Diese Sonderbestimmung regelt die Beweislastverteilung nur in den dort genannten Fällen. In anderen Fällen ist auch in Sozialrechtssachen von der Geltung der allgemeinen Grundsätze für die Beweislastverteilung auszugehen.
…3/99k). Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, wonach auch in Sozialrechtssachen die allgemeinen Grundsätze über die Verteilung der Beweislast gelten (SSV-NF 14/20; RIS-Justiz RS0086050) und ein Anspruch nur bejaht werden kann, wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen erwiesen sind (10 ObS 21/01p), ist zutreffend. Im Übrigen werden unter dem Revisionsgrund…
…dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von sieben Wochen oder mehr zu rechnen ist: SSV-NF 4/40; 10/14; RIS-Justiz RS0086045 [T2]; RS0086050 [T1, T6 und T13; zuletzt: 10 ObS 275/02t mwN). Was die vermisste Zumutbarkeitsprüfung betrifft, ist auf die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu verweisen…
…wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit 7 Wochen jährlich oder mehr beträgt (SSV-NF 7/76; 10/14; RIS-Justiz RS0086045; RS0086050 uva). Dazu wurde festgestellt, dass bei der Klägerin mit Krankenständen in dieser Dauer nicht zu rechnen ist. Damit ist aber nicht erwiesen, das bei der…
…87 Abs 4 ASGG geregelten Fällen – die hier nicht vorliegen – gelten auch in Sozialrechtssachen die allgemeinen Grundsätze für die Beweislastverteilung (RIS Justiz RS0086050; OLG Wien 26.1.2023, 10 Rs 105/22t ErwGr 2.2.3.). Die objektive Beweislast dafür, dass ein Leiden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf einen…
…Beweislast gelten, es also zum Nachteil desjenigen ausschlägt, der ein Recht für sich in Anspruch nimmt, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen nicht bewiesen sind (RIS-Justiz RS0086050; SSV-NF 10/133, 12/79; 10 ObS 75/99y; 10 ObS 124/99d). Sind aufgrund des Beweisverfahrens daher keine klaren Feststellungen über die wirkliche…
…daher den Versicherten die (objektive) Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von sieben Wochen oder mehr zu rechnen ist (RIS-Justiz RS0086045; RS0086050). Im vorliegenden Fall traf das Erstgericht die vom Berufungsgericht übernommene Feststellung, dass Krankenstände des Klägers von sechs bis sieben Wochen jährlich zu erwarten sind. Entsprechend…
…jetzt ausdrücklich § 4 Abs 2 Stufe 6 Z 2 BPGG idF BGBl I 1998/111 [ab 1. 1. 1999]; vgl auch RIS-Justiz RS0084429, RS0086050, RS0089210). Eine "relativ geringe" Wahrscheinlichkeit (die erkennbar nicht mehr als eine bloße Möglichkeit umschreibt) reicht nicht aus. Die im vorliegenden Fall noch am ehesten gegebene…
…erstinstanzlichen Entscheidung anstrebt. [9] Der Rekurs ist entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. [10] 1.1 Die Grundsätze der Beweislastverteilung gelten auch in Sozialrechtssachen (RS0086050). Dementsprechend trifft den klagenden Versicherten die objektive Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen (RS0039936 [T4]; RS0086050 [T12, T15]). Begehrt der Kläger den Zuspruch einer Versehrtenrente, hat…
…daher den Versicherten die (objektive) Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von sieben Wochen oder mehr zu rechnen ist (RIS Justiz RS0086045; RS0086050). Nur dann sind die Voraussetzungen für die begehrte Leistung erfüllt (SSV NF 6/70 ua). Ob dies bei der Klägerin der Fall ist, kann…
…Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von mindestens sieben Wochen zu rechnen ist (10 ObS 128/05d; RIS-Justiz RS0086045; RS0086050); wobei dann, wenn keine klaren Feststellungen über die wirkliche Dauer von Krankenständen getroffen wurden, der rechtlichen Beurteilung der niedrigste der möglichen Zeitwerte zugrunde zu legen…
