(1) Jagdpächter (§ 26 Abs. 1 Z. 1) bzw. bei Jagdgesellschaften der Jagdleiter müssen an Weiterbildungskursen teilnehmen, die die Themen Recht und Sicherheit zum Gegenstand haben und vom NÖ Landesjagdverband zu veranstalten sind. Über deren Besuch ist eine Bestätigung auszustellen. Nimmt ein Jagdpächter bzw. Jagdleiter innerhalb von drei Jahren nicht zumindest an einem Kurs teil, hat ihm die Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid eine Nachfrist von sechs Monaten zu setzen. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist ist ihm die Pächtereignung bis zum Nachweis der Teilnahme an einem solchen Weiterbildungskurs abzuerkennen.
(2) Die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs gemäß § 68a ersetzt den Nachweis der Teilnahme an einem Weiterbildungskurs gemäß Abs. 1.
(3) Der NÖ Landesjagdverband hat der zuständigen Behörde zu melden, wenn ein Jagdpächter bzw. Jagdleiter der Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt.
NÖ JG · NÖ Jagdgesetz 1974
§ 26a § 26a
…§ 26a Weiterbildung der Jagdpächter (1) Jagdpächter (§ 26 Abs. 1 Z. 1) bzw. bei Jagdgesellschaften der Jagdleiter müssen an Weiterbildungskursen teilnehmen, die die Themen Recht und…
§ 26 § 26
…der Erlangung einer Jagdkarte nicht ausgeschlossen ist, - das 24. Lebensjahr vollendet hat, - in den vorangegangenen drei Jahren an mindestens einem Weiterbildungskurs im Sinne des § 26a teilgenommen hat, wenn die Eignungsprüfung im Sinne der §§ 58 Abs. 5 bis 7 oder 68 länger als drei Jahre zurückliegt und - in den…
§ 52 § 52
… 52 Ausübung der unverpachteten Eigenjagd (1) Der Eigentümer eines unverpachteten Eigenjagdgebietes, der im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist, kann die Jagd selbst ausüben. § 26a gilt sinngemäß. (2) Der Beginn der Jagdausübung ist der Behörde acht Wochen vorher unter Vorlage einer Bestätigung über eine Eignungsprüfung im Sinne der §§…
§ 43 § 43
…zugelassen sind und nach ihrer bisherigen jagdlichen Betätigung die Gewähr für eine den Interessen der Jagdwirtschaft und den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechende Jagdausübung bieten. § 26a gilt sinngemäß. (3) Wenn der Genossenschaftsjagdverwalter in der Folge den gesetzlichen Anforderungen oder den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht entspricht, hat die Bezirksverwaltungsbehörde über Antrag des…
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