1—VwGH Rechtssatz
24. September 2025
zur Folge, dass der Bescheid (das Erkenntnis), mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen wurde, ex tunc außer Kraft tritt (vgl. VwGH 8.8.2019, Ra 2019/04/0049, Rn. 6; 5.9.2023, Ra 2023/09/0066, Rn. 8, jeweils mwN). Durch die Bewilligung bzw. Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens wird somit das wiederaufzunehmende Verfahren in das Stadium vor der Erlassung…