Dann, wenn die (endgültige) Suspendierung durch die Bundesdisziplinarbehörde oder das VwG verhängt wird, ist im Verfahren über eine Beschwerde gegen eine vorläufige Suspendierung zunächst noch zu entscheiden, ob die Verhängung der vorläufigen Suspendierung zu Recht erfolgte. Bei der im Nachhinein erfolgenden Prüfung der Zulässigkeit der vorläufigen Suspendierung ist die Dringlichkeit der Maßnahme zu berücksichtigen.
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