…vom hier nicht relevanten Fall des § 87 Abs 4 ASGG gelten auch in Sozialrechtssachen die allgemeinen Grundsätze über die Verteilung der Beweislast (RIS-Justiz RS0086050; SSV-NF 10/133, SSV-NF 14/20 ua). Nach diesen allgemeinen Regeln schlägt es zum Nachteil desjenigen aus, der ein Recht für sich in…
…trifft den Versicherten die (objektive) Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von sieben Wochen oder mehr zu rechnen ist (RIS-Justiz RS0086045; RS0086050; 10 ObS 159/03k). Der Kläger gesteht zu, dass er dazu den Beweis nicht erbracht habe. Er entfernt sich in der Rechtsrüge von den Feststellungen…
…ob in einem bestimmten Fall ein Anscheinsbeweis zulässig ist. Ob er erbracht oder erschüttert worden ist, ist hingegen eine vom Revisionsgericht nicht mehr überprüfbare Beweisfrage (RS0086050 [T2, T11]; RS0022624). Die Entkräftung des Anscheinsbeweises geschieht durch den Beweis, dass der typisch formelhafte Geschehensablauf im konkreten Fall nicht zwingend ist, sondern dass die…
…dass jede Partei die Voraussetzungen der für sie günstigen Norm zu behaupten und zu beweisen hat, auch in Sozialrechtssachen gilt (RIS-Justiz RS0039939; RIS-Justiz RS0086050), trifft den Versicherten die Beweislast dafür, dass seine Invalidität voraussichtlich sechs Monate andauert oder andauern würde. Hingegen hat der Versicherungsträger zu beweisen, dass durch eine…
…Krankenständen, daß den Versicherten die (objektive) Beweislast dafür trifft, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von 7 Wochen zu rechnen ist (RIS-Justiz RS0086045, RS0086050). Nur dann sind die Voraussetzungen für die begehrte Leistung erfüllt (SSV-NF 6/70). Dies ist hier aber entgegen der Ansicht der Revisionswerberin nicht der…
…dass es zum Nachteil desjenigen ausschlägt, der anspruchsbegründende Tatsachen, wie hier die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Dauer von Krankenständen nicht nachweisen kann (RIS-Justiz RS0086050; SSV-NF 10/133; 12/79; 10 ObS 36/01v) trifft daher auf den vorliegenden Fall zu. Die Kostenentscheidung gründet sich auf § 77 Abs…
…trifft dabei den Versicherten die (objektive) Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von mindestens 7 Wochen zu rechnen ist (RIS-Justiz RS0086045, RS0086050). Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei Verrichtung dem Leistungskalkül entsprechender Arbeiten künftig Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, ist eine Tatsachenfrage…
…daher den Versicherten die (objektive) Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von sieben Wochen oder mehr zu rechnen ist (RIS-Justiz RS0086045; RS0086050). Nur dann sind die Voraussetzungen für die begehrte Leistung erfüllt (SSV-NF 6/70 ua). Nach den hier maßgebenden Tatsachenfeststellungen, an welche der Oberste Gerichtshof…
…daher den Versicherten die (objektive) Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von sieben Wochen oder mehr zu rechnen ist (RIS Justiz RS0086045; RS0086050; zuletzt: 10 ObS 5/04i). Entgegen der Zulassungsbeschwerde liegt aber auch zu der darin allein erörterten Rechtsfrage eine ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes…
…ob in einem bestimmten Fall ein Anscheinsbeweis zulässig ist. Ob er erbracht oder erschüttert worden ist, ist hingegen eine vom Revisionsgericht nicht mehr überprüfbare Beweisfrage (RS0086050 [T2, T11]; RS0022624). [8] 1.2 Im Hinblick auf die Vielzahl denkbarer Fälle kann es nicht Aufgabe des Obersten Gerichtshofs sein, in jedem Fall, in…
