Rückverweise
Mit Durchsetzbarkeit oder Rechtskraft der Ausweisung wird die dem Fremden ausgestellte Dokumentation gemäß § 10 Abs. 1 NAG 2005 ungültig (VwGH 16.5.2019, Ro 2019/21/0004). Bereits aus diesem Grund kann das Rechtsschutzinteresse des Fremden mit dem bloßen Hinweis auf seine "zwischenzeitige" Ausreise nicht verneint werden.