Ob Äquivalenz zur patentierten Erfindung vorliegt, ist zwar in erster Linie eine Rechtsfrage. Welches Verständnis ein Fachmann im maßgebenden Zeitpunkt hatte, ist allerdings ein objektivierendes, dem Beweis zugängliches Element.
…des Klagepatents verletzt, trägt die Antragstellerin (vgl 4 Ob 71/19y , 4 Ob 1/22h jeweils mwN; RS0118278 , RS0118279 , RS0071537 , RS0071072 , RS0123155, RS0111375 [T2]). [13] Wie weit der Schutzumfang eines Patents reicht, kann nur durch Auslegung im Einzelfall beurteilt werden; von im Interesse der Rechtssicherheit vom Obersten…
…oder eines Vorteils auch tatsächlich vorgeschlagen hätte (RS0071157 [T1]: „could-would-approach“). Ob eine Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist eine Rechtsfrage (RS0123155 [T3]). Sie ist aber in erster Linie von Tatfragen abhängig, nämlich insoweit, als es auf das Fachwissen ankommt, über das die Durchschnittsfachperson auf dem betreffenden…
…stimmt weiters mit der Rechtsmittelwerberin darin überein, dass die Frage, ob die Lösung der gestellten Aufgabe für den Fachmann naheliegend gewesen wäre, eine Rechtsfrage darstellt (RS0123155 [T3] [T4]). Denn die angesprochene Fachperson ist nicht mit einer tatsächlich existierenden Person gleichzusetzen. Eine dem Gebot der Rechtssicherheit genügende einheitliche Beurteilung einer Erfindung wäre…
…05; Op 6/07). Ob dies der Fall ist, hängt allerdings in hohem Maße von Umständen ab, die dem Tatsachenbereich zuzuordnen sind (vgl RIS Justiz RS0123155). Die Tatsacheninstanzen stellten im Zusammenhang mit der Patentschrift DE 4 035 455 A1 fest, dass eine wesentliche Verbesserung des Reinheitsgrads mit den damals bekannten Standardverfahren…
…zwar in erster Linie eine Rechtsfrage. Welches Verständnis ein Fachmann im maßgebenden Zeitpunkt hatte, ist allerdings dennoch ein objektivierendes, dem Beweis zugängliches Element (RIS-Justiz RS0123155): Es bedarf daher entsprechender Feststellungen. 2.3. Das Erstgericht hat nicht wie der Rekurs behauptet die Argumente der Gegnerin ignoriert, sondern sich mit diesen ausdrücklich auseinandergesetzt…
…Singer/Stauder , EPÜ, Art 56 Rz 52 ff). Ob das zutrifft, ist zwar - ebenso wie die Frage nach dem Vorliegen einer äquivalenten Benutzung (RIS Justiz RS0123155) - grundsätzlich eine Rechtsfrage. Allerdings hängt deren Beantwortung in hohem Maße von Umständen ab, die dem Tatsachenbereich zuzuordnen sind. Insbesondere wird regelmäßig nur durch die Beiziehung…
…wäre (4 Ob 17/15a mwN). Ob eine Erfindung nach diesen Grundsätzen auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage (RIS Justiz RS0123155 [T3 und T4]). Sie ist aber in erster Linie von Tatfragen abhängig, nämlich insoweit, als es auf das Fachwissen ankommt, über das der Durchschnittsfachmann auf…
…des Klagepatents verletzt, trägt die Antragstellerin (vgl 4 Ob 71/19y , 4 Ob 1/22h jeweils mwN; RS0118278 , RS0118279 , RS0071537 , RS0071072 , RS0123155, RS0111375 [T2]). [14] Wie weit der Schutzumfang eines Patents reicht, kann nur durch Auslegung im Einzelfall beurteilt werden; von im Interesse der Rechtssicherheit vom Obersten…
…Grundsätzen sind die Vorinstanzen nicht abgewichen. 3. Ob eine Erfindung nach diesen Grundsätzen auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage (RIS Justiz RS0123155 [T3 und T4]). Sie ist aber in erster Linie von Tatfragen abhängig, nämlich insoweit, als es auf das Fachwissen ankommt, über das der Durchschnittsfachmann auf…
…wie Vorveröffentlichungen zu verstehen sind, ist der Durchschnittsfachmann, eine Kunstfigur und damit ein Werkzeug des Gerichts, mit dem ein unbestimmter Rechtsbegriff ausgefüllt wird (RIS-Justiz RS0123155; RS0118279; OLG Wien 34 R 16/15w, Bodenbearbeitungsgerät, uva). Die Angabe der Zweckbestimmung (hier: Spannvorrichtung für Schneeketten) ist daher nur insofern als Einschränkung…
…ist zwar in erster Linie eine Rechtsfrage. Welches Verständnis eine Fachperson im maßgebenden Zeitpunkt hatte, ist allerdings ein objektivierendes, dem Beweis zugängliches Element (RIS-Justiz RS0123155). 3.5. Das Berufungsgericht sieht als kennzeichnende Merkmale des Klagspatents die Elastizität des gesamten einen Bügels . Beide Merkmale liegen bei den Eingriffsgegenständen nicht vor. Eine wörtliche…
…Ob eine Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich ebenfalls eine Rechtsfrage (17 Ob 24/09t; 17 Ob 13/09z; RS0123155 [T3 und T4]). Auch die Erfindungshöhe ist eine Frage der rechtlichen Prüfung, weil eine Beurteilung mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände erfolgt (vgl BGH GRUR…
…in Stadler/Koller, PatG Nach § 3 (1) Rz 52, 59). Ob der Gegenstand eines Patents neu und erfinderisch ist, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage (RS0123155 [T3] zur erfinderischen Tätigkeit). Die Beurteilung hängt aber auch von der Tatfrage ab, welches Fachwissen die Fachperson auf dem betreffenden Gebiet hat (RS0071399 zur erfinderischen…
…das eine willkürliche Einschränkung, die nicht zur erfinderischen Tätigkeit beiträgt. [23] 2.1. Ob eine Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage (RS0123155 [T3]), allerdings bedarf es zu deren Lösung auch der Klärung der Tatfrage, ob sich das Patent für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem…
…habe. Die Anwendung des Aufgabe-Lösungs-Ansatzes und die damit verbundene Beurteilung, ob der Gegenstand eines Patents erfinderisch ist, ist aber eine Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0123155 [T3 und T4]). Die diesbezügliche Beurteilung des Erstgerichts wird deshalb im Rahmen der Behandlung der Rechtsrüge zu prüfen sein. Zur Tatsachenrüge: 2. Unter dem Rekursgrund…
…ohne erfinderischen Schritt auf die patentierte Lösung gekommen, nicht überprüfen. 6.2. Ob der Gegenstand eines Patents auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage (RS0123155 [T3]). Ihre Beantwortung – idR nach dem Aufgabe-Lösungs-Ansatz (vgl unten 7.2.) – hängt aber auch von der Tatfrage ab, welches Fachwissen…
… R 90/18k = ÖBl 2019/52, 194 [ Wildhack ] ua). Ob eine Erfindung nach diesen Grundsätzen auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage (RS0123155 [T3]). Diese Rechtsfrage ist aber in erster Linie von Tatfragen abhängig, nämlich insoweit, als es auf das Fachwissen ankommt, über das die Durchschnittsfachperson auf dem…
…im Vorverfahren den mit dem unabhängigen Anspruch 1 des Streitgebrauchsmusters identen Patentanspruch 2 rechtskräftig für nichtig. 2. Es stellt sich daher die Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0123155 [T3, 4]), ob bereits das „Naheliegen“ der Erfindung für den Fachmann die Beurteilung rechtfertigt, dass auch ein „erfinderischer Schritt“ als Voraussetzung…
…Gleitlager ; 4 Ob 80/18w, Wischkopf ). 2.2. Ob eine Erfindung nach diesen Grundsätzen auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0123155 [T3 und T4]). Sie ist aber in erster Linie von Tatfragen abhängig, nämlich insoweit, als es auf das Fachwissen ankommt, über das der Durchschnittsfachmann auf…
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