Der Oberste Gerichtshof hat am 30. Jänner 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger, Mag. Michel und Mag. Fürnkranz und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Pichler als Schriftführerin über einen im Verfahren AZ 173 Bl 18/17b des Landesgerichts für Strafsachen Wien von Wolfgang S***** gestellten Antrag auf „Erneuerung des Strafverfahrens“ nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Am 18. September 2017 sah die Staatsanwaltschaft zum AZ 3 St 276/17a von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund der Anzeige gegen Dr. Michael H***** und andere wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB weiterer strafbarer Handlungen ab.
Den auf § 195 StPO gestützten Antrag des Anzeigers Wolfgang S***** auf Fortführung des Verfahrens wies das Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluss vom 24. Oktober 2017, AZ 173 Bl 18/17b, als unzulässig zurück.
Der dagegen gerichtete, von Wolfgang S***** selbst verfasste Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens (§ 363a StPO) war schon deshalb zurückzuweisen, weil der Anzeiger zu diesem Rechtsbehelf nicht legitimiert ist (RIS Justiz RS0126446, RS0126176).
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