RV/5100275/2020—BFG Entscheidung
18. September 2025
…im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, den tatsächlichen Gegebenheiten (der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage) möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (vgl zB VwGH 30.9.2021, Ra 2019/13/0118; VwGH 17.4.2024, Ra 2023/15/0009).
Im gegenständlichen Fall hat der Bf nicht sämtliche Umsätze aus Grundstücksverkäufen in seiner Erklärung zur Immobilienertragsteuer erfasst, da er die Schwarzumsätze in der…