Rückverweise
Die Annahme der Behörde, das türkische Staatsangehörigkeitsrecht lasse den Staatsangehörigkeitserwerb ohne Willenserklärung des Erwerbenden nicht zu und es sei bekannt, dass die türkischen Behörden personenbezogene Auskünfte über den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht erteilten, sodass die Betroffenen alleine den Nachweis erbringen müssten, sie hätten den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit - entgegen den Vorgaben des türkischen Gesetzes - nicht beantragt, bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung des VwGH.