Da es sich bei der Frage, ob dem Revisionswerber Parteistellung zukam, ausschließlich um eine reine Rechtsfrage handelte, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 MRK keine Bedenken, wenn das VwG diese Frage ohne Durchführung einer Verhandlung beurteilt hat (vgl. etwa VwGH 22.6.2017, Ra 2017/11/0077, mit Verweis auf die hg. Vorjudikatur und insbesondere auf das Urteil des EGMR vom 18. Juli 2013, Nr. 56422/09, Schädler-Eberle gegen Liechtenstein).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden