I413 2253342-2—BVwG Entscheidung
03. Oktober 2024
…Bedeutung dargetan, zumal eine einzelfallbezogene Beurteilung grundsätzlich nicht revisibel ist, wenn diese Beurteilung auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage in vertretbarer Weise vorgenommen wurde (VwGH 22.01.2024, Ra 2023/10/0406) und der Gesetzeswortlaut – wie im vorliegenden Fall – klar ist (vgl zur Unzulässigkeit der Revision bei klarer Rechtslage B 4. August 2015, Ra 2015…