(1) Der Rechtserwerber hat die Nutzung des Baugrundstücks bis zum Ablauf der in der Nutzungserklärung angegebenen oder der von der/dem Grundverkehrsbeauftragten gemäß § 16 Abs 3 oder § 17 Abs 2 festgelegten Frist aufzunehmen und dies der/dem Grundverkehrsbeauftragten innerhalb eines Monats unaufgefordert durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die Nutzung später hergestellter selbständiger Wohnungen ist innerhalb eines Jahres ab deren Bezugsfähigkeit aufzunehmen und der/dem Grundverkehrsbeauftragten innerhalb eines Monats unaufgefordert durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
(2) Eine anderslautende Erklärung steht der Nutzung einer Wohnung als Hauptwohnsitz oder sonst ständigem Wohnsitz nicht entgegen.
(3) Die Ausnahmenkommission (§ 47) kann auf Antrag Ausnahmen oder Abweichungen von der Nutzungsverpflichtung gemäß Abs 1 und/oder den dort festgelegten Fristen zulassen,
1. bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe oder
2. wenn die beantragte Ausnahme oder Abweichung keine Beeinträchtigung der Ziele dieses Abschnitts befürchten lässt.
S.GVG 2023 · Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023
§ 18 Nutzungsverpflichtung
(1) Der Rechtserwerber hat die Nutzung des Baugrundstücks bis zum Ablauf der in der Nutzungserklärung angegebenen oder der von der/dem Grundverkehrsbeauftragten gemäß § 16 Abs 3 oder § 17 Abs 2 festgelegten Frist aufzunehmen und dies der/dem Grundverkehrsbeauftragten innerhalb eines Monats unaufgefo…
§ 73 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen; Übergangsbestimmungen dazu
…Abs 1, 2, 3 und 4, (§) 8, 9, 10 Abs 1, 2 und 4, 12 Abs 1, 14 Abs 2 und 4, (§) 16, 18 Abs 1, 20 Abs 3, 24 Abs 1 und 2, 27 Abs 2, 28 Abs 1, (§) 29, 32 Abs 1 und 3, (§) 33…
§ 7 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
…Einholung einer Stellungnahme bei der zuständigen Behörde von der/dem Grundverkehrsbeauftragten bescheinigt wird; 8. Rechtsgeschäfte, die Grundstücke betreffen, die von einer Vereinbarung gemäß § 18 ROG 2009 oder einer Vorgängerbestimmung erfasst werden und darin für eine Ausweisung als Bauland vorgesehen sind, wenn der Zweck des Rechtsgeschäfts der Verwirklichung der…
§ 12 Baugrundstücke
…gemäß § 46 ROG 2009 oder einer Vorgängerbestimmung bebaubar sind; b) auf Grund baurechtlicher Bestimmungen zum Bauplatz erklärt sind; c) von einer Vereinbarung gemäß § 18 ROG 2009 oder einer Vorgängerbestimmung erfasst werden und darin für eine Ausweisung als Bauland gemäß Z 1 vorgesehen sind; oder d) von einem Rechtsgeschäft gemäß…
Rückverweise