Zur Information und Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und den Gemeindemitgliedern kann der Bürgermeister eine Gemeindeversammlung durchzuführen. Gemeindeversammlungen können auch für Stadtbezirke gesondert abgehalten werden.
Ruster StR 2003 · Ruster Stadtrecht 2003
§ 48 Gemeindeversammlung
…8. Abschnitt Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung § 48 Gemeindeversammlung Zur Information und Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und den Gemeindemitgliedern kann der Bürgermeister eine Gemeindeversammlung durchzuführen. Gemeindeversammlungen können auch für Stadtbezirke gesondert abgehalten werden…
§ 95 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Bestimmungen
…43 Abs. 2, 4, 5 und 7, § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 1 und 7, §§ 48, 50 Abs. 4, § 58 Abs. 2 bis 5, § 60 Abs. 1 bis 5, §§ 63, 63a…
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