…die (objektive) Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von 7 Wochen oder mehr zu rechnen ist (RIS Justiz RS0086045; RS0086050; jüngst 10 ObS 86/04a). Nur dann sind die Voraussetzungen für die begehrte Leistung erfüllt (SSV NF 6/70 ua). Nach den…
…durch Vorbringen entsprechender Tatsachen einzuwenden (und nachzuweisen), dass der Anspruch des Pensionsberechtigten auf Ausgleichszulage infolge von Einkünften oder Unterhaltsansprüchen vermindert oder zur Gänze aufgehoben wird (RS0086050 [T20]). Der mit der Entziehung der Ausgleichszulage bis zur Entscheidung über den weiteren Anspruch verbundene Bezugsausfall der Klägerin wird durch die Leistung eines Vorschusses abgemildert…
…ist (10 ObS 121/07b, SSV NF 21/85; 10 ObS 28/11g, SSV NF 25/53; RIS Justiz RS0086050 [T20]). Ob im konkreten Fall wie vom Erstgericht hier vorgenommen Feststellungen allenfalls unter sinngemäßer Anwendung des § 273 ZPO getroffen werden können, ist an…
…einem bestimmten Fall ein Anscheinsbeweis zulässig ist. Ob er erbracht oder erschüttert worden ist, ist hingegen eine vom Revisionsgericht nicht mehr überprüfbare Beweisfrage (RIS Justiz RS0086050 [T2, T11]; RS0022624). Die Entkräftung des Anscheinsbeweises geschieht durch den Beweis, dass der typisch formelhafte Geschehensablauf im konkreten Fall nicht zwingend ist, sondern, dass die…
…§ 87 Abs 4 ASGG liegt daher nicht vor, sodass von den allgemeinen Grundsätzen für die Verteilung der (Behauptungs- und) Beweislast auszugehen ist (RS0086050; RS0039936 [T4] ua). [23] 4.2. Nach diesen hat derjenige, der Verjährung einwendet, jene Tatsachen, die seine Einrede schlüssig begründen, vorzubringen und auch zu beweisen…
…Beweislast gelten, es also zum Nachteil desjenigen ausschlägt, der ein Recht für sich in Anspruch nimmt, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen nicht bewiesen sind (RIS Justiz RS0086050; 10 ObS 2430/96t, SSV NF 10/133, 10 ObS 75/99y; 10 ObS 124/99d, SSV NF…
…§ 87 Abs 4 ASGG - die allgemeinen Grundsätze über die Verteilung der Beweislast (SSV NF 14/20; 10/133 mwN ua; RIS Justiz RS0086050). Ungeachtet des Fehlens einer subjektiven Beweispflicht kann ein Anspruch nach den Regeln der objektiven Beweislast nur bejaht werden, wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen erwiesen sind (stRsp…
…der Rechtsprechung ausgegangen, wonach im Verfahren über den Anspruch aus Arbeitsunfällen die in der Rechtsprechung entwickelten Regeln des Anscheinsbeweises (modifiziert) zur Anwendung gelangen (RIS Justiz RS0086050 [T19], RS0110571). Auch dann, wenn noch andere Ursachen in Betracht kommen, muss nur feststehen, dass die Körperschädigung eine typische Folge eines als Unfall zu wertenden…
…Sozialgericht gelten die Regeln der objektiven Beweislast. Ein Anspruch kann nur bejaht werden, wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen erwiesen sind (10 ObS 21/01p; RIS-Justiz RS0086050). Da die anspruchsbegründende Tatsache, dass der Nebenintervenient wegen des nicht nur vorübergehenden Zustandes seiner körperlichen und geistigen Kräfte infolge Krankheit oder Gebrechens seit dem 1…
…mit der Wirkung, dass etwa den Kläger die objektive Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen trifft (10 ObS 150/20m Rn 29; RIS Justiz RS0086050). Die Beweislast dafür, dass die Erkrankung des Versicherten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf die betrieblichen Einwirkungen zurückzuführen ist (RIS Justiz RS0084375 [T1]), trifft den Versicherten…
