Nichtstattgebung - Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG 2005 - Ein unverhältnismäßiger Nachteil im genannten Sinn liegt nur dann vor, wenn zumindest die Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen durch den Vollzug gegeben ist, wobei die - mit der Umsetzung der bekämpften Entscheidung in die Wirklichkeit verbundenen - Nachteile dem Revisionswerber selbst unmittelbar drohen müssen (vgl. VwGH 12.11.2007, AW 2007/07/0059; 26.5.2014, Ro 2014/07/0049, mwN).
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