Rückverweise
Das Unterbleiben der Prüfung der Arbeitsmarktlage nach § 4b Abs. 1 AuslBG stellt nicht jedenfalls eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar (VwGH 1.9.2022, Ra 2021/09/0130; VwGH 14.10.2016, Ra 2016/09/0094; VwGH 15.9.2011, 2009/09/0149, bei Interesse des Arbeitgebers an der Einstellung nur eines bestimmten Ausländers; VwGH 1.9.2022, Ra 2021/09/0260; VwGH 29.1.2020, Ra 2019/09/0141, zur Nichterfüllung des Anforderungsprofils durch den gewünschten Ausländer; VwGH 18.6.2014, 2013/09/0189, nicht zur Verfügung stehen des im Antrag angeführten Arbeitsplatzes mit dem angegebenen monatlichen Bruttoentgelt).