…vorliegenden, besonders geregelten Fällen des § 87 Abs 4 ASGG von der Geltung der allgemeinen Grundsätze für die (objektive) Beweislastverteilung auszugehen (RIS Justiz RS0086050). Danach gilt die Grundregel, dass jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Normen zu beweisen hat. Das heißt, dass jeder, der ein Recht für sich…
…Gleichgewichts). [29] 5.2 Entsprechend den auch in Sozialrechtssachen geltenden Grundsätzen der Beweislastverteilung trifft den Kläger die objektive Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen (RS0039936 [T4]; RS0086050). Hat der Kläger ein Spiel- bzw Sportgerät am Dienstweg verwendet und ist ohne Vorhandensein weiterer Unfallbeteiligter zu Sturz gekommen, trifft ihn die objektive Beweislast dafür…
…3. Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass in Verfahren über den Anspruch aus Dienstunfällen oder Berufskrankheiten die Regeln des Anscheinsbeweises (modifiziert) anzuwenden sind (RS0110571; RS0086050 [T19]). Nach der Rechtsprechung wird der Anscheinsbeweis in Sozialrechtssachen durch den Beweis entkräftet, dass dem atypischen Geschehensablauf zumindest die gleiche Wahrscheinlichkeit zukommt (10 ObS…
…4 ASGG - auch in Sozialrechtssachen von der Geltung der allgemeinen Grundsätze für die Beweislastverteilung auszugehen (SZ 60/231 = SSV-NF 1/48 uva; RIS-Justiz RS0086050). Auch im Verfahren vor dem Sozialgericht gelten daher die Regeln der objektiven Beweislast. Ein Anspruch kann nur bejaht werden, wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen erwiesen sind…
…durch Vorbringen entsprechender Tatsachen einzuwenden, dass der Anspruch des Pensionsberechtigten auf Ausgleichszulage aufgrund bestimmter Einkünfte oder Unterhaltsansprüche vermindert oder zur Gänze aufgehoben ist (RIS-Justiz RS0086050 [T4]). Einkünfte oder Unterhaltsansprüche, die der beklagte Versicherungsträger nicht einwendet, bilden keinen Gegenstand des Rechtsstreits (RIS-Justiz RS0086050 [T20]). 8.3. Im erstinstanzlichen Verfahren hat die…
…in die Verwendungsgruppe C des Kollektivvertrags für Angestellte in Reisebüros rechtfertigen würden. Dafür trifft jedoch den Kläger die Behauptungs- und Beweislast (vgl nur RIS-Justiz RS0086050). Es fehlen aber auch sonst Anhaltspunkte dafür, dass die letzte Tätigkeit (vgl Blg ./P) als – etwa mit der Tätigkeit eines Außendienstmitarbeiters im Verkauf…
…die allgemeinen Regeln ( Neumayr in ZellKomm³, § 87 ASGG Rz 1; 10 ObS 70/05z; 10 ObS 42/11s; 10 ObS 6/12y; RS0086050). Nach der allgemeinen Beweislastregel muss jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen behaupten und beweisen, sodass derjenige, der einen Anspruch behauptet, für alle anspruchsbegründenden…
…ist ihr der Beweis der Voraussetzungen einer Schwerarbeit gemäß § 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV – über die bereits anerkannten Monate hinaus - nicht gelungen (RS0086050). Die Verordnung der Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über besonders belastende Berufstätigkeiten (SchwerarbeitsV) bestimmt in § 1 Abs 1 in den hier wesentlichen…
…jährlich sieben Wochen und darüber eine Versicherte vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus (RIS-Justiz RS0113471), wobei die Versicherte die (objektive) Beweislast trifft (vgl etwa RIS-Justiz RS0086050 [T1, T6, T13]). Weil daher für die Frage des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt der niedrigste der möglichen Zeitwerte der Krankenstände maßgebend ist, schlägt eine medizinische Einschätzung…
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