Nach ihrem Wortlaut regeln § 16 Abs. 4 lit. a und b Vlbg RPG 1996 die Bewilligung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung für den nunmehrigen Eigentümer, wenn er zum Kreis der gesetzlichen Erben des gemäß lit. a leg. cit. "vormaligen, bereits verstorbenen Eigentümers" bzw. des gemäß lit. b leg. cit. "vormaligen Eigentümers" gehört. Aus der Systematik des § 16 Abs. 4 Vlbg RPG 1996 ergibt sich, dass im Fall der lit. a die Übertragung der Wohnung durch Erbfall und im Fall lit. b die Übertragung der Wohnung zu Lebzeiten des vormaligen Eigentümers jeweils an die gesetzlichen Erben, geregelt wird (wobei nach lit. b auch noch die weiteren, darin genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen).
BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 688/1976, zu den §§ 1, 2, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6, 6a, 7, 8, 9, 10 und 15 BGBl. Nr. 159/1958)
…1) Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes Anspruch auf Pensionsversorgung nach den bisherigen pensionsrechtlichen Bestimmungen gehabt haben, gebührt Pensionsversorgung nach diesem Bundesgesetz. (2) Hiebei ist der für die Bemessung des Ruhegenusses maßgebende Hundertsatz nach der Vorschrift des § 6 neu zu berechnen. Zu diesem Zweck ist von…
§ 2 Versetzung in den zeitlichen Ruhestand und Wiederantritt des Dienstes
…1) Der Bundestheaterbedienstete hat Anspruch auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand, wenn er dienstunfähig ist, sich jedoch die Wiedererlangung seiner Dienstfähigkeit voraussehen lässt. (2) Der Bundestheaterbedienstete kann vom Dienstgeber – ungeachtet eines noch nicht abgelaufenen Dienstvertrages – in den zeitlichen Ruhestand versetzt werden, wenn er dienstunfähig ist. (3) Ein…
§ 5a Ruhegenußberechnungsgrundlage
…Für jeden Monat der Dienstzeit, für den ein Pensionsbeitrag geleistet wurde (Beitragsmonat), ist die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag (Beitragsgrundlage) nach § 10 Abs. 2 bzw. § 7 Abs. 3 in der jeweils geltenden Fassung zu ermitteln. Sonderzahlungen und der Nebengebührendurchschnittssatz bleiben dabei außer Betracht. 2. Die ermittelten…
§ 18i
…Hinterbliebenen, die Anspruch auf Pensionsversorgung nach diesem Bundesgesetz haben, eine Ersatzleistung in sinngemäßer Anwendung von § 13e des Gehaltsgesetzes, BGBl. Nr. 54/1956. (2) § 5b Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2001 ist 1. von Amts wegen auf Ruhegenüsse…
RAO · Rechtsanwaltsordnung
§ 2 §. 2.
…Zeiten, in denen die Berechtigung zur Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter ruht (§ 32), sind nicht auf die Dauer der praktischen Verwendung bei einem Rechtsanwalt anzurechnen. (2) Die praktische Verwendung im Sinn des Abs. 1 hat fünf Jahre zu dauern. Hievon sind im Inland mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer…
Art. 2 § 7 (Anm.: aus BGBl. Nr. 570/1973, zu den §§ 47 Abs. 2, 52 Abs. 1 und 2, RGBl. Nr. 96/1868)
…1) Das Bundesgesetz vom 22. Mai 1969, BGBl. Nr. 191, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 15. Feber 1972, BGBl. Nr. 69, über die Zahlung einer Pauschalvergütung…
Art. 17 § 6 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2007, zu den §§ 1, 2, 3, 5, 15 und 30, RGBl. Nr. 96/1868)
…§§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 4, 3, 5 Abs. 1a, 15 Abs. 2 und 30 Abs. 1, 1a und 3 RAO (Art. I…
§ 8b
…jene des wirtschaftlichen Eigentümers (§ 8d) festzustellen und zu prüfen: 1. bei Anknüpfung eines auf gewisse Dauer angelegten Auftragsverhältnisses (Geschäftsbeziehung) vor Annahme des Auftrags, 2. bei allen sonstigen Geschäften, bei denen die Auftragssumme (die Bemessungsgrundlage nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte im Verein mit dem RATG) mindestens 15 …