Nichtstattgebung - Grundsteuermessbescheid - Nur die unmittelbaren Folgen des Vollzugs des angefochtenen Erkenntnisses sind im Rahmen der Entscheidung über die aufschiebende Wirkung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 23.7.2012, AW 2012/07/0039). Nachteile aus einem erst zu erlassenden Abgabenbescheid, die gerade nicht bereits aus dem angefochtenen Erkenntnis erwachsen, sind unbeachtlich.
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