Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 2b1 gem. § 109 Abs. 2 beträgt:
€ 591,59 monatlich;
Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 3 gem. § 109 Abs. 2 beträgt:
€ 457,67 monatlich;
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
Anl. 13
…Anlage 13 (zu § 109 Abs. 2) Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 2b1 gem. § 109 Abs. 2 beträgt: € 591,59 monatlich; Die…
§ 109 § 109Erzieherdienstzulage
…§ 108 Abs. 1 verwendet werden, gebührt für die Dauer dieser Verwendung eine Erzieherdienstzulage. (2) Die Höhe der Erzieherdienstzulage ist in der Anlage 13 festgelegt. (3) Durch die Erzieherdienstzulage werden abgegolten: a) 1,5 siebeneinhalbstündige Nachtbereitschaftsdienste je Woche und b) alle sonstigen Dienstleistungen, die auf Grund der Tätigkeit als Erzieher…
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