9ObA1/14h—OGH Entscheidung
26. Februar 2014
…lange diese geltend gemacht werden können, unterschieden wird. II.1.2. Allgemein zivilrechtlich ist nun nicht bestritten, dass sich aus der Anordnung des § 1502 ABGB, wonach eine längere als die gesetzliche Verjährungsfrist grundsätzlich nicht vereinbart werden kann, e contrario ergibt, dass vertragliche Verkürzungen der Verjährungsfristen grundsätzlich zulässig sind, aber naturgemäß…