Die Strafgefangenen haben das Recht, durch Ansuchen und Beschwerden das Aufsichtsrecht der Vollzugsbehörden anzurufen. Auf solche Ansuchen oder Beschwerden braucht den Strafgefangenen jedoch kein Bescheid erteilt zu werden.
Der die "Anrufung des Aufsichtsrechtes der Vollzugsbehörden" regelnde §122 StVG stellt kein in der Konvention festgelegtes Recht iSd Art13 EMRK dar. Vielmehr räumt §120 StVG den Strafgefangenen das Recht auf Beschwerde ein.…
Anfechtung des §122 StVG idgF iVm §120 Abs1 StVG idgF "betreffend die Art der ärztlichen Behandlung" unzulässig mangels richtiger Abgrenzung des Aufhebungsgegenstandes, weil dem Anliegen des Antragstellers schon…
das Verhalten eines Justizwachebeamten - mangelnde Erschöpfung des durch §§120, 121 StVG eingerichteten Instanzenzuges; Beschwerde gegen Art der ärztlichen Behandlung - Beschwerde nur nach §122 StVG im Wege des Aufsichtsrechtes; kein Eingriff in subjektive Rechte…
…schikanös empfundene Maßnahmen und Verhaltensweisen von Strafvollzugsorganen und regt an, eine Prüfung seiner Angaben an Ort und Stelle durch eine Vollzugskommission iS des §18 Strafvollzugsgesetz (StVG) in Erwägung zu ziehen. Davon abgesehen, daß dem VfGH durch keine Rechtsvorschrift die Zuständigkeit eingeräumt ist, das Einschreiten einer Vollzugskommission gemäß §18 StVG zu…
Zumutbarer Weg zur Geltendmachung der Bedenken gegen §40 Abs1, §121 und §122 StVG: Der Einschreiter hat bereits einen (letztinstanzlichen) Bescheid der Vollzugskammer beim OLG Wien betreffend den Schutz von Nichtrauchern im Strafvollzug erwirkt und diesen schließlich beim VfGH…
StVG eröffneten administrativen Instanzenzuges zur Geltendmachung der Rechte des Strafgefangenen. Soweit Rechte nicht betroffen sind (Art der ärztlichen Behandlung), können sich Strafgefangene nur nach §122 StVG im Wege der Anrufung des Aufsichtsrechtes beschweren. Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit. (ebenso: B v 01.03.94, B252/94).…
…gegen eine Entscheidung des Anstaltsleiters vom 14. Juli 2021 beschwert habe. Tatsächlich handle es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine Mitteilung gemäß § 122 StVG (welche irrtümlich unter der Zahl AZ *****/21b geführt worden sei). Mit dieser Mitteilung sei der Beschwerdeführer davon verständigt worden, dass kein Anlass für eine aufsichtsbehördliche…
…einer Verletzung subjekt i ver Rechte führen würde, sind Beschwerden gegen die Ablehnung einer aufsichtsbehördlichen Verfügung ohne Rücksicht auf die Form der Erledigung zurückzuweisen ( Drexler, StVG3 § 122 Rz 4). § 22 Abs 3 StVG normiert allgemein, dass Entsche i dungen der Vollzugsbehörden oder Anordnungen derselben oder ihrer Organe - mit Ausnahme von hier nicht in Betracht kommenden - ohne förmliches Ermittlungsverfahren…
…nur einem Rechtsträger zukommen, an den oder gegen den sich die angefochtene Norm wendet (Normadressat). 4.2. Soweit der Antragsteller daher beabsichtigt, die Bestimmung des §122 StVG mittels Individualantrages nach Art140 B-VG insbesondere mit der Begründung zu bekämpfen, sie verletze das Recht auf eine wirksame Beschwerde nach Art13 EMRK, übersieht er…
…weiters voraus, daß der administrative Instanzenzug, sofern ein solcher überhaupt in Betracht kommt, erschöpft ist (Art144 Abs1 letzter Satz B-VG). 2.2. Gemäß §120 Strafvollzugsgesetz (StVG) können sich Strafgefangene gegen jede ihre Rechte betreffende Entscheidung oder Anordnung und über jedes ihre Rechte betreffende Verhalten von Strafvollzugsbediensteten beschweren. Gegen jedes Recht eines…
…üblichen Abendessenszeit um 19 Uhr nicht mehr schmackhaft gewesen (ON 9, 2). Mit seiner Entscheidung vom 14.07.2021, welche vom Anstaltsleiter als „Mitteilung gemäß § 122 StVG“ bezeichnet wurde, teilte dieser dem Beschwerdeführer mit, dass sich aufgrund des Umstandes, dass das in seiner Beschwerde geäußerte Vorbringen keine inhaltliche Übereinstimmung mit den…
…eingebrachten Anträgen begehrt der Antragsteller, "§122 des Bundesgesetzes vom 26. März 1969 über den Vollzug der Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen (Strafvollzugsgesetz - StVG), BGBl 1969/144 in der geltenden Fassung (in der Folge kurz: StVG idgF), in Verbindung mit [§] 120 Abs1 StVG idgF betreffend die Art der…
…erachte. 2. Die Beschwerde ist nicht zulässig. Die angefochtene Mitteilung erging in Entsprechung eines Ersuchens des Beschwerdeführers um Auskunft und Setzung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen. Gemäß §122 StVG iVm §183 Abs1 StPO haben Untersuchungshäftlinge das Recht, durch Ansuchen und Beschwerden das Aufsichtsrecht der Vollzugsbehörden anzurufen, ein Bescheid braucht ihnen darauf jedoch nicht…
…t lichen Missbrauch nicht subjektive Rechte betreffender Entscheidungs- oder Anordnungsbefugnisse des Anstaltsle i ters das Aufsichtsrecht des Bundesministeriums für Justiz anzurufen ( Drexler , StVG³ § 122 StVG Rz 5). Insofern der Beschwerdeführer im Hinblick darauf, dass sein Laptop am ***** dem ***** übergeben worden sei und es ihm unmöglich gewesen sei, Zugang zu seinen…
…den Einschreiter betreffend: zu Kopierkosten zB VfGH 19.9.2011, B861/11; zu §40 Abs1 StVG - "Nichtrauchereinzelzelle" VfGH 16.6.2009, B2147/07; 22.2.2010, B45/10; zu §122 StVG zB VfGH 12.3.2008, B281/08 ua.). 3. Zudem ist den Anträgen weder ein ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Vermögensbekenntnis beigelegt noch ist das jeweilige Zustelldatum der…
…ihre Rechte betreffende Verha l ten der Strafvollzugsbediensteten beschweren. Über die Art der ärztlichen Behandlung können sich die Strafgefa n genen jedoch nur nach § 122 StVG beschweren. Gemäß § 121 Abs 1 StVG hat über Beschwerden gegen Strafvollzugsbedienstete oder deren Anordnungen der Anstaltsleiter zu entscheiden. Richtet sich eine Beschwerde gegen eine…
…und seinen Arzthelfer richtet, handelt es sich bei der Beschwerde – wie das Erstgericht zutreffend ausführt – tatsächlich um eine Aufsichtsb e schwerde nach § 122 StVG, für die gemäß § 16 Abs 3 StVG keine Zuständigkeit des Vollzugsgerichts besteht. Der angefochtene Beschluss ist daher weder mit Rechtswidrigkeit behaftet noch ist das…
…Rechts behauptet wird. Ist das der Fall, ist durch den Anstaltsleiter nach § 22 Abs 3 StVG ein Bescheid zu erlassen, andernfalls ist nach § 122 StVG vorzugehen. Gegen einen Bescheid des Anstaltsleiters ist die Beschwerde an das Vollzugsgericht nach § 16 Abs 3 StVG zulässig. Daraus ist abzuleiten, dass dann, wenn…
…beschwert oder darüber, daß er keine oder eine ihm unzureichend erscheinende ärztliche Behandlung erhält, denn in beiden Fällen ist die Eingabe unzulässig: §120 des Strafvollzugsgesetzes (StVG) räumt Strafgefangenen die Möglichkeit ein, sich gegen jede ihre Rechte betreffende Entscheidung oder Anordnung und über jedes ihre Rechte betreffende Verhalten von Strafvollzugsbediensteten zu beschweren…
…wurde dieser Sachverhalt vom Anstaltsleiter auch nicht als Administrativbeschwerde nach §§ 120 ff StVG behandelt, sondern im Ergebnis als Aufsichtsbeschwerde iSd § 122 StVG. Beschwerden gegen die Ablehnung einer aufsichtsbehördlichen Verfügung sind ohne Rücksicht auf die Form der Erledigung zurückzuweisen ( Drexler/Weger, StVG 5 § 122 StVG Rz…
…ausgeschöpft ist. Soweit Rechte nicht betroffen sind und soweit sich die Beschwerde gegen die Art der ärztlichen Behandlung richtet, können sich Strafgefangene nur nach §122 StVG im Wege der Anrufung des Aufsichtsrechtes beschweren. Über solche Beschwerden braucht Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden; insoweit ist eine Beschwerdeführung ebenfalls unzulässig, da von…
…Anordnung und über jedes ihre Rechte betreffende Verhalten der Strafvollzugsbediensteten beschweren. Über die Art der ärztlichen Behandlung können sich die Strafgefangenen jedoch nur nach § 122 StVG beschweren. Die Beschwerde hat die angefochtene Entscheidung, Anordnung oder das Verhalten zu bezeichnen und die Gründe für die Erhebung der Beschwerde, soweit sie nicht offenkundig…
…betroffen sind, fehlt ihm die Legitimation zur Beschwerdeführung, da der Instanzenzug nicht ausgeschöpft ist. Soweit Rechte nicht betroffen sind, können sich Strafgefangene nur nach §122 StVG im Wege der Anrufung des Aufsichtsrechtes beschweren. Über solche Beschwerden braucht Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden; insoweit ist eine Beschwerdeführung ebenfalls unzulässig, da von…
…in ihre Rechte eingegriffen wird. Auf Beschwerden, denen kein Eingriff in Rechte des Strafgefangenen zugrunde liegt (Aufsichtsbeschwerden), braucht die Behörde keinen Bescheid zu geben (§122 StVG). Diese Bestimmungen sind dem Sinne nach auch auf die Anhaltung in der Untersuchungshaft anzuwenden (§183 StPO). Soweit in Rechte des Beschwerdeführers durch die bekämpften…
…Gesundheit verantwortlich und habe dafür Sorge zu tragen, dass die Termine bei den verschiedenen Fachärzten eingehalten werden. Er habe sich ganz klar nicht iSd § 122 StVG über die Art und Weise der ärztlichen Behandlung beschwert, sondern darüber, dass er nach dem 31. Oktober 2024, am 5. Dezember 2024 der Blutabnahme, am…
…Möglichkeit der Administrativbeschwerde nach §§ 120 ff StVG steht aber (auch mangels Rechtsschutzdefizit [vgl in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit einer Beschwerde nach § 122 StVG]) einer Beschwerdemöglichkeit nach §§ 120 ff StVG im Zusammenhang mit der behaupteten Untätigkeit des Anstaltsleiters (vgl zur prinzipiellen Beschwerdemöglichkeit betreffend ein Unterlassen des Anstaltsleiters…
…zukommt, insbesondere wenn das Vollzugsgericht von der bisherigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung abweicht, eine solche fehlt oder uneinheitlich ist. Die Rechtsansicht des Erstgerichts, wonach Erledigungen nach § 122 StVG keinem Rechtszug unterlägen und daher dagegen erhobene Beschwerden zurückzuweisen seien, ist grundsätzlich richtig, setzt aber voraus, dass das in Rede stehende Anliegen zu Recht als…
…des FTZ ** am 30. Jänner 2024, dass über Nachfrage des Rechtsbüros, ob es sich beim gegenständlichen Schriftstück um eine Beschwerde gegen die Mitteilung gemäß § 122 StVG vom 30. November 2023 handle, festgehalten werden könne, dass dies vom Untergebrachten verneint worden sei. Das gegenständliche Schriftstück sei als „Klage aufgrund des Verstoßes…
…Dezember 2024 = ON 1.4). Des Weiteren ergebe sich auch die Sinnfrage, wieso der Anstaltsleiter seine Entscheidungen zu einer erhobenen Administrativbeschwerde allesamt als Mitteilung nach § 122 StVG sehen sollte, diese jedoch nicht als solche bezeichnet. Folge man der (irrigen) Ansicht des Erstgerichts hinsichtlich einer lapidaren Mitteilung nach § 122 StVG, so könne…
…vom 7. Oktober 2024 (ON 5 S 15ff) keine aufsichtsbehördlichen Maßnahmen angezeigt sind, als unzulässig zurück. Begründend führte das Erstgericht aus, dass Aufsichtsbeschwerden gemäß § 122 StVG nicht mit Bescheid erledigt zu werden brauchen, sodass Beschwerden gegen die Ablehnung einer aufsichtsbehördlichen Verfügung ohne Rücksicht auf die Form der Erledigung zurückzuweisen seien. Die…
…Schreibhilfe durch einen Strafvollzugsbediensteten, ein subjektiv-öffentliches Recht des Beschwerdeführers, anderen Insassen Schreibhilfe zu leisten, lasse sich daraus aber nicht ableiten. Aufsichtsbeschwerden würden gemäß § 122 StVG keine Erledigung mit Bescheid erfordern und Beschwerden gegen die Ablehnung einer aufsichtsbehördlichen Verfügung seien ohne Rücksicht auf die Form der Erledigung zurückzuweisen. Dagegen richtet sich…
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