Die Annahme, dass die Vermietung von Gästezimmern auch gänzlich ohne räumlichen Bezug zum Hausstand des Revisionswerbers im Rahmen der Privatzimmervermietung zulässig sei, entfernt sich vom äußerst möglichen Begriffsinhalt der "häuslichen Nebenbeschäftigung" (vgl. in diesem Sinne VwGH 24.5.2022, Ro 2021/05/0012).
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