11Os41/15m—OGH Entscheidung
08. April 2015
…bestimmtes Begehren zu entnehmen ist. Anzeiger oder Opfer einer Straftat sind zu einem Antrag nach § 363a StPO im Übrigen nicht legitimiert (RIS Justiz RS0126176 , RS0123644 [T8, T9]; Reindl Krauskopf , WK StPO § 363a Rz 20 f, 41). Zur Entscheidung über den im Übrigen vom Antragsteller gleichermaßen gänzlich…