W607 2304921-1—BVwG Entscheidung
28. März 2025
…besteht, wenn in einer Angelegenheit, die in mittelbarer Bundesverwaltung besorgt wird, (ausnahmsweise) eine erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesministers vorgesehen ist (VwGH 12.09.2016, Ro 2016/04/0014, VwGH 24.06.2015, Ra 2015/04/0035, vgl. auch RV 1618 BlgNR 24. GP, 15). 3.1.2 Während die Beschwerdeführerin vorbringt, dass die gegenständliche Beschwerde in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Wien…