…des Wiederkaufes rechtswirksam vereinbart werden konnte. Im einzelnen ergibt sich dazu folgendes: Nach einheitlicher Lehre läßt sich die Frage, ob ein Unternehmen als Gesamtsache (§ 302 ABGB.) als bewegliche oder unbewegliche Sache zu qualifizieren sei, nicht für alle Belange gleichmäßig beurteilen (vgl. Ehrenzweig 1. Aufl. I/2 S. 19; Klang 2. Aufl…
…Die Firma und ihre Geltung in den betreffenden Verkehrskreisen ist ein Hauptelement des sogenannten good will, somit ein wertbestimmender Faktor eines Unternehmens als Gesamtsache (§ 302 ABGB), die aus materiellen und ideellen Werten besteht. Hat aber der Gesetzgeber vorgesehen, daß der bisherige Unternehmer sein Unternehmen mit der Gestattung der Weiterführung der Firma…
…Partei gemäß § 1409 ABGB oder doch auf Grund analoger Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmung und außerdem nach den Grundsätzen der Gesamtsachhaftung im Sinne des § 302 ABGB. Das Berufungsgericht hob mit dem angefochtenen Beschluss das Urteil des Erstgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur Fortsetzung der Verhandlung und neuerlichen Urteilsfällung…
Rechtfertigung dritte Personen verpflichtet, fremde Schulden zu bezahlen. Dem, der einen bestehenden Betrieb, der eine Gesamtsache i. S. des {Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 302, § 302 ABGB} ist, übernimmt, legt {Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 67, § 67 Abs. 4 ASVG} in einem beschränkten Umfang die Mithaftung für eine bestehende Schuld auf. Es soll…
…erhalten bleibt (10 Ob 285/00k; 5 Ob 17/01p). Ein Unternehmen wird nach herrschender Meinung zu den Gesamtsachen (§ 302 ABGB) gezählt ( Klicka in Schwimann , ABGB 2 Rz 3 ff zu § 302; Spielbüchler in Rummel , ABGB 3 Rz 4 zu …
…physischen oder juristischen Person oder dem D E oder einer seiner Einrichtungen gehört hatten. Der Erwerb sei somit insgesamt entgeltlich erfolgt, eine Haftung nach § 302 ABGB oder § 1409 ABGB sei von der Rechtsprechung stets abgelehnt worden. Diese habe darüberhinaus festgehalten, daß der Staatsvertrag, mit dem Österreich seine volle Souveränität erlangt…
…dem Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Veräußerung jedenfalls adäquat gewesen und zur Befriedigung von Gläubigern des Veräußerers verwendet worden sei. Eine Gesamthandhaftung nach § 302 ABGB käme nur bei einem nicht rechtsgeschäftlichen Unternehmensübergang in Betracht, nicht aber dort, wo die Regelung des § 1409 ABGB anzuwenden sei. Die Beklagte habe zwar…
…um vollkaufmännische Unternehmen handle. Es sei aber auch eine Haftung nach § 1409 ABGB zu verneinen. Ein Unternehmen sei eine Gesamtsache im Sinne des § 302 ABGB. Die Schenkung der vom Vater des Beklagten verwendeten Maschinen stelle noch keinen Unternehmenserwerb dar, auch wenn die Dienstnehmer weiter beschäftigt wurden. Die bloße Verwendung eines…
…Bedenken, dass ein unbeschränkter Eigentümer unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften auch sein künftiges Vermögen verschenken kann. Da ein Vermögen als Gesamtsache im Sinne des § 302 ABGB Gegenstand der Schenkung sein kann, muss dies auch für künftiges Vermögen gelten, wenngleich gesetzliche Beschränkungen hier der zweite Satz des § 944 ABGB zu beachten…
…und zwar jeweils in der für bewegliche bzw unbewegliche Sachen vorgeschriebenen Weise (EvBl 1979/239; EvBl 1975/132; Spielbüchler in Rummel2, Rz 3 zu § 302 ABGB). Das Tatbestandselement des Weiterführens des Unternehmens muß aber auf einen rechtserheblichen Zeitpunkt konzentriert werden, weil der Mietrechtsübergang vom Gesetz zum Beginn eines Fristenlaufes erklärt wird…
…Rz 7; in der Bundesrepublik Deutschland ua Schlegelberger/Hefermehl, HGB5 V Einleitung Rz 3; K. Schmidt, Handelsrecht5 153). Auch wenn das Unternehmen eine Gesamtsache (§ 302 ABGB) und der Kauf eines Unternehmens ein Handelsgeschäft ist, ist eine direkte Anwendung der §§ 377 f HGB jedenfalls schon deshalb auszuschließen, weil dem Unternehmenskauf…
…gepfändete Wohnungseinrichtung sei keine Gesamtsache von der (nicht zitierten) Judikatur des Obersten Gerichtshofs abgewichen. Davon kann allerdings keine Rede sein. Nach der Rechtsprechung zu § 302 ABGB handelt es sich bei einer Wohnungseinrichtung im allgemeinen nicht um eine Gesamtsache (SZ 9/195; JBl 1933, 522; JBl 1954, 514; ebenso Klang in Klang…
