Rückverweise
Patentaufwendungen, die im Rahmen eines laufenden Entwicklungs- bzw. Forschungsprozesses bzw. -projekts anfallen und - etwa durch Schutz des bisher erreichten Forschungsfortschritts - der weiteren Forschung und Entwicklung dienen, können auch bei eigen entwickelten (Zwischen-)Forschungsergebnissen als Aufwendungen im Sinne der Forschungsprämienverordnung angesehen werden. Sollten Patentaufwendungen dagegen (nur) dem Vertrieb oder der Verwertung eines fertigen Produktes bzw. Forschungsergebnisses nach Abschluss der Forschung und Entwicklung dienen, stellen sie keine Aufwendungen dar, die unter die Forschungsprämienverordnung fallen.