Eine allfällige Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellt nach § 66 Abs. 2 AVG für sich genommen keinen Grund für eine Aufhebung und Zurückverweisung dar (Hinweis E vom 26. April 2016, Ro 2015/03/0038).
ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines baubehördlichen Auftrages (nur) dann zu, wenn durch einen vorschriftswidrigen Bau seine subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt werden (vgl. VwGH 10.7.2017, Ro 2016/05/0007, bzw., insoweit vergleichbar bereits zur Rechtslage nach der NÖ Bauordnung 1996 VwGH 23.8.2012, 2011/05/0006, 20.11.2007, 2006/05/0174 oder auch 24.5.2005, 2003/05…
…zu lösen, weshalb die Revision nicht zulässig ist, selbst dann, wenn zu der anzuwendenden Norm noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergangen ist (vgl. VwGH 28.5.2014, Ro 2014/07/0053 ; VwGH 27.8.2014, Ra 2014/05/0007 ; VwGH 27.8.2014, Ra 2014/05/0010 ; VwGH 1.9.2015, Ra 2015/08/0093 ; VwGH 6.4.2016, Ro 2016/16/0006 , RNr. 10). Wien, am 29. Jänner 2025…
…auf die Erteilung eines baubehördlichen Auftrages (nur) dann zusteht, wenn durch einen vorschriftswidrigen Bau seine subjektiv öffentlichen Rechte verletzt werden (vgl. VwGH 10.7.2017, Ro 2016/05/0007, Rn. 47, bzw., insoweit vergleichbar bereits zur Rechtslage nach der NÖ Bauordnung 1996 VwGH 23.8.2012, 2011/05/0006, 20.11.2007…
…rdigung durch das VwG (vgl. VwGH 16.02.2017, Ra 2016/05/0038). § 21 Abs. 7 BFA-VG 2014 erlaubt andererseits das Unterbleiben einer Verhandlung, wenn - wie im vorliegenden Fall - deren Durchführung in der Beschwerde ausdrücklich beantragt wurde, wenn der Sachverhalt aus der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde geklärt erscheint (vg…
…vgl. dazu auch OGH 22.3.1992, 5 Ob 105/90; vgl. zur Unzulässigkeit der Revision bei eindeutiger Rechtslage trotz fehlender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa VwGH 28.05.2014, Ro 2014/07/0053; 27.08.2014, Ra 2014/05/0007). Die Abweisung der Beschwerde ergeht in Anlehnung an die zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes.…
…anders als der Fortsetzungsausspruch nach §22a Abs3 BFA-VG im Schubhaftbeschwerdeverfahren; siehe VfSlg 19.970/2015, Punkt III.5.3. der Entscheidungsgründe, und VwGH 5.10.2017, Ro 2017/21/0007, Rn. 11). Damit wird dann zwar letztlich, wenn die Beugehaft im Entscheidungszeitpunkt noch vollzogen wird, durch Abweisung oder Stattgebung der Beschwerde die Frage beantwortet…
…zu lösen, weshalb die Revision nicht zulässig ist, selbst dann, wenn zu der anzuwendenden Norm noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergangen ist (vgl. VwGH 28.5.2014, Ro 2014/07/0053 ; VwGH 27.8.2014, Ra 2014/05/0007 ; VwGH 27.8.2014, Ra 2014/05/0010 ; VwGH 1.9.2015, Ra 2015/08/0093 ; VwGH 6.4.2016, Ro 2016/16/0006 , RNr. 10) Wien, am 11. Juni 2025…
…zu lösen, weshalb die Revision nicht zulässig ist, selbst dann, wenn zu der anzuwendenden Norm noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergangen ist (vgl. VwGH 28.5.2014, Ro 2014/07/0053 ; VwGH 27.8.2014, Ra 2014/05/0007 ; VwGH 27.8.2014, Ra 2014/05/0010 ; VwGH 1.9.2015, Ra 2015/08/0093 ; VwGH 6.4.2016, Ro 2016/16/0006 , RNr. 10) Wien, am 12. Juni 2025…
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