Rückverweise
§ 41 Abs. 3 Stmk BauG 1995 bezieht sich ohne Einschränkung auf vorschriftswidrige bauliche Anlagen. Auch eine allenfalls noch nicht vollendete bauliche Anlage fällt unter diesen Begriff (vgl. VwGH 20.9.2001, 99/06/0198, mwN). Das Stmk BauG 1995 enthält jedoch keine ausdrückliche Ermächtigung zur Erlassung von Bauaufträgen zur Herstellung des konsensgemäßen Zustandes. Im Rahmen des Stmk BauG 1995 kommt daher die Erlassung eines Auftrages zur Herstellung des konsensgemäßen Zustandes grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. VwGH 20.9.2001, 99/06/0201, mwN).