Rückverweise
Auch in Fällen amtssignierter Bescheide erfolgt nach § 7 ZustG keine Heilung fehlerhafter Zustellungen, wenn nicht festgestellt wurde, dass dem Bescheidadressaten das Dokument selbst im Original - sei es die für ihn bestimmte Ausfertigung in Papierform oder das elektronische Dokument - tatsächlich zugekommen ist (VwGH 9.10.2025, Ra 2024/18/0543).