(1) Die Länder sind verpflichtet,
1. die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse durch die vom Land eingesetzten Träger umfassend zu überprüfen, insbesondere in wirtschaftlicher, rechtlicher und fachlicher Hinsicht sowie
2. dem Bund bei Verdacht auf widmungswidrige Verwendung der Zweckzuschüsse umgehend zu berichten sowie auf diesbezügliche Nachfragen des Bundes schriftlich Auskunft zu erteilen.
(2) Sofern der Bund begründete Zweifel hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung der Zweckzuschüsse hat, kann dieser gemeinsam mit dem Land vor Ort-Kontrollen bei jenen Trägern vornehmen, die einen Zweckzuschuss erhalten haben, Einsicht in die Buchhaltung und Unterlagen nehmen, die mit dem erhaltenen Zweckzuschuss im Zusammenhang stehen sowie im Bedarfsfall in Abstimmung mit dem jeweiligen Land eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer hinzuziehen.
(3) Das Land hat das Recht, die in Abs. 2 genannten Prüfrechte vollständig einer durch den Bund beauftragten Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zu übertragen.
FSchVE · Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung
Art. 14 Controlling
(1) Die Länder sind verpflichtet, 1. die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse durch die vom Land eingesetzten Träger umfassend zu überprüfen, insbesondere in wirtschaftlicher, rechtlicher und fachlicher Hinsicht sowie 2. dem Bund bei Verdacht auf widmungswidrige Verwendung der Zweckzuschüss…
Art. 13 Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Erreichung der Zielzustände
…2028 unter Verwendung von Anlage C zu übermitteln. (3) Die Länder haben dem Bund die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse sowie Durchführung der Prüfung gemäß Art. 14 Abs. 1 Z 1 durch Unterfertigung des für die Prüfung zuständigen Organs in Anlage C zu bestätigen. (4) Zur Abnahme der übermittelten Anlage…
Art. 15 Rückzahlung der Zuschüsse bei widmungswidriger Verwendung oder Nicht-Verwendung sowie sonstige Maßnahmen bei vereinbarungswidrigem Verhalten
…Nachweis und die Angaben gemäß Art. 13 nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß übermittelt und auch nach Setzung angemessener Nachfristen nicht ordnungsgemäß nachreicht, 4. Verpflichtungen gemäß Art. 14 nicht nachkommt, 5. die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses sowie Durchführung der Prüfung gemäß Art. 14 Abs. 1 Z 1 nicht durch Unterfertigung…
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