Dass es sich auch bei einer Käserei um einen Milchprodukteerzeuger handelt, mag zutreffen; der in der Abgabegruppenverordnung genannte speziellere Begriff (Käserei) verdrängt aber den allgemeineren (vgl. auch hiezu VwGH 12.9.2018, Ra 2018/13/0040).
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