Eine maßgebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls ist aus rechtlicher Sicht nicht erst dann gegeben, wenn eine "nachhaltige Schädigung" des Kindes oder "tiefgreifende Entwicklungsstörungen" zu erwarten sind.
sein, wenn dem öffentlichen Interesse an der Vornahme einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein sehr großes Gewicht beizumessen ist, wie etwa bei Straffälligkeit des Fremden (VwGH 22.2.2024, Ro 2022/21/0010).…
zu beiden Elternteilen hat. Wird es durch die Rückkehrentscheidung gegen den Vater gezwungen, ohne diesen aufzuwachsen, so bedarf diese Konsequenz einer besonderen Rechtfertigung (VwGH 22.2.2024, Ro 2022/21/0010), was etwa bei der Begehung von (gravierenden) Straftaten der Fall wäre (VwGH 5.3.2021, Ra 2020/21/0465).…
…und seinem Sohn dessen Wohl abträglich sein könnte, als nicht tragend. 13 Soweit die Revision in diesem Zusammenhang noch auf das Erkenntnis VwGH 22.2.2024, Ro 2022/21/0010, hinweist, ist aus dieser Entscheidung, die lediglich die Rückkehrentscheidung gegen den unbescholtenen Vater eines minderjährigen Kindes betraf, für den vorliegenden Fall mangels Vergleichbarkeit nichts zu…
…hat. Wird es durch die Rückkehrentscheidung gegen den Vater gezwungen, ohne diesen aufzuwachsen, so bedarf diese Konsequenz einer besonderen Rechtfertigung (vgl. VwGH 22.2.2024, Ro 2022/21/0010, Rn. 12, mwN), was etwa bei der Begehung von (gravierenden) Straftaten der Fall wäre (vgl. dazu VwGH 24.10.2024, Ra 2023/21…
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