…ihrem Vater dessen Gärtnereibetrieb in Z* und die Verkaufsgeschäfte in Z*, K* und S* übernommen, so dass sie gemäß den §§ 1409 und 302 ABGB . für die Schuld ihres Vaters haften. Hilfsweise wurde im Verfahren erster Instanz auch noch ein Anfechtungsanspruch geltend gemacht. Die Beklagten haben das Klagsvorbringen bestritten und…
…jedenfalls nicht die Rede sein. Das Unternehmen ist eine selbständige, ständige organisierte Erwerbsgelegenheit, zusammengefaßt sind alle körperlichen und unkörperlichen Sachen zu jener Gesamtsache (§ 302 ABGB.), die die Erwerbsgelegenheit ausmacht. Aus den Feststellungen ergibt sich keineswegs, daß die Miete von Betriebsflächen und der Kauf von Warenvorräten und Halbfabrikaten einem Übergang des…
…bis zu einem Bilanzwert von 300.000 S einzubringen. Gewiß sei ein Unternehmen im Sinne einer organisierten Erwerbsgesellschaft als Gesamtsache im Sinne des § 302 ABGB Gegenstand des Rechtsverkehrs. Aus dem Gesellschaftsvertrag müsse auch geschlossen werden, daß das erwähnte Einzelunternehmen auf Grund der Beitragspflicht des Kommanditisten W* L* ins Eigentum der…
…besprochen worden. Das Berufungsgericht könne sich der Rechtsmeinung des Erstgerichtes, diesbezüglich sei ein Kaufvertrag geschlossen worden, nicht anschließen. Der Kundenstock eines lebenden, eine Gesamtsache (§ 302 ABGB) darstellenden Unternehmens, das im wesentlichen wie bisher vom Verpächter nunmehr vom Pächter weitergeführt werden solle, sei von diesem nicht zu trennen. Daher bestehe für die…
…in Wahrheit eine unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht geltend gemacht (vgl Fasching, ZPR2 Rz 1914). Warenlager sind Gesamtsachen im Sinn des § 302 ABGB (ZBl 1926/64; Spielbüchler in Rummel2 Rz 2 zu § 302 ABGB; Pimmer in Schwimann, ABGB, Rz 2 zu § 302; Klang in Klang2 II…
…einer Wohnungseinrichtung als Gesamtsache eine entsprechende Qualifikation, nämlich ein künstlerischer Ensemblegehalt (vgl. auch Klang in Klang2 II, 37; Pimmer in Schwimann, Rz 2 zu § 302 ABGB; und JBl 1954, 514), erforderlich ist. Ob eine derartige vom künstlerischen Standpunkt sich ergebende Einheit zwischen der Einrichtung im Erd- mit jener im Obergeschoß des…
…Zur Exekutionsführung auf ein Unternehmen: 1. Ein Unternehmen (zum Rechtsbegriff: RIS Justiz RS0004213) ist eine aus körperlichen und unkörperlichen Sachen bestehende Gesamtsache (§ 302 ABGB), die nur nach den §§ 331 ff EO in Exekution gezogen werden kann (3 Ob 116/70 = SZ …
…27 Kisten Ware schon aus dem Lager, das im Jahre 1941 bestand, stammten. Ein Unternehmen ist eine Gesamtsache, zu dem der jeweilige Warenbestand gehört (§ 302 ABGB). Die Unredlichkeit des Beklagten bezog sich daher auf alle Sachen, die während der Zeit seines Besitzes zum Unternehmen gehörten. Seine Bemerkung in der Revisionsbeantwortung, das…
…dem Faustpfand entsprechende Verhältnis hergestellt werde. Gegenstand der Rechtsübertragung seien die Einzelsachen und nicht die Gesamtsache (Ehrenzweig I/2 S 50, 51, Klang zu § 302 ABGB, zweite Auflage S 39). Diese Grundsätze müssen aber auch für den Fall der Sicherungsübereignung Anwendung finden. Die österreichische Rechtsprechung verlangt für die Sicherungsübereignung im Gegensatz…
…habe, seien daher nicht solche des Eigentümers, sondern in Wirklichkeit Leistungen eines Dritten. Das Berufungsgericht meinte daher, daß die Beklagte aus dem Gründe des § 302 ABGB. hafte und keine Bedenken bestunden, die Grundsätze der Entscheidung SZ. XXV 266 auf den vorliegenden Fall anzuwenden. Sei das Unternehmen und damit die Gesellschaft mit…
…Aktiva der vermeintlichen Vorgängerin durch den Masseverwalter im Wege der öffentlichen Versteigerung bereits gewinnbringend verwertet. Diese Betriebsmittel seien auch keineswegs als Gesamtsache iS des §302 ABGB aufzufassen, sodaß deren neuerliche Verwertung unter Berufung auf einen gesetzlichen Schuldbeitritt unzulässig sei. Ebensowenig könne zur Begründung herangezogen werden, daß Aktiva und Passiva zu Lasten…
Die Republik Österreich haftet für Verbindlichkeiten des Deutschen Reiches nur nach Maßgabe dieses Gesetzes. Eine Haftung etwa nach §302 ABGB besteht daher nicht.…
Das Unternehmen ist eine selbständige, ständig organisierte Erwerbsgelegenheit, zusammengefaßt sind alle körperlichen und unkörperlichen Sachen zu jener Gesamtsache ( § 302 ABGB ), die die Erwerbsgelegenheit ausmacht; die Miete von Betriebsflächen und der Kauf von Warenvorräten und Halbfabrikaten kommt einem Übergang des gesamten Unternehmens nicht gleich.…
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