Dieses Bundesgesetz regelt
1. die Zuerkennung und die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten an Fremde in Österreich;
2. in welchen Fällen eine Entscheidung nach diesem Bundesgesetz mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gemäß dem Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, zu verbinden ist;
3. die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen;
4. die besonderen Verfahrensbestimmungen zur Erlangung einer Entscheidung gemäß Z 1 bis 3.
AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
Art. 79 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 2, 4, 17, 34 und 57, BGBl. I Nr. 100/2005)
…1) Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs), Art. 3 (Änderung des Ehegesetzes), Art. 4 (Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes), Art. 6 (Änderung der…
§ 31 Anreise über einen Flughafen und Vorführung
…1) Ein Fremder, der nach Anreise über einen Flughafen (§ 1 Z 1 Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz FBG, BGBl. I Nr. 97/1998), in…
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 1 Geltungsbereich
…als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen, sowie 3. die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts. (2) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Fremde, die 1. nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100, oder nach vorigen asylgesetzlichen Bestimmungen zum Aufenthalt berechtigt sind oder faktischen Abschiebeschutz genießen oder sich nach Stellung…
§ 42 Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“
…Monate über die Dauer des Arbeitsvertrages hinausgehenden Zeitraum auszustellen. (5) Abs. 1 gilt auch für Drittstaatsangehörige, denen der Status des Asylberechtigten (§ 3 AsylG 2005) oder des subsidiär Schutzberechtigten (§ 8 AsylG 2005) zukommt. Wird dem Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ der Status des Asylberechtigten…
§ 41a Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“
…1 Z 4 AuslBG vorliegt. Der Erteilung des Aufenthaltstitels unmittelbar vorangehende rechtmäßige Aufenthalte im Bundesgebiet aufgrund einer Verordnung gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005 gelten als Niederlassung im Sinne des § 2 Abs. 2. (8) Im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen ist auf Antrag ohne weiteres ein Aufenthaltstitel „…
AuslBG · Ausländerbeschäftigungsgesetz
§ 1 Geltungsbereich
…§ 2) im Bundesgebiet. (2) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden auf a) Ausländer, denen der Status eines Asylberechtigten (§ 3 des Asylgesetzes 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005) oder der Status eines subsidiär Schutzberechtigten (§ 8 AsylG 2005) zuerkannt wurde; b) Ausländer…
§ 4 Voraussetzungen
…oder ein Aufenthaltsrecht gemäß den §§ 12 oder 13 AsylG 2005 verfügt oder über ein Aufenthaltsrecht gemäß § 54 Abs. 1 Z 2 oder 3 AsylG 2005 verfügt oder gemäß § 46a FPG geduldet ist und zuletzt gemäß § 1 Abs. 2 lit. a vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes…
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