(1) Das Ausmaß der Stundenverpflichtung der Erzieher der Kärntner Tourismusschulen und der Berufsschulen des Landes Kärnten beträgt 20 Wochenstunden.
(2) Das Ausmaß der Stundenverpflichtung der Erzieher, der Handwerksmeister, der Erzieherhelferinnen und der Bediensteten, die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, des Sozialpädagogischen Zentrums Kärnten beträgt 18 Wochenstunden.
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 108 § 108Stundenverpflichtung
…§ 108 Stundenverpflichtung (1) Das Ausmaß der Stundenverpflichtung der Erzieher der Kärntner Tourismusschulen und der Berufsschulen des Landes Kärnten beträgt 20 Wochenstunden. (2) Das Ausmaß der Stundenverpflichtung…
§ 109 § 109Erzieherdienstzulage
…§ 109 Erzieherdienstzulage (1) Erzieher, die a) in vollem Ausmaß nach § 108 Abs. 1 oder b) im Ausmaß von mindestens drei Viertel ihrer Stundenverpflichtung nach § 108 Abs. 1 verwendet werden, gebührt für die…
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