Der VwGH hat bereits (zu §§ 38 bis 41 EisenbahnG 1957 in der damaligen Fassung, nunmehr §§ 42 bis 45 EisenbahnG 1957) ausgeführt, dass der vom Gesetzgeber im EisenbahnG 1957 allgemein und ohne nähere Spezifizierung verwendete Begriff "öffentliches Verkehrsinteresse" ein unbestimmter Gesetzesausdruck ist, der alles umfasst, was unter den Begriff "öffentliches Interesse am Verkehr" schlechthin unter besonderer Beachtung des Eisenbahnverkehres subsumiert werden kann. Das bedeutet etwa, dass unter dem Ausdruck "öffentliches Verkehrsinteresse" auch Belange der Sicherheit, die sich aus dem Bestand und Betrieb einer Eisenbahn gegenüber bahnfremden Objekten und Anlagen im Nahebereich der Eisenbahn ergeben, zu verstehen sind (vgl. VwGH 22.12.1971, 1525/70).
BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 688/1976, zu den §§ 1, 2, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6, 6a, 7, 8, 9, 10 und 15 BGBl. Nr. 159/1958)
…1) Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes Anspruch auf Pensionsversorgung nach den bisherigen pensionsrechtlichen Bestimmungen gehabt haben, gebührt Pensionsversorgung nach diesem Bundesgesetz. (2) Hiebei ist der für die Bemessung des Ruhegenusses maßgebende Hundertsatz nach der Vorschrift des § 6 neu zu berechnen. Zu diesem Zweck ist von…
§ 2 Versetzung in den zeitlichen Ruhestand und Wiederantritt des Dienstes
…1) Der Bundestheaterbedienstete hat Anspruch auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand, wenn er dienstunfähig ist, sich jedoch die Wiedererlangung seiner Dienstfähigkeit voraussehen lässt. (2) Der Bundestheaterbedienstete kann vom Dienstgeber – ungeachtet eines noch nicht abgelaufenen Dienstvertrages – in den zeitlichen Ruhestand versetzt werden, wenn er dienstunfähig ist. (3) Ein…
§ 5a Ruhegenußberechnungsgrundlage
…Für jeden Monat der Dienstzeit, für den ein Pensionsbeitrag geleistet wurde (Beitragsmonat), ist die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag (Beitragsgrundlage) nach § 10 Abs. 2 bzw. § 7 Abs. 3 in der jeweils geltenden Fassung zu ermitteln. Sonderzahlungen und der Nebengebührendurchschnittssatz bleiben dabei außer Betracht. 2. Die ermittelten…
§ 18i
…Hinterbliebenen, die Anspruch auf Pensionsversorgung nach diesem Bundesgesetz haben, eine Ersatzleistung in sinngemäßer Anwendung von § 13e des Gehaltsgesetzes, BGBl. Nr. 54/1956. (2) § 5b Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2001 ist 1. von Amts wegen auf Ruhegenüsse…
RAO · Rechtsanwaltsordnung
§ 2 §. 2.
…Zeiten, in denen die Berechtigung zur Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter ruht (§ 32), sind nicht auf die Dauer der praktischen Verwendung bei einem Rechtsanwalt anzurechnen. (2) Die praktische Verwendung im Sinn des Abs. 1 hat fünf Jahre zu dauern. Hievon sind im Inland mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer…
Art. 2 § 7 (Anm.: aus BGBl. Nr. 570/1973, zu den §§ 47 Abs. 2, 52 Abs. 1 und 2, RGBl. Nr. 96/1868)
…1) Das Bundesgesetz vom 22. Mai 1969, BGBl. Nr. 191, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 15. Feber 1972, BGBl. Nr. 69, über die Zahlung einer Pauschalvergütung…
Art. 17 § 6 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2007, zu den §§ 1, 2, 3, 5, 15 und 30, RGBl. Nr. 96/1868)
…§§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 4, 3, 5 Abs. 1a, 15 Abs. 2 und 30 Abs. 1, 1a und 3 RAO (Art. I…
§ 8b
…jene des wirtschaftlichen Eigentümers (§ 8d) festzustellen und zu prüfen: 1. bei Anknüpfung eines auf gewisse Dauer angelegten Auftragsverhältnisses (Geschäftsbeziehung) vor Annahme des Auftrags, 2. bei allen sonstigen Geschäften, bei denen die Auftragssumme (die Bemessungsgrundlage nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte im Verein mit dem RATG) mindestens